Maßnahme - Abwesendheit und Privatsphäre

  • Hi,

    seit drei Wochen nehme ich an eine Maßnahme teil, die mir nicht nur nutzlos ist, sondern auch verletzt meine Privatsphäre. Heute um 10:30 hatte ich einen ärztlichen Termin, deswegen bin ich sofort nach der Unterzeichnung der Anwesenheitsliste weggegangen, anstatt überhaupt nicht zu erscheinen. Dies wurde mir von einem der "Dozenten" angeraten. Trotzdem musste ich mir von der Praxis ein spezielles Formular stempeln und unterschreiben lassen. Das Formular enthält den Zeitpunkt der Untersuchung, die Kontaktdaten der Praxis, der Stempel zeigt Informationen über den Arzt, d.h. seine Spezialisierung. Ich finde das extrem aufdringlich und total unangenehm. Ist es möglich, sich von solchen Eingriffe ins Privatleben zu schützen?
    Zudem steht auf der EGV: "Erkranken Sie während der Maßnahme, haben Sie Ihrem Maßnahmeträger die Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen, und ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen".
    Das heißt, dass ich trotz der Krankheit sofort zum Arzt gehen muss und den Maßnahme-Träger die Bescheinigung gleich wieder einreichen? hmm

    (ich hoffe, das deutlich erklärt zu haben, weil das Deutsch nicht meine Muttersprache ist. :) )

    Einmal editiert, zuletzt von Meerstern18 (3. Dezember 2018 um 16:49)

  • Hallo,

    Ist es möglich, sich von solchen Eingriffe ins Privatleben zu schützen?

    willkommen im realen Leben.

    Das Formular enthält den Zeitpunkt der Untersuchung, die Kontaktdaten der Praxis, der Stempel zeigt Informationen über den Arzt, d.h. seine Spezialisierung.

    Das nennt man eine ganz normale Krankschreibung, bei der diese Daten nun mal enthalten sind. Die müßtest Du auch einem Arbeitgeber vorlegen.

    Ist es möglich, sich von solchen Eingriffe ins Privatleben zu schützen?

    Was hat denn Dein Privatleben damit zu tun, daß Du erkrankt bist? Nach Deiner Logik könnte ich etliche Tage im Jahr nicht zur Arbeit erscheinen, weil mein Privatleben höher als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu werten ist.

    Das heißt, dass ich trotz der Krankheit sofort zum Arzt gehen muss und den Maßnahme-Träger die Bescheinigung gleich wieder einreichen?

    Nicht trotz Krankheit, sondern wegen Krankheit.

    Gruß!

  • Das nennt man eine ganz normale Krankschreibung, bei der diese Daten nun mal enthalten sind. Die müßtest Du auch einem Arbeitgeber vorlegen.

    es geht in diesem Fall nicht um eine Krankschreibung sondern um eine sogenannte "Freistellungsbestätigung", die ich letzte Woche wegen eines Vorstellungsgesprächs eingereicht habe. Man muss sie abgeben, wenn man nicht anwesend sein kann.
    Sag mir mal, du müsstest deinen Arbeitgeber sogar informieren, wenn du einen Termin z. B. beim Frauenarzt oder Psychiater hast?
    Das meinte ich. Wenn es dir egal ist, dann ok.

    Nicht trotz Krankheit, sondern wegen Krankheit.

    dann habe ich mich nicht erklärt.

    Banales Beispiel: Bei 39° Fieber, Durchfall und Übelkeit müsste ich zum Arzt sofort gehen um die Bescheinigung abzuholen, danach sie zum Maßnahmeträger bringen? Auch wenn ich mich zu Beginn der Erkrankung ganz kaputt fühle?

  • Hallo!

    Zudem steht auf der EGV: "Erkranken Sie während der Maßnahme, haben Sie Ihrem Maßnahmeträger die Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen, und ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen".

    Eindeutig und Bescheinigung ist ab erstem Tag einzureichen.

    Das heißt, dass ich trotz der Krankheit sofort zum Arzt gehen muss und den Maßnahme-Träger die Bescheinigung gleich wieder einreichen? hmm

    Ja, genau das heißt es!

    Gruß

  • Hallo,

    es geht in diesem Fall nicht um eine Krankschreibung sondern um eine sogenannte "Freistellungsbestätigung", die ich letzte Woche wegen eines Vorstellungsgesprächs eingereicht habe.

    nun ja. Schauen wir uns mal an, was Du ursprünglich geschrieben hast:

    Heute um 10:30 hatte ich einen ärztlichen Termin, deswegen bin ich sofort nach der Unterzeichnung der Anwesenheitsliste weggegangen, anstatt überhaupt nicht zu erscheinen. Dies wurde mir von einem der "Dozenten" angeraten. Trotzdem musste ich mir von der Praxis ein spezielles Formular stempeln und unterschreiben lassen. Das Formular enthält den Zeitpunkt der Untersuchung, die Kontaktdaten der Praxis, der Stempel zeigt Informationen über den Arzt, d.h. seine Spezialisierung.

    In diesem ganzen Text ist weder die Rede von einer (wie auch immer gearteten) "Freistellungsbestätigung" noch von einem Vorstellungsgespräch.

    Auch Deine weiteren Ausführungen sprechen von einer akuten Erkrankung. Was also soll nun plötzlich irgendein Vorstellungsgespräch damit zu tun haben?

    du müsstest deinen Arbeitgeber sogar informieren, wenn du einen Termin z. B. beim Frauenarzt oder Psychiater hast?

    Es geht hier nicht um irgendwelche Meldungen. Du bist während einer Maßnahme zum Arzt gegangen. Der Arbeitgeber (hier der Maßnahmeträger) will einen Nachweis darüber haben. Was ist nun daran verwerflich? Du hättest diese Ärzte auch außerhalb der Maßnahme aufsuchen können. Hast du nicht getan - also will man einen Nachweis haben, ob du tatsächlich bei einem Arzt warst. Ich sehe da nichts verwerfliches. Zumal es ja eigentlich gar nicht um eine Erkrankung, sondern um etwas ganz anderes (Vorstellungsgespräch) gehandelt haben dürfte.

    Banales Beispiel: Bei 39° Fieber, Durchfall und Übelkeit müsste ich zum Arzt sofort gehen um die Bescheinigung abzuholen, danach sie zum Maßnahmeträger bringen? Auch wenn ich mich zu Beginn der Erkrankung ganz kaputt fühle?

    Ja.

    Sorry - aber für irgendwelche theoretischen Diskussionen stehe ich nicht zur Verfügung. Du hast eingangs ausschließlich etwas von einer Erkrankung geschrieben, aus der nun plötzlich etwas ganz anderes wurde. Ich habe dir ausschließlich auf Deinen Erstbeitrag geantwortet - von einer Freistellung wegen einem Bewerbungsgespräch war da nicht mal ansatzweise etwas zu lesen.

    Womit ich aus solchen Themen raus bin.

    Gruß!

  • Macht nichts. Offensichtlich kann ich mich wegen der Sprachschwierigkeiten nicht richtig erklären. Danke trotzdem.

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