Umzug aus Elternhaus in eine WG

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin seit dem 11.11.2018 26 Jahre alt und wohne momentan noch bei meinen Eltern.

    Meine Ausbildung habe ich erfolgreich beendet und würde jetzt gerne zur Aufnahme einer Arbeit nach xxxxxxx ziehen.

    Aus meinem jetzigen Wohnort komme ich schlecht dorthin.

    Ich wäre sowohl auf Bus, als auch auf Bahn angewiesen.

    Ein Bekannter, der in xxxxxx wohnt, hat mir angeboten, im Rahmen einer WG bei ihm einzuziehen.

    Mein Problem ist jetzt jedoch, dass ich, solange ich noch keine Arbeit habe, von Hartz IV leben müsste und ich mich, da ich noch nie Hartz IV bezogen hab, wenig damit auskenne und auch recht wenig davon verstehe.

    Ich würde mich daher freuen, wenn mir jemand in einfachen Worten erklären könnte, wie ich am besten vorgehe.

    Ich bedanke mich bei euch und freue mich auf eure Antworten

    Euer Marienchin

    Ort für Hilfestellung unerheblich, gelöscht!

    Grace

  • Hallo,

    Ich möchte hier jetzt erst einmal nicht auf die Hartz 4 Problematik eingehen.

    Meiner Meinung nach ist zu nächst zu klären:

    Darf Dein Bekannter Dir eine Wohngemeinschaft anbieten?

    Wohnt Dein Bekannter in einer Wohnung die sein Eigentum ist ?

    Oder hat er selbst die Wohnung von einem Vermieter angemietet ?

    Hat er seine Wohnung angemietet braucht er das Einverständnis seines Vermieters wenn er Dir einen Anteil seiner gemieteten Wohnung als WG Anteil quasi untervermietet.

    Bei einem evtl. Hartz 4 Antrag müsste das durch Dokumente belegbar sein.

    Mfg H4O

  • So weit so gut.

    Der nächste Schritt sollte meiner Meinung nach sein, da Du einen Untermietvertrag mit Deinem Bekannten machst.

    Einen Untermietvertrag der es Dir ermöglicht Hartz 4 zu bekommen - das ist garantiert nicht nur so ein Schriftstück wo ihr Euch die Miete teilt!

    Es sollte im Untermietvertrag drinnen stehen wieviel Quadratmeter Dein Wohnanteil beträgt.

    Es sollte drinnen stehen wie sich Dein Anteil an den Mietkosten berechnet und zwar unterteilt nach Kaltmiete, Betriebs-bzw. Nebenkoste und Heizkosten. Eigentlich müsstest Du und Dein Bekannter euch ja auch schon mal Gedanken über das Problem gemacht haben.

    Laßt mich, laßt uns teilhaben an Euren Gedanken.

  • Gerne werde ich dich bzw. euch auf dem Laufenden halten.

    Wie wäre dass denn dann, wenn ich tatsächlich zu ihm ziehen sollte?

    Kommt da jemand vom Jobcenter raus und schaut sich die Wohnung an?

    Könnte das Jobcenter uns nicht unterstellen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft und keine WG (soweit ich weiß, zählt eine solche nicht als Bedarfsgemeinschaft) wären bzw. uns eine Partnerschaft unterstellen?

  • Hallo!

    Wie wäre dass denn dann, wenn ich tatsächlich zu ihm ziehen sollte?

    Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft durch das JC!

    Kommt da jemand vom Jobcenter raus und schaut sich die Wohnung an?

    Im Zweifelsfall, ja!

    Könnte das Jobcenter uns nicht unterstellen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft und keine WG (soweit ich weiß, zählt eine solche nicht als Bedarfsgemeinschaft) wären bzw. uns eine Partnerschaft unterstellen?

    Bei Paaren eher schwierig und führt zur Vermutung einer BG.

    Gruß

  • Lass es mich mal anders herum durchspielen:

    Wie realistisch ist es mit Deiner Ausbildung, noch Dezember/Januar bei Deinen Eltern zu bleiben und in der Zeit einen Job in der anderen Stadt zu finden?

    Wie weit ist es von Deinem jetzigen Wohnort zum neuen Ort (Strecke und Fahrzeit im Berufsverkehr)?

    Brauchst Du nennenswert Geld für Umzug und die Ausstattung Deiner neuen Wohnung oder eher nicht?

    Grund für die Frage:

    Es ist üblicherweise eine recht entspannte Situation, wenn man mit einem unterschriftsreifen Arbeitsvertrag zum Jobcenter marschiert und nur noch Unterstützung für die überschaubare Zeit bis zum ersten Arbeitslohn und evtl. noch für den Umzug benötigt. Wenn man dann vorträgt, dass man vor Ort bei einem Bekannten erst einmal die Möglichkeit zum Wohnen als Untermieter hätte, sind die Chancen auch realistisch gesehen gering, dass sich Jemand bemüht, im großen Stil das Fass "Bedarfsgemeinschaft" aufzumachen.

  • Hallo!

    Wenn man dann vorträgt, dass man vor Ort bei einem Bekannten erst einmal die Möglichkeit zum Wohnen als Untermieter hätte, sind die Chancen auch realistisch gesehen gering, dass sich Jemand bemüht, im großen Stil das Fass "Bedarfsgemeinschaft" aufzumachen.

    ;) Wird das JC sofort hellhörig und wird die Unterlagen des "Bekannten"

    bei Antragstellung einfordern. Es wäre nicht richtig, wenn hier nicht bei

    Paaren deutlich auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Zumal der TE

    hier auch danach fragt:

    Könnte das Jobcenter uns nicht unterstellen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft und keine WG

    Ehrliche Antwort, ja!

    Gruß

  • Wie mir mein Bekannter jetzt erzählt hat, ist er ab dem neuen Jahr selber arbeitslos und hat mir, da die Wohnung für ihn allein zu groß und zu teuer wäre, angeboten bei ihm zu wohnen.

    Ein Paar sind wir nicht sondern nur gute Freunde.

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