Übernahme von KdU bei Mieter keine Entscheidung - Vermieter aber Anrechnung Einkommen ALG II

  • Hallo,


    ich (Mieter) beziehe ALG2 und wohne seit kurzem zur Untermiete bei einer Bekannten, die ebenfalls ALG2-Bezieherin (Vermieterin) ist. Mir wurde der Regelsatz überwiesen und in einem Schreiben mitgeteilt, daß über die Übernahme der KdU noch nicht entschieden wurde und die Bearbeitung noch dauern kann.


    Trotzdem wurden meiner Vemieterin meine nicht übernommenen oder überwiesenen KdU-Leistungen als Einkommen angerechnet und so ebenfalls nur die Regelleistung überwiesen.


    Dieser Schritt wurde auch schriftlich in einem Änderungsbescheid angekündigt, diesem wurde jedoch fristgerecht widersprochen und erklärt, daß bisher keine Mietzahlungen von mir an meine Vermietern erfolgt sind, weil sie bis dato vom JC nicht übernommen werden. Jetzt kam die Überraschung, ohne eine Antwort wurden meine nicht ausgezahlten KdU-Leistungen bei meiner Vermieterin als Einkommen angerechnet.

    Wie sollen ich und meine Vermieterin weiter vorgehen? Wäre für Hilfe sehr dankbar. Vielen Dank.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Vorab eine Frage:

    Wie hoch ist die tatsächliche Miete und wie hoch ist die Miete in deinem Untermietvertrag?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Vorab eine Frage:

    Wie hoch ist die tatsächliche Miete und wie hoch ist die Miete in deinem Untermietvertrag?

    Die Grundmiete beträgt 590 + 210 Nebenkosten und die Miete laut Untermietvertrag ist eben rund 400, also jeweils die Hälfte je Partei.

  • Ich gehe in dem Fall davon aus, dass sich die Sachbearbeiter noch absprechen müssen, wie weiter verfahren wird.

    Ich würde Montag im Jobcenter anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen.

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