Teilnahmepflicht an Maßnahme keine unterschriebene Eingliederungsvereinbarung

  • Es ist einwenig knifflig, ich stecke in einer Maßnahme der xxxxxxxx , die mir bisher rein gar nicht geholfen hat endlich wieder in Arbeit zukommen.

    Nun meine Frage ich habe der Teilnahme freiwillig zugestimmt allerdings wusste ich nicht so genau was mich dort erwartet und wie sinnlos das ganze wird, bei meiner Sachbearbeiterin allerdings legte sie mir die Eingliederungsvereinbarung vor in der auch die Maßnahme aufgeführt ist diese unterschrieb ich nicht auch nach mehrmaligen Drängen meiner Sachbearbeiterin . Einige Tage später bekam ich ein Schreiben meiner Sachbearbeiterin, in dem stand das sie von der Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung absehe auch per Verwaltungsakt, wenn ich daran teilnehme wenn nicht würden Sanktionen drohen. So nun frage ich mich schon ob das rechtens ist was sie da macht und ob ich überhaupt teilnehmen muss an dieser Maßnahme die mich ehr bei der Arbeitssuche hintert statt fördert! Vielen Dank schon einmal wenn jemand Rat weiß.

    Bitte keine Firmennamen nennen, gelöscht

    Grace

  • Hallo,

    du kannst zwar Widerspruch einlegen, jedoch hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass du weiterhin an der Maßnahme teilnehmen musst, da dir ansonsten Sanktionen drohen.

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