Nachzug zum deutschen Kind bei Schwangeren

  • Hallo Forum Gemeinde

    Ich bin neu hier weil ich bald auch Hartz 4 empfangen werde. Bei mir ist es so dass ich verheiratet bin und meine Frau Schwanger in der Türkei ist. Sie hat die türkische Staatsbürgerschaft und ich die deutsche. Die Schwangerschaft ist im 6. Monat.

    Wir haben einen Antrag gestellt der sich nachzug zum deutschen Kind nennt wo die Schwangerschaft auch mit dazu zaehlt. Meine sorge ist folgendermassen:

    Gilt diese 3 monate sperre auch bei meiner Frau wenn sie kommt und sie sich für Hartz 4 anmeldet? (Mir ist die krankenversicherung für die Geburt sehr wichtig).

    Habt ihr vielleicht konkrete tipps für mich?

  • Der Antrag, den ihr angeblich gestellt habt, macht keinen Sinn.

    Zuzug zum deutschen Kind bezieht sich auf Situationen, bei welchen das Kind bereits geboren ist und in Deutschland lebt.

    Da ihr verheiratet seid und Du die dt. Staatsangehörigkeit hast, würde allerdings ein simpler Antrag auf Ehegattennachzug reichen. Ich hoffe mal, ihr habt tatsächlich auch einen solchen gestellt.

    Ansonsten ist die Frage eher, ob Du tatsächlich ins Arbeitslosengeld II rutschst. Das kann hier Niemand mit den vorhandenen Informationen beurteilen. Aber daran hängt die wesentliche Frage, ob ihr über das Jobcenters allesamt krankenversichert werdet.

  • Hi Schorsch

    Es gibt die möglichkeit was sich nachzug zum ungeborenen deutschen Kind nennt. Die möglichkeit ist recht unbekannt. Da die kleine durch mich die deutsche Staatsbürgerschaft kriegen wird gibt es die möglichkeit. Hab da einen link: Nachzug zum ungeborenem Kind. Auch für uns kommt die möglichkeit in frage. Muss dann wohl zum Jobcenter und mich informieren :S

  • Hallo!

    Vielleicht solltest du erst mal deine Situation näher erklären.

    Dein Eingangsthema gibt weitere Hilfestellung nicht her.

    Es entstehen einige Fragen!

    Bist du Deutscher?

    Hast du ALG I in Deutschland bezogen?

    Warum jetzt ALG II?

    Wo war der Aufenthaltsort bis zur Antragstellung von ALG II

    Von welcher Sperre und warum, reden wir hier?

    Warst du bis jetzt krankenversichert?

    Gruß

  • Hast recht Grace :)

    Also bin deutscher Staatsbürger. Ich lebe z.zt.in der Türkei aber bin gerade am hin und her pendeln damit der umzug nach DE klappt. Ich hatte mal vor 5-6 jahren ALG 2 bezogen gehabt aber ALG 1 hatte ich nicht. Antragsstellung habe ich noch nicht gemacht weil meine finanzielle mitteln gereicht haben. Hab da mal von so einer 3 monatigen sperre gelesen gehabt aber finde es gerade nicht. Ich war zuletzt in DE vor einigen jahren über den arbeitgeber xxxx über die AOK gewesen.

    Arbeitgeber nicht nennen, gelöscht.

    Reicht auch so!

    Grace

  • Ist mir leider nicht bekannt. Ich würde auch gerne infos wegen ALG II haben wie es bei unserem status aussieht. Ich versteh auch diese ganze gesetze und regeln nicht.

  • Hallo!

    Alles klar, dann hier Informationen zu ALG II. In deinem eigenen

    Interesse aufmerksam lesen. Mit deiner Frau noch andere

    Baustelle. Zuständig für ALG II

    SGB II

    Hier findest du viele Infos, auch zum Umzug:

    SGB II – Folien Stand 30. September 2018

    Dann geht es hier weiter mit Infos zur Antragstellung:

    Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil

    Formulare Arbeitslosengeld II

    Merkblatt Hausrat - Erstausstattung

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Gruß

  • Hallo,

    naja _ Du hast mit der Hotline des Jobcenters gesprochen. Das sind aber nicht die Sachbearbeiter, die über Deine Sache entscheiden.

    Gruß!

    Ok dann werde ich es wohl im detail mit den sachbearbeiter/in besprechen müssen.

  • Hi Zusammen

    Ich hab da eine Frage wo ich keine genau Antwort bekommen habe.

    Wir werden einen Antrag auf hartz4 machen. Startet die Krankenkassen Versicherung sofort wenn der Antrag gestellt wird oder dauert es?

  • Nein. Die Versicherung erfolgt zusammen mit der übrigen Bewilligung von Geld etc. Dann aber rückwirkend

    Dazu muss man aber vorher bereits Mitglied bei der Krankenkasse sein und das *dort* beantragt haben. Das gilt auch für die Ehefrau.

    Erst wenn eine Sozialversicherungsnummer vergeben wurde (läuft automatisch über die Krankenkasse, falls das nicht früher schon passiert ist) und man dem Jobcenter mitteilen kann, an welche Krankenkasse die überhaupt das Geld zahlen sollen, können die dann die Krankenversicherung bewilligen.

  • Ah ok. Also müssen wir zuerst bei der Krankenkasse uns anmelden habe ich dass richtig verstanden? Muss ich dann auch die Versicherung für meine Frau selber zahlen damit ich die Nummer erhalte?

  • Nein, Du musst nichts zahlen.

    Ihr geht einfach zur gesetzlichen Krankenkasse Eurer Wahl. Am einfachsten ist es vermutlich, ihr nehmt die, wo Du früher schon Mitglied warst.

    Dann sprecht ihr da vor, erklärt, dass ihr zurückgezogen seid aus dem Ausland und Mitglied werden möchtet. Stellt auch klar, dass ihr direkt einen Antrag beim Jobcenter stellen wollt und gern sobald möglich eine Bescheinigung für das Jobcenter über die Beantragung der Mitgliedschaft hättet.

    Weist sicherheitshalber auch überall darauf hin, dass Deine Frau schwanger ist, damit das nicht untergeht. Falls es bis zur Entbindung dann schon knapp wird, solltet ihr Euch gleich bei KK und Jobcenter beraten lassen, wie ihr sinnvoll vorgeht, damit Deine Frau zeitnah zu den Ärzten kann und einen Platz im Krankenhaus für die Geburt "reservieren" kann.

    Es kann aber rein praktisch nötig sein, dass ihr über den Verlauf von mehreren Wochen mehrmals zwischen Krankenkasse und Jobcenter in und her müsst, bis alles geklärt ist. Weniger bei Dir, als bei Deiner Frau. Denn Deine Frau ist vermutlich noch nirgendwo im "System" und muss dann alles komplett neu ausfüllen. Belege liefern und muss für den Computer überall neu erfasst werden und so weiter.

    Wichtig ist vor allem, dass ihr am Ball bleibt bei allen Behörden, damit nicht unnötig Zeit verloren geht.

  • Puh. Wird also spannend verlaufen. Soll ich zuerst den Hartz4 antrag stellen oder doch zuerst zur AOK?

    Bis zur geburt sind es noch 6-8 wochen. Kann ich da irgendwie anderweitig meine Frau versichern für die Zeit bis es uns genehmigt wird?

    Einmal editiert, zuletzt von GORAX (16. Januar 2019 um 22:44)

  • Ich würde zuerst zur Krankenkasse gehen, da ich persönlich eine Krankenversicherung als wichtig empfinde. Du könntest direkt danach zum Jobcenter und Antrag stellen. Dies geht in der Regel recht schnell, da du den Antrag nur ausgehändigt bekommst und zu Hause ausfüllen musst.

  • Bis zur geburt sind es noch 6-8 wochen. Kann ich da irgendwie anderweitig meine Frau versichern für die Zeit bis es uns genehmigt wird?

    Theoretisch kannst Du zusätzlich zu allem, was hier bereits geschrieben wurde, bei der Krankenkasse auch noch anbieten, dass Du wegen der Schwangerschaft erst einmal für die freiwillige Versicherung Deiner Frau zahlst, bis eine Entscheidung des Jobcenters vorliegt.

    Ob das praktisch sinnvoll ist, solltest Du aber vor Ort klären. Wir wissen hier nicht, wie schnell all das in Eurem Fall ablaufen wird und was ihr noch Alles erledigen müsst außer dem, was hier geschrieben wurde (z.B. Einwohnermeldeamt, Übersetzungen von Dokumenten etc).

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