Mietbescheinigung - Aufforderung zur Mitwirkung

  • Hi Forum,

    Mein Jobcenter fordert mich zu Mitwirkung auf und verlangt eine Mietbescheinigung.

    Das Poblem ist, das ich weder Adresse noch Telefonnummer/Email meines Vermieters habe. Mit anderen Worten: Ich habe keine Kontaktmöglichkeit zu meinem Vermieter.

    Nur Name und Kontonummer sind vorhanden. Die Nachbarn haben die benötigten Infos auch nicht.

    Ich hatte dieses auch dem JC bei Antragstellung schon schriftlich mitgeteilt und darauf aufmerksam gemacht, das bei früheren Anträgen das JC die nötigen Informationen entweder selbst eingeholt hat oder auf eine Mietbescheinigung verzichtet hat(mir ist nicht bekannt, wie das JC in diesem Fall vorgegangen ist).

    Nun also mal wieder der jährliche Antrag, verlangen einer Mietbescheinigung und Androhung von Einstellung der Zahlungen.

    Wie soll ich mich nun am besten Verhalten?

    MfG

    Dokumente bitte als PDF über Dateianhänge des

    Forum einstellen. Bild gelöscht!

    Grace

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Das Poblem ist, das ich weder Adresse noch Telefonnummer/Email meines Vermieters habe. Mit anderen Worten: Ich habe keine Kontaktmöglichkeit zu meinem Vermieter.

    Nur Name und Kontonummer sind vorhanden. Die Nachbarn haben die benötigten Infos auch nicht.

    hmm Entschuldige bitte, aber hier habe ich starke Zweifel am Geschriebenen

    von dir. Denn du hast den Mietvertrag ja irgendwann abgeschlossen

    und das wirst du sicherlich nicht mit einem unbekannten, nur mit

    Namen und Kontonummer bekannten, Vermieter getan haben.

    Das ist für mich erklärungsbedürftig. ;)

    Gruß

  • Natürlich habe ich einen Mietvertrag, aber das Haus wurde vor über 10 Jahren verkauft und der neue Vermieter hat uns Mietern nur einen Brief mit seiner Kontonummer und seinem Namen zukommen lassen.

    Es gab weder neue bzw geänderte Mietverträge noch sonst irgendetwas.

    Der Vermieter kümmert sich im Prinzip um nichts.

  • Wenn du den Brief hast, leg ihn vor. Wie siehts mit Nebenkostenabrechnungen aus?

    Ich sehe dich auch nicht in der Pflicht hier selbst Ermittlungen anzustellen. Wenn das schon 10 Jahre so läuft, habe ich da auch keine Zweifel an einem "echten" Mietverhältnis. Die Leistungen dürfen m.E. nicht eingestellt werden.

  • Nebenkostenabrechnungen gibt es leider auch nicht.

    Wie bereits gesagt, der Vermieter kümmert sich um nichts.

    Der Brief und der Mietvertrag liegen dem JC seit Jahren vor.

    Miete wurde immer direkt dem Vermieter überwiesen.

    Kann ich dem JC also mitteilen, das ich meiner Mitwirkungspflicht voll und ganz nachgekommen bin bzw die Genzen der Mitwikungspflicht erreicht sind?

  • Schreib im ersten Schritt dem Jobcenter die Hintergründe mit den Details, die Du auch in diesem Thread geschrieben hast.

    Du kannst noch ergänzen, dass Du gern auch die Adresse Deines Vermieters hättest, aber keine Idee hast, was Du noch machen könntest und deshalb - falls das nicht reicht - für Vorschläge offen bist oder auch gern dem Jobcenter bei Bedarf die nötigen Vollmachten gibst, um die Information selbst zu beschaffen.

    Streng genommen gibt es Möglichkeiten, wie man an die Daten kommen könnte - aber das ist im Vergleich zum Anliegen des Jobcenters ungewöhnlich aufwändig und/oder üblicherweise mit einigem Zeitaufwand und Kosten verbunden.

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