Immobilienkredit mit ALG II

  • Hallo zusammen,

    da ich einer sehr guten Freundin helfen will, brauche ich dringend eure Expertenhilfe bzw. Erfahrungen. Und weil ich keine Ahnung von der Materie habe, versuche ich über dieses Forum einige Ansätze zu erhalten. Sicherlich handelt es sich hier um einen sehr speziellen Fall, aber wer weiß…

    Folgende (zugegebenermaßen etwas komplizierte) Ausgangssituation:

    Die besagte Freundin bewohnt (EG) zusammen mit ihren Eltern (2.Etage) und ihrem Onkel (1. Etage) ein Zweifamilienhaus in einer kleinen Stadt in Sachsen. Für die Wohnung im EG bezahlt sie Miete, welche, zuzüglich zur Grundsicherung (Hartz 4), vom Amt getragen wird.

    Das ZFH gehört dem Onkel und den Eltern zu gleichen Teilen. Nun muss der Onkel aus gesundheitlichen Gründen ausziehen und möchte seinen Anteil ausbezahlt bekommen. Da die Eltern bereits sehr alt sind und kaum Rücklagen vorhanden sind, sieht es mit einem Kredit eher schlecht aus.

    Nun spielt diese Freundin mit dem Gedanken, diesen Kredit aufzunehmen. Folgende Überlegung steckt dahinter. Wenn die monatliche Kreditrate durch die Mieteinnahmen aufgebracht werden kann, sind keine weiteren Einkünfte beim Kreditgeber notwendig. Somit würde sie die ehemalige Wohnung des Onkels vermieten und auch von ihren Eltern eine Miete einnehmen. Diese Mieteinnahmen würde sie für die Tilgung der Kreditrate nutzen und trotzdem weiterhin die Grundsicherung beziehen. Soweit die Theorie.

    Doch was sagt das Amt dazu? Es würde ja keine überschüssigen Einnahmen geben, da die monatliche Rate fällig wird.

    Ist dieser Ansatz in der Praxis tatsächlich umsetzbar oder was spricht dagegen?

    Da mir die ganze Geschichte ziemlich undurchsichtig ist, ich jedoch diese Möglichkeit nicht komplett ausschließe bzw. als unwahrscheinlich erachte, wollte ich mal eure Erfahrungen dazu einholen. Über Ansätze in jeglicher Hinsicht wäre ich euch sehr dankbar.

    Danke im Voraus sagt Pelle

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Zu dieser Situation wird es nicht kommen, da die Bank keinen Kredit bewilligen wird.

  • Vielen Dank für die ersten Aussagen und eure nette Hilfe...

    @bass386: Wenn die Tilgungsraten aus den Mieteinnahmen gezahlt werden können, ist kein weiteres Einkommen nachzuweisen und der Kredit wird bewilligt. Aussage des potentiellen Kreditgebers.

    Casa: Sicherlich richtig und nachvollziehbar... Setzen wir aber nun mal voraus, dass der Kredit tatsächlich schon bewilligt wurde (optional könnte sich ja auch ein Privatinvestor beteiligen/finden) und die Angelegenheit nimmt seinen Lauf...

    Option 1: Die Freundin (Frau X) bekommt das Geld und kauft damit die Hälfte des Onkels. Als Sicherheit lässt sich der Kreditgeber in das Grundbuch eintragen. Anschließend überschreiben ihr die Eltern den anderen Anteil. X räumt den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht ein (mietfrei)... Somit liegt doch der Fall etwas anders, oder?

    Option 2: X bekommt das Geld und kauft die besagte Hälfte. Anschließend schenkt sie den Eltern diese Hälfte, sodass sie alleinige Eigentümer sind. Die Wohnung des Onkels wird vermietet und X zahlt ebenfalls weiterhin Miete. Mit den Einnahmen wird die Tilgung realisiert.

    Eigentlich sorgt X mit ihrem Handeln ja nur dafür, dass die Eltern nicht ausziehen müssen.

  • Option 1: Die Freundin (Frau X) bekommt das Geld und kauft damit die Hälfte des Onkels. Als Sicherheit lässt sich der Kreditgeber in das Grundbuch eintragen. Anschließend überschreiben ihr die Eltern den anderen Anteil. X räumt den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht ein (mietfrei)... Somit liegt doch der Fall etwas anders, oder?

    Die Mieteinnahmen der Wohnung des Onkels sind trotzdem Einkommen der Frau.

    Nicht selbst bewohntes Wohneigentum muss auch verwertet werden, also auf dem Markt angeboten werden. Andernfalls gibt es kein ALG2.

    Option 2: X bekommt das Geld und kauft die besagte Hälfte. Anschließend schenkt sie den Eltern diese Hälfte, sodass sie alleinige Eigentümer sind. Die Wohnung des Onkels wird vermietet und X zahlt ebenfalls weiterhin Miete. Mit den Einnahmen wird die Tilgung realisiert.

    Damit bringt sich die Frau um die Mieteinnahmen und erhöht ihre Hilfebedürftigkeit. Das kann zu Regressansprüchen des Jobcenters führen.

    Überdies bezweifle ich, dass eine dinglich gesicherte Immobilie verschenkt werden kann, während die Grundschuld bei Frau X verbleibt. Das widerstrebt dem Sinn der Grundschuld.

  • Ok, vielen Dank. War mir eigentlich gleich klar, dass dies nicht so einfach machbar ist. Wollte es deshalb nochmal abklären bzw. nach sinnvollen (umsetzbaren) Lösungen für die Situation suchen. In dieser Familie ist in den letzten Jahren viel (teilweise schuldlos) schief gelaufen. Nun hatte ich die Hoffnung, irgendwie helfen zu können. Kann man wahrscheinlich nichts machen.

    Grace: Hatte doch eingangs erwähnt, dass ich keine Ahnung habe und deshalb eure Hilfe brauche. Vielen Dank für die Infos...

    Beste Grüße, PELLE

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