ALG II gekürzt - Genehmigung zum umzug bleibt aus

  • Hallo.

    Ich bin so verzweifelt und da ich nichts vergleichbares gefunden habe, wende ich mich an euch.

    Es geht um folgendes :

    Mein Partner und ich haben dem jobcenter mietbescheinigung und auf Anfrage vom JC auch den Mietvertrag vorgelegt. Alles zur rechten Zeit ( mietbescheinigung erhielten die Herrschaften Ende September, Mietvertrag Anfang Oktober). Man sagte uns ebenfalls, daß wir vom Einwohnermeldeamt noch die Umzugs Bestätigung vorlegen müssen. Geplant war der Umzug für den 1.11.18. Nun, da man sich ja nicht für die Zukunft ummelden kann, mussten wir zumindest bis zum 2.11. (1.11. War bei uns ein Feiertag) warten. Da bis dorthin aber auch keine Genehmigung seitens JC eintraf, haben wir uns nicht umgemeldet. Am 31.10. Kam dann ein Schreiben, das sie bitte noch vom Vermieter die Steuernummer haben möchten. Zwischenzeitlich kam dann auch der weiterbewilligungsantrag für den normalen Regel Satz. Zum Vermieter noch etwas... Ich muss dazu sagen, der Vermieter ist mein Schwiegervater aber wir haben nicht vor zu betrügen, dort mitfrei zu wohnen und das geld einzukassieren, wie man uns unterschwellig vorwerfen wollte. Auch dieses Schreiben wurde abgegeben.

    Bisher lebten wir beim Schwiegervater im Haus, in einem Zimmer. Da wir etwas zu den Nebenkosten dazu geben mussten bekamen wir rund 35 Euro mehr Regel Satz.

    Nun bekamen wir heute ein Schreiben, das unser weiterbewilligungsantrag genehmigt wurde. Aber wir bekommen gut 35 Euro weniger als zuvor, von einer Genehmigung für den Umzug fehlt immer noch jede Spur. Aber auf der Genehmigung unseres Regel Satzes fand ich folgendes :

    "Nach Überprüfung unseres Außendienstes, wohnen Sie weiterhin in der ×××××, somit können keine Kosten der Unterkunft gewährt werden."

    Bedeutet das nun, das wir nicht umziehen dürfen, uns hier aber auch dann keine Nebenkosten gezahlt werden? Oder warten die Herrschaften lediglich darauf, daß wir uns ummelden und dies vorlegen? Aber etwas schriftlich, das wir umziehen dürfen haben wir ja auch nicht erhalten... Ich bin etwas verdutzt!

    Danke im voraus für eure Hilfe... Und entschuldigt für den langen Text doofy

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Wo wohnt ihr denn jetzt? Immer noch in dem einen Zimmer oder in der anderen Wohnung?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Wo wohnt ihr denn jetzt? Immer noch in dem einen Zimmer oder in der anderen Wohnung?

    Danke :)

    Wir wohnen immer noch in diesem einen Zimmer. Wie gesagt, solange wir da nichts schriftlich von denen bekommen, wollten wir abwarten. Wir wurden dahingehend schon gewarnt auf mündliche zusagen oder ähnliches nicht viel Wert zu legen. Eine schriftliche Genehmigung ist wie gesagt bis heute nicht da.

  • Ich würde bzgl. der Genehmigung für den Umzug einfach nochmal nachfragen.

    Wie alt seid ihr?

    Ich bin 29, mein Partner 34.

    Ich werd morgen dort nochmal anrufen oder gegebenenfalls vorbei gehen. Beim letzten Besuch dort (8.11.18) war die Dame bereits sehr ungehalten und äußerte sich kaum, denn bereits dort fragte ich, woran es liegt das die Bearbeitung sich nun schon seit mehr als 5 Wochen hin zieht.

  • Hallo,

    Du schreibst

    Wir wohnen immer noch in diesem einen Zimmer.

    Ich nehme mal an, daß Ihr in dem Weiterbewilligungsantrag bereits die neue Adresse und die neue Miete angegeben habt. Somit wäre allerdings die Aussage des Jobcenters

    "Nach Überprüfung unseres Außendienstes, wohnen Sie weiterhin in der ×××××, somit können keine Kosten der Unterkunft gewährt werden."

    richtig: es können schließlich keine Kosten der Unterkunft übernommen werden, wenn diese Unterkunft nicht bewohnt wird.

    Bedeutet das nun, das wir nicht umziehen dürfen

    Nein. Das ganze resultiert einfach nur daraus, daß Ihr etwas vorschnell die neue Adresse angegeben habt, ohne dort einzuziehen.

    Also etwas Geduld und die entsprechenden Nachweise einreichen...

    Gruß!

    PS: die Mitarbeiter in einem Amt sind keine "Herrschaften" und wollen auch nicht so bezeichnet werden. Nur mal so als Hinweis...

  • Liebe Corinna,

    Bevor ich den Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt habe, hatte ich eine kurze Unterhaltung mit einer JC Mitarbeiterin. Diese riet mir, den Antrag so auszufüllen, als würden wir bereits dort in der neuen Wohnung leben. Diese sagte mir auch, daß soweit alles ok sei für den Umzug und demnächst dann die Genehmigung schriftlich per Post eintreffen würde. Dies geschah ja bis heute nicht. Deswegen haben wir uns auch nicht umgemeldet. Sollen wir das nun tun, rückwirkend zum 1.11.? Oder wäre das ohne schriftliche Zusage keine gute Idee?

  • Hallo,

    Bevor ich den Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt habe, hatte ich eine kurze Unterhaltung mit einer JC Mitarbeiterin.

    Nun ja - das war offensichtlich ein falscher Rat.

    Sollen wir das nun tun, rückwirkend zum 1.11.?

    Welchen Sinn sollte das machen? Anscheinend hat ja der Prüfdienst die neue Adresse besucht und festgestellt, daß die Wohnung nicht genutzt wird. Also werden auch nicht nachträglich Kosten übernommen, die nicht entstanden sind. Daran ändert die reine Ummeldung ja nichts.

    Wie schon @bass386 geschrieben hat: ich würde einfach nochmal bei dem Amt nachfragen, woran es bei der Genehmigung hapert und ggf. fehlende Unterlagen schnellstmöglich nachreichen.

    Gruß!

  • Hallo,

    Nun ja - das war offensichtlich ein falscher Rat.

    Welchen Sinn sollte das machen? Anscheinend hat ja der Prüfdienst die neue Adresse besucht und festgestellt, daß die Wohnung nicht genutzt wird. Also werden auch nicht nachträglich Kosten übernommen, die nicht entstanden sind. Daran ändert die reine Ummeldung ja nichts.

    Wie schon @bass386 geschrieben hat: ich würde einfach nochmal bei dem Amt nachfragen, woran es bei der Genehmigung hapert und ggf. fehlende Unterlagen schnellstmöglich nachreichen.

    Gruß!

    Nun, bei den Forderungen war das einzige was fehlte die Ummeldung. Ich erkundige mich morgen woran es nun genau liegt und lass es euch wissen. :o

  • So, da bin ich wieder. Ich habe mit einer sehr netten Frau vom JC telefoniert, die sich die Akte etwas näher angeschaut hat. Sie verstand dieses ganze Chaos leider nun auch nicht, da sie sah, daß wir alles geforderte abgegeben haben und hat vermerkt, daß die leistungsabteilung uns doch bitte bis nächste Woche eine schriftliche Zusage oder Absage für die Wohnung zukommen lassen soll. Ummelden könnten wir uns zwar nun auch schon, aber um auf der sicheren Seite zu sein sollen wir lieber abwarten bis Post kommt.

    Wenn also die Zusage oder Erlaubnis per Post kommt, melden wir uns auch um und reichen den Nachweis ein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!