Umzugskosten ALG II und Fragen

  • Hallo,

    ich danke schmal für Hilfe.

    Es fällt mir sehr schwer oder ist nicht möglich selbst beim Amt zu fragen weil ängstlich und krank bin.

    Ich muss meine Wohnung räumen weil das ganze Huas abgerissen wird, drohende Verwertungklage, alle anderen Mieter sind schon weg. Mit Schufa und Hund kig ich keine ander Wohnung.

    Der Umzug ist notwendig das bestätigt der Vermieter.

    Ich hab schon eine neue neue gefunden die ich anmieten darf (aber es gibt keine Zusage für die volle Übernahme der Kosten, ich muss ein paare wenige Euro selbst dazuzahlen).

    Viel kann ich zurücklassen ist alles alt aber ein paar sachen brauche ich, Bett, Wäsche, geschirr, Kühlschrank und Computer, kann ich ja nicht zurücklassen.

    Reicht dier beleg über die Notwendigkeit des Umzuges und - wenn es vorliegt der neue Leistungsbescheid vom Neuen Jobcenter damit das alte Amt den umzug bezahlt oder wird nicht bezahlt obwol notwendig weil ich 15,- im Monat Miete selbst zahlen muss?

    Hat hier jamnd eine Idee?

    Und muss der Antrag wegen Umzugskosten eigentlich zum neuen oder zum alten Amt?

    Was kostet so ein Umzugfirma eigentlich, bei vielleicht 3 -5 m3 über 450km?

    Dankeschön vielmals.

    4 Mal editiert, zuletzt von Oskartief (17. November 2018 um 03:40)

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Ich würde dir davon abraten eine zu teure Wohnung anzumieten, denn Nebenkostennachzahlungen etc. wirst du tragen müssen. Da würde ich dir empfehlen, noch ein wenig weiter zu suchen.

    Die Notwendigkeit des Umzugs liegt vor, weil das Haus in dem du nun zur Miete wohnst abgerissen wird. Die Umzugskosten musst du beim "alten" Jobcenter beantragen. In der Regel wird ein Pauschalbetrag für die Anmietung eines "Bullys" gewährt. Für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens verlangen die Jobcenter häufig drei Angebote, sowie einen Nachweis darüber, das man den Umzug nicht selber durchführen kann.

  • Danke fpür das nette Wilkommen. Ich habe mir das wohl gut überlegt. Ich bekomme bei Strom den ich ja sowieso selber bezahlen muss und auch bei den nebenkostanabrechnungen eigentlich immer Rückzahlungen. Ich verbrauch nicht viel Geld und könnt auch schnell was ansparen wenn ich das dürfte. In doie schufa bin ich tatsächlich nicht selbstverschuldet geraten, naja, zuviel vertrauen vielleicht.

    Keine Chance mit einer andern Wohnung, das Problem bahnt sich ja schon seit über einem jahr an als hier eine kaputte dachrinne alles überflutet hat. Ich suche also schon seit einem Jahr Jetzt wurde das Haus verkauft.

    Die Frage ist halt ob diese kosten auch übernommen werden wenn es keine Zusicherung für die volle Kostenübernahme für die Wohnung gibt.

  • Hallo,

    Ich bekomme ... bei den nebenkostanabrechnungen eigentlich immer Rückzahlungen.

    Das ist nun gar kein Argument. Woher willst Du wissen, wie Dein neuer Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen kalkuliert? Und woher kommt Dein Wissen über eventuelle Preissteigerungen bei Grundstückssteuer, Versicherungen, Müllabfuhr usw. usf.? Von daher ist eine solche Aussage ziemlich blauäugig und eben nicht

    gut überlegt

    Ich würde da äußerste Vorsicht anraten.

    Die Frage ist halt ob diese kosten auch übernommen werden wenn es keine Zusicherung für die volle Kostenübernahme für die Wohnung gibt.

    Ich sehe da kaum Chancen. Die meisten kommunalen Regelungen sagen aus, daß solche Kosten bei einer unangemessenen Miete nicht übernommen werden. Aber das muß im Einzelfall geklärt werden und im Internet wird Dir also niemand sagen können, wie das örtliche Jobcenter entscheidet.

    Gruß!

  • Wie gesagt suche ich ja schon seit einem Jahr und ich habe keine Chance auf einen Mietvertrag.

    Erstmal muss die Unterkunft gesichert sein ob ich dann nochmal was günstigesres finde ist alles hier jetzt nicht wichtig.

    Mir droht konkret Obdachlosigkeit, da kann ich mich auch gleich aufhängen, deswegen haben Kostenfragen für mich keine Priorität.

    Würde es exakt passen müsste ich bei sich erhöhenden Kosten ebenso draufzahlen. Und die Heizkosten sind ja in der tasächlichen Höhe anzuerkennen, da die Wohnung nicht zu groß ist werden sie das auch.

    Die Frage ist halt wie ich meine Sachen transportiert bekomme.

    Ich dachte das Forum sei grade dazu da um Informationen die der eine nicht hat dem anderen mitzuteilen, deswegen ist die Aussage "das wird Dir niemand sagen können" vielleicht doch etwas gewagt.

    Vielleicht hat jemand einfach andere Ideen wie ich das gestalten kann, wenn das Amt den umzug nicht bezahlt.

    Einen Führerschein hab ich nicht und auch niemanden der mir helfen könnte. Ich bin allein mit meinem Hund.

    Danke

  • Und die Heizkosten sind ja in der tasächlichen Höhe anzuerkennen, da die Wohnung nicht zu groß ist werden sie das auch.

    Nein

    Vielleicht hat jemand einfach andere Ideen wie ich das gestalten kann, wenn das Amt den umzug nicht bezahlt.

    Einen Führerschein hab ich nicht und auch niemanden der mir helfen könnte. Ich bin allein mit meinem Hund.

    Steht in Post #2

  • Hallo,

    deswegen ist die Aussage "das wird Dir niemand sagen können" vielleicht doch etwas gewagt.

    Was soll daran "gewagt" sein? Erwartest Du nun, daß Dir jemand im Internet sagt, Du hast auf jeden Fall Recht, obwohl diese Aussage nicht richtig wäre?

    Fakt ist:

    1. Du willst eine Wohnung mit nicht angemessenen KdU anmieten
    2. jede Kommune/jeder Landkreis hat in solchen Fällen eigenen Richtlinien
    3. entsprechend den kommunalen Richtlinien kann Dir niemand im Internet sagen, wie das Jobcenter in Deinem konkreten Fall verfahren wird.
    4. alle anderen Aussagen wären in einem Forum wegen den Punkten 1 bis 3 total fahrlässig Dir gegenüber.

    Von daher ist eher Deine Aussage

    Ich dachte das Forum sei grade dazu da um Informationen die der eine nicht hat dem anderen mitzuteilen, deswegen ist die Aussage "das wird Dir niemand sagen können" vielleicht doch etwas gewagt.

    ziemlich gewagt.

    Und die Heizkosten sind ja in der tasächlichen Höhe anzuerkennen, da die Wohnung nicht zu groß ist werden sie das auch.

    Nein. Die Heizkosten sind in der angemessenen Höhe zu übernehmen, was nicht gleichbedeutend mit den tatsächlichen Kosten ist.

    Vielleicht hat jemand einfach andere Ideen wie ich das gestalten kann, wenn das Amt den umzug nicht bezahlt.

    Beantrage alternativ ein Darlehen.

    Gruß!

  • Nein


    Steht in Post #2

    1. Doch, das ist ja schon abgeklärt. Die Angemessenheit der Heizkosten lässt einen Spielraum zu, die dürften noch um über 50 % höher liegen. Ich hätte für 50m2 60,- Heitzkosten zu zahlen, aktuell zahle ich für 45 m2 90 Euro Heitzkosten (vor 10 Jahren noch bei 120,-, es wir jährlich weiter gesenkt) (Brennstofföfen und elektrisches Warmwasser) . Da ist ausreichend Luft.

    Keinen Spielraum gibts bei der Angemessenheit der Kaltmiete, die zählt und dafür muss ich zuzahlen. 15 ,-,- mtl. 2019 - die Aussage des neu zuständigen Amtes - werden die Mietspiegle angepasst und der Zuzahlbetrag sinkt weiter.

    2. Was steht wo? Weiss nicht was Du meinst.

    Ich hab mir inim letzten Jahr über 50 EWohnungen angeschaut, alles was ging und kein Vermieter hat sich je zurückgemeldet.

    Jetzt steht spätestens zum01.12 die Kündigung an mit einer frist von 6 Monatebn.

    Ich hielte es für fahrlässig - ja lebensmüde - die Chance auf diese Wohnung die ich bekommen kann nicht zu nutzen, wegen 15 ,- oder wegen eines schwer zu organisiernden Umzuges. I,m Zweigfel sässe ich in 6 Monaten auf der Straße.

    Würde das von Euch jemand ersthaft roidskieren?? Ich nicht.

    @Corinna Du hast mich missverstanden, ich erwarte definitive Aussagen oder sinnvolle Tipps aber keine Spekulationen und weitere Verwirrungen.

    bass386l sagt es kommt die Notwendigkeit an (die vorliegt), Du sagst es kommt auf die angemnessen Kosten an.

    Was ist nun richtig?

    Also nochmal, was kann man mir raten bezüglich meiner sachen wenn ich auf diesen Umzug (das bitte ich bei den Überlegungen vorauszusetzen) angewiesen bin?

    Danke :)

  • 1. Doch, das ist ja schon abgeklärt. Die Angemessenheit der Heizkosten lässt einen Spielraum zu, die dürften noch um über 50 % höher liegen.

    Jeder Bezirk hat andere angemessene Beträge für die Heizkosten. Wenn du schreibst, dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden müssen, würde dies bedeuten, dass auch monatliche Abschläge von beispielsweise 1000,00 € übernommen werden müssten und dies ist nicht korrekt.

    Raten kann man dir nur, deinen Fall im aktuellen Jobcenter zu schildern und den Sachbearbeiter bzgl. der Genehmigung von Umzugsleistungen zu fragen.

  • Na klar ist das korrekt, als ich vor 10 Jahren hier eingezogen bin lagen die tatsächlichen Heitzkosten bei 120,- mtl.

    Die wurden auch voll übernommen, anstandslos.

    Im ersten Jahr musste ich gar mit Heizlüftern heizen weil das Amt keinen Vorschuß auf Brennholz leisten wollte, da kam dann eine Stromrechnung von fast 3000.- zusammen.

    Auch die hat das Amt nach Prüfung meiner Angaben (einzige Möglichkeit ist das Heizen mit Holz, keine stromfressenden Geräte, damals nichtmal ne Waschmaschiene oder einen Kühlschrank), dann übernehmen müssen (hatte den Antrag auf brennholz ja korrekt und rechtzeitig mit dem Hinweis gestellt das sonst nur die wirtschaftlich katastropghale Alternative mit Heizlüftern gegeben ist). Seit dem habe ich die Kosten jährlich gesenkt, va. durch übriggebliebenes Holz, ohne das ich dazu aufgefordert wurde.

    Ich gehe nicht davon aus das ich in Gefahr gerate 10 Jahre später innerhalb Deutschlands bei den halben Heizkosten irgendwie Gefahr laufen könnte die Angemessenheit zu überschreiten.

    Aber gut oder schlecht, muss ich da wohl hin...

    Danke.

    5 Mal editiert, zuletzt von Oskartief (18. November 2018 um 03:20)

  • Na klar ist das korrekt

    Nein ist es eben nicht. Es mag sein, dass das Amt deine Heizkosten übernehmen wird, dies heisst aber nicht, dass das Amt (nicht nur auf deinen Fall bezogen) immer die tatsächlichen Heizkosten übernimmt.

  • Hallo,

    Na klar ist das korrekt, als ich vor 10 Jahren hier eingezogen bin lagen die tatsächlichen Heitzkosten bei 120,- mtl.

    Die wurden auch voll übernommen, anstandslos.

    ja und? Laut Deinen eigenen Angaben fällst Du mit Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Jobcenters. Dieses andere Jobcenter kann das ganze vollkommen anders sehen als das alte. Du selbst gehst aber in all Deinen Antworten immer nur vom alten Jobcenter und der alten Wohnung aus. All diese Parameter ändern sich aber mit dem Umzug, weswegen Deine ganzen Vermutungen ziemlich gewagt sind.

    Gruß!

  • Die Sache spielt hier ja keine Rolle.

    Aber:

    Da die Wohnung nicht zu groß ist, 50 m2 hat, gehe ich nicht davon aus das die Heizkosten zu einem Problem werden, diese Sorgen müsste sich sonst jeder in angemessenem Wohnraum machen in dem auch die Kaltmietkosten grade exakt passt.

    Der hätte dann eben 180,- weniger zu bezahlen (die er sicher auch nicht angespart hat^^) , die eben schon für die Miete statt für Pizza auugegeben habe. 180,- könnte ich wenn ich müsste in einem Monat zurücklegen :)

    Wie gesagt, ich hab mir das schon gut überlegt.

    Wenn eine zu Hohe Abrechnung kommt sind sind zunächst die tasächjlichen Heitzkosten zu übernehemn allenfalls ist anzunmahnen das die Kosten zu senken sind, dann kann ich mir wieder Gedanken über einen Umzug machen oder über die Anschaffung von ein paar Paletten Styrodur.

    Es sind die tasächlichen Heitzkosten im Einzelfall zu prüfen, sind liegen zB. schlechte Isolierungen vor, zugige bauweeise ist auch die angemessenheit erhöt, es liegt am konkreten Wohnraum.

    Da ich im Winter mit 15 Grad im Wohnzimmer wunderbar zurechtkomme (meine bisherige Wohnung wird nur in einem Raum beheizt ( Kühlschrank kann ich mir im Winter sparen).

    Mach ich mir da keine Sorgen.

    "Ich hab mir das gut überlegt" schreib ich nicht umsonst.

    Vielleicht wirkt es nicht so weil ich manchmal mich nicht gut ausdrücken kann. Ganz blöd bin ich trotzdem nicht :)

    Asketisches Leben, so nennt man das, grad mal gegoogelt. Muss ich hier aber nicht preisgeben "hab ich mir gut überlegt" sollte reichen..

    Einmal editiert, zuletzt von Oskartief (18. November 2018 um 20:47)

  • Wenn eine zu Hohe Abrechnung kommt sind sind zunächst die tasächjlichen Heitzkosten zu übernehemn allenfalls ist anzunmahnen das die Kosten zu senken sind

    Wenn du eine Wohnung anmietest und der Energieversorger deine Abschläge so hoch einstuft, dass diese nicht angemessen sind, wirst du sofort eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten.

    Es sind die tasächlichen Heitzkosten im Einzelfall zu prüfen, sind liegen zB. schlechte Isolierungen vor, zugige bauweeise ist auch die angemessenheit erhöt, es liegt am konkreten Wohnraum.

    Dies wird in einen Regionen so gemacht, ist aber nicht Normalfall. Im Normalfall gibt es eine Angemessenheitsgrenze, die für alle Häuser gilt.

  • Wenn du eine Wohnung anmietest und der Energieversorger deine Abschläge so hoch einstuft, dass diese nicht angemessen sind, wirst du sofort eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten.

    Dies wird in einen Regionen so gemacht, ist aber nicht Normalfall. Im Normalfall gibt es eine Angemessenheitsgrenze, die für alle Häuser gilt.

    1. Sag ich ja.

    2. Nee ist nicht so. Die Angemessenheit hängt vom konkreten Einzelfall ab. Zb. müssen anteilig Stromkosten als Heizkosten übernommen werden wenn mit Durchlauferhitzern das Wasser erwärmt wird. Die Kosten sind höher als wenn das mit der Zentralheizung passsiert und sind dann in dieser Höhe auch angemessen.

    In einem schlecht isolierten Altbau ist die Angemessenheit eine andere als in einem Energiesparneubau. Nicht umsonst will das JC das Bauujahr des Hauses kennen.

    Nimmt das Jobcenter eine abstarakte Pauschale an die einzig die m2 Zahl berücksichtigt - was die gerne machen - kann man sich dagegen mit Erfolg wehren, muss man nur wissen und machen.

  • Sorry, aber ich habe keine Lust mich von einer Person belehren zu lassen, die anscheinend alles weiß.


    Thread closed.

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