Studium beendet - Wohnen bei Eltern - ALG II - liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor

  • Hallo,

    ich bin 27 Jahre alt und habe vor kurzem mein Studium beendet. Nun möchte ich gerne, sofern möglich, für einen Übergangszeitraum Hartz IV beantragen.

    Es stellt sich mir eine entscheidende Frage. Bilde ich mit meinen Eltern und meinem jüngeren Bruder, der ebenfalls im gleichen Haus wohnt, zusammen eine Haushaltsgemeinschaft?

    Während des Studiums haben mir meine Eltern die Krankenkasse und die Semestergebühren gezahlt. Ansonsten flossen keine finanziellen Unterstützungen, da ich zum Glück noch über eigene Mittel verfügen konnte, die nun aber im letzten Semester der Masterarbeit, komplett aufgebraucht waren. Daher hat es in diesem letzten Semester auch eine weitere Zahlung meiner Eltern an mich gegeben, sodass mein Bankkonto nicht ins Minus rutschte und weitere Versicherungsbeiträge, die über mein Konto laufen, bezahlt werden konnten. Der Betrag war kleiner als 100 € und trägt leider den Buchungstext "Unterstützung" (ich hoffe nicht, dass dieser Umstand ein Beweis für eine Haushaltsgemeinschaft ist, falls ich Kontoauszüge vorlegen muss und der SB darüber stolpert).

    Bei meinen Eltern wohne ich mietfrei und muss auch keine weiteren Kosten für z.B. Nahrung tragen. Außerdem haben mir meine Eltern als Geschenk für den Abschluss einen dreistelligen Betrag überwiesen, da sie um meine angespannte finanzielle Lage wissen und mir die Möglichkeit geben wollten, das Leben nach dieser ganzen "Lernerei" wieder etwas zu genießen. (Der Buchungstext heißt wieder "Unterstützung", da dieser noch in der Vorlage der Onlineüberweisung gespeichert war)

    All das ist geschehen ohne das Wissen, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt Hartz IV beantragen möchte.

    Daher meine Frage:

    Begründen meine Ausführungen das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft?

    Falls ja, kann ab dem Tag des Bestehens der mündlichen Prüfung, also der Tag an welchem die Ausbildung beendet wurde, argumentiert werden, dass die Haushaltsgemeinschaft nicht mehr vorliegt, da meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und sage schon mal Danke für alle eventuellen Antworten :)

    LG

    Max

  • Hallo,

    1. Ihr bildet auch ohne die Überweisungen eine Haushaltsgemeinschaft

    2. Dir ist klar, daß die Eltern auch nach einem abgeschlossenen Studium für 3 Monate unterhaltspflichtig sind?

    3. durch die mehrfachen Zahlungen der Eltern wird das Jobcenter davon ausgehen (Regelvermutung), daß Ihr zusammen wirtschaftet.

    Gruß!

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