ALG II Aufteilung von Einkommen - Gesetz geändert

  • Hallo , meine Frage an euch. Haben sich die Gesetzt geändert? Es geht um die Aufteilung von einmaligen Einnahmen , sprich Weihnachtsgeld. Im Bewilligungszeitraum Juli bis Dezember wird neuerdings mein Durchschnittsgehalt angerechnet. Ende November erhalte ich mein Weihnachtsgeld und ende Dez. noch mal eine Extravergütung. Das ist da alles mit eingerechnet. Also wird es im vorraus angerechnet. Ich bin da trotz Widerspruch nicht weitergekommen. Könnt ihr mir vielleicht sagen , welche vorgehensweise nun aktuell richtig ist.

    Lieben dank im voraus

  • M.E. ist das nicht richtig. Jedenfalls muss das Weihnachtsgeld ausgenommen werden, da es nur nach Auszahlung angerechnet werden kann und nicht in den Monaten vorher.

    Ohne Bescheid kann man das aber schlecht feststellen.

    Du kannst den Bescheid gern hier anonymisiert hochladen. Als PDF bitte.

  • Vielen Dank für die Antwort. Ich kann das auch nicht nachvollziehen. Ich würde den Bescheid oder auch die Widerspruchablehnungen hochladen weiss aber nicht so recht wie das geht. Ich würde es als Bilddatei hinbekommen.

  • So hat das jc die abschließende Bewilligung berechnet für 2017. Das gleiche jetzt bei der vorläufigen Bewilligung Juli bis Dezember 2018. Das heißt ...ich zahle das Weihnachtsgeld im voraus ab. Von Januar bis Juni 2018 wurde mir nur das Grundgehalt angerechnet. Ist ja dann auch richtig. Im 1. Halbjahr musste ich also 800 € zurückerstatten. ..ist ja auch richtig. Im 2. Halbjahr bekam ich dann ca.100€ weniger pro Monat. Nach den Gesetzen ist das so wohl nicht richtig. Oder haben die sich geändert?

  • Guten abend , ich hoffe das ist jetzt das richtige.Ich 2017 und 2018 beigefügt.Der letzte Bescheid ist nur vorläufig.

    Danke für die Geduld.


    Dateianhänge gelöscht! Datenschutz

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    Grace

  • Wenn es sich tatsächlich um Weihnachtsgeld und Extravergütung (Bonus, Jahressonderzahlung o.Ä.) handelt, ist die Berechnung m.E. hinsichtlich der Aufteilung falsch. Das Einmalige Einkommen (Weihnachtsgeld, Extravergütung) ist in dem Monat des Zuflusses oder den Folgemonaten anzurechnen, weil der Leistungsanspruch im Zuflussmonat entfallen würde.

    Aber:

    Bei einmaligen Einnahmen ist kein Erwerbstätigenfreibetrag zu berücksichtigen. Hier wurde allerdings ein Erwerbstätigenfreibetrag berücksichtigt.
    Der Anrechnungszeitraum ist zwar falsch, aber von der Summe her hast du etwa 50 - 100 € mehr, wie wenn das Jobcenter richtig rechnen würde.


    Mich würde noch interessieren, was diese Extravergütung ist. Denn wenn die Extravergütung eine laufende und keine einmalige Einnahme ist, könnte die Berechnung doch nachteilig für dich sein.

  • Mir ist durch diese Umstellung ein Verlust entstanden. Es gab in dem Moment eine Gehaltserhöhung. Es ist mir ein Monat mit dem niedrigen Gehalt , sprich höhere Leistungen vom jc abhanden gekommen.

    Im Widerspruch habe ich geschrieben:Sie können das gerne so machen aber nicht zu meinen Ungunsten.

    So habe ich mir auch ausgerechnet , dass ich da besser bei wegkomme.

    Es ist natürlich hart das Weihnachtsgeld im voraus abzuleisten.

    Extravergütung : Da steht in meiner Abrechnung LOB Einmalbezug ...öffentlicher Dienst

    Aber richtig ist doch die Aufteilung auf 6 Folgemonate , oder?

    Bin ja gespannt was Ende des Jahres wieder passiert

    PS: Das Weihnachtsgeld heißt auf meiner Abrechnung "Jahressonderzahlung,"aber das ändert

    ja auch nichts.

    Einen Satz hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

  • Wie soll dir ein Monat "abhanden gekommen" sein? Das müsstest du erklären.

    Wenn höheres Gehalt gezahlt wird, mindert das die Leistungen gem. SGB II. Die Verteilung auf mehrere Monate ist bei dir günstiger, da die Freibeträge auf dein Brutto ab 1000 € nur noch 10% betragen und ab 1200 € komplett entfallen.

  • Ich war der Meinung , dass mein Gehalt mal rückwirkend berechnet wurde.Wenn dann auf Zuflußprinzip umgestellt wird. Ich kann das aber auch nicht mehr nachvollziehen. Ist sehr verwirrend bei mir.

    Aber eine Bitte noch

    Könnt ihr meinen beigefügten Bescheid auch noch mal Ansehen

    PS: Die Frage ist : Wie kommt das Nettogehalt zustande?

    Das Gehalt Dezember 16 beinhaltet eine Jahressonderzahlung.

    Oder habe ich jetzt Denkfehler?

    Gruß und Danke

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

  • Ich verstehe deine Auflistung nicht.


    Das passt auch nicht zu dem Bescheid.


    Und warum hast du auf einmal noch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit?


    Liste doch einfach mal deinen Einkommen nach Zuflusszeitpunkt und Art des Einkommens auf.

    Dann möchte ich noch wissen, von wann bis wann deine Bewilligungszeiträume gehen. Üblicherweise 6 Monate.

    Welche Bescheide sind vorläufig und welche Bescheide sind bereits endgültig?


    Wenn ich das habe, kann ich eine Leistung berechnen.

  • a PDF ist Januar bis April 2017 endgültig

    b PDF ist Mai 2017 endgültig

    C PDF ist Juni 2017 endgültig

    Bewilligungszeitraum 6 Monate

    Einkünfte Ewerbstätigkeit+Selbständigkeit

    Januar 611.54+150,49

    Februar 626.02+150,49

    März 626,02+150,49

    April 626,02+150,49

    Mai 626,02+150,49

    Juni 626,02+150,49

    Bis Juni 2017 hatte ich ein Kleingewerbe

  • Aaaalso...

    Das Einzige womit ich mir das erklären kann ist folgende Konstellation.

    Am Anfang hat das Jobcenter noch korrekt gerechnet und die Einmalzahlungen von November und Dezember 2016 auf die 6 Folgemonate aufgeteilt.

    Ich gehe davon aus, dass die Einmalzahlungen jeweils zum Monatsende auf dein Konto gutgeschrieben wurden, also Ende November und Ende Dezember? Korrekt?


    Dann hat das Jobcenter ab Juli 2017 entweder angefangen die Einmalzahlungen im aktuellen Bewilligungszeitraum zu berücksichtigen oder aber da hat jemand gepennt und geht davon aus, dass du monatlich so viel verdienst. Ich gehe aber vom ersten Fall aus. Denn im Bescheid steht klar, dass dein Einkommen in 11/17 und 12/17 erhöht war.

    Insgesamt bleibt es erst einmal bei der Einschätzung, die ich anfangs abgab, dass du ab Juli 2017 zumindest nicht zu wenig bekommst (wobei die Anrechnugn zu dem Zeitpunkt nicht rechtmäßig ist).

    Allerdings kann der Zeitpunkt des Zuflusses der Einmalzahlung im November und Dezember 2016 noch Einfluss auf die Leistung im Mai / Juni 2017 haben, so dass dein Anspruch höher ausfällt. Daher die Frage nach den Zuflusszeitpunkten.

  • Das ist jetzt sehr verwirrend

    Das mit den Einmalzahlungen ist richtig.

    Die Frage ist , wie komme ich auf ein Durchschnittsgehalt von 803€?

    Meine Vermutung ist :

    Wenn das jc meine Gehälter rückwirkend berechnet hat und mir eine Einmalzahlung von mit ins Durchschnittseinkommen rechnet komme ich auf einen Schnitt von 815€ inkl.Selbständigkeit. Das würde annähernd passen.

    Dann wird mir aber diese Einmalzahlung zusätzlich noch unter sonstige Einkünfte verrechnet

    Das Beispiel sollte die rechte Auflistung in d PDF (weiter oben) bedeuten.Hab ich wohl nicht klar ausgedrückt.

    Kann das so sein?

    Traurig ist , dass man bei jedem Bescheid so ein Ratespiel hat

    Gruß

  • Von Januar bis Juni 2017 kommt es durchaus hin, dass das monatliche Arbeitsentgelt und die Einmalzahlung, verteilt auf den Zeitraum, ca. 803 € ergeben.

    Hinzu kommt das Geld aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn ich das richtig sehe, wurde die Selbstständigkeit im Mai 2017 beendet. Daher wurden da nur 33 € angerechnet. Du selbst rechnest bei der selbstständigen Tätigkeit von Januar bis Juni 2017 mit jeweils 151 € im Monat. Das Jobcenter rechnet da mit weniger. IdR. rechnet das Jobcenter eher mit mehr, als mit weniger. Ich sehe da erst einmal kein Problem, außer ggf. der Zeitpunkt des Zuflusses und die Monate in denen es angerechnet wurde.

    Daher wäre es gut, wenn du mir sagst wann die Sonderzahlungen 2016 auf deinem Konto waren.

  • Die Angabe in den Bescheiden unter sonstige Einkünfte sind die jeweiligen Einmalzahlungen , d.h. die auf 6 Monate verteilten Abrechnungen.

    Das Weihnachtsgeld ist zum 31. November drauf und die Einmalzahlung zum 31.Dezember

    Meine Einnahmen aus Selbständigkeit betrugen im Durchschnitt 150€ pro Monat und diese sind in den Nettoeinkünften einfach mit dazu gerechnet , sprich zu den 803€

  • Bei den Bescheiden mit 803 € Netto ist noch ein zusätzlicher Posten weiter unten. Da steht sonstiges Einkommen. Das wird wohl das Einkommen aus Selbstständigkeit sein?!

    Gegen den endgültigen Bescheid für den Zeitraum Januar bis Juni 2017 würde ich Widerspruch einlegen oder wenn die Monatsfrist vorbei ist, Antrag auf Überprüfung stellen. Begründung ist, das Weihnachtsgeld ist am 31. November (du meinst wohl 30. November?) zugeflossen und darf damit nur von Dezember 2016 bis Mai 2017 angerechnet werden. Es wurde aber teilweise im Juni 2017 angerechnet.

  • Hast du meinen vorherigen Beitrag gelesen? Da hab ich das Einkommen erläutert.

    Zu diesem Bescheid habe ich bereits einen Überprüfungsantrag gestellt , dieser wurde abgelehnt. Kann man einen Antrag auf Berechnungseinsicht stellen?

  • Gegen die Ablehnung der Überprüfung kannst du binnen Monatsfrist Widerspruch erheben.

    Meine Einnahmen aus Selbständigkeit betrugen im Durchschnitt 150€ pro Monat und diese sind in den Nettoeinkünften einfach mit dazu gerechnet , sprich zu den 803€

    Ja. Ich sehe das Problem nicht.

    803 € Brutto sind laufende Einnahmen, also ca. 626 € (das bekamst du doch regulär??) und die einmalige Einnahme verteilt auf die folgenden 6 Monate, ca. 177 €. Macht im Ergebnis 803 €

    Dazu kommen 150 € Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.

    Die laufenden Einnahmen werden im Zuflussmonat angerechnet. Die Einmalige Einnahme bspw. aus Dezember wird in den folgenden Monaten zu jeweils einem Sechstel angerechnet.

  • Ich habe den Fehler gefunden. Anbei schicke ich mal eine Gehaltsabrechnung.(Dez.2017)

    In dem Bescheid Jan 2017-Juni 2017wurde mit gesetzlich Netto gerechnet. (Oberes Kreuz. )

    Im Bescheid Juli2017-Dez.2017 wurde mit dem Auszahlungsbetrag gerechnet (unteres kreuz)

    Die dazwischen liegenden Abzüge beinhalten VBL-Zusatzrente und vermögenswirksame Leistungen .

    Dann kommt die Berechnung auch hin. Jan.2018-Juni.2018 war es auch der Auszahlungsbetrag.

    Was ist den richtig ? Gesetzlich Netto oder Auszahlungsbetrag?

    Sorry, dass mir das erst jetzt aufgefallen ist

  • Das gesetzliche Netto ist maßgebend. Allenfalls kann noch eine geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente o.Ä.) abgezogen werden, allerdings keine VBL und keine Zusatzversorgung.

    Wenn das Jobcenter nur den Auszahlungsbetrag ansetzt, dann ist das zwar falsch, aber zu deinen Gunsten.

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