Notsituation, Ummeldung, ALG II Antrag, Neue Wohnung, was ist möglich?

  • Guten Tag,

    ich habe jetzt schon ein wenig das Internet durchstöbert und bisher keine vernünftige Lösung gefunden. Vielleicht kann mir hier ja wer weiterhelfen?

    Es geht um folgendes und zwar bin ich zu meinem Freund gezogen (1 Monat her) , habe hier auch ein Jobangebot, aber es klappt einfach nicht mit dem Zusammenleben. Nun hocke ich in einer neuen Stadt, mein Freund möchte nicht das ich mich hier ummelde bzw müsste er dann mehr Miete zahlen für 2 Personen, denn hier braucht man zur Ummeldung einen unterschriebenen Schrieb vom Vermieter.

    Planung war vorher, ich ziehe bei Ihm ein, habe noch ein wenig Überbrückungsgeld bis Dezember, da ich vor einem 3/4 Jahr eine Abfindungssumme von meiner ehemaligen Arbeitsstelle bekam, wollte mich ummelden. Und ab Dezember einen neuen Job hier beginnen. Der Umzug hierher war ja auch mit enormen Kosten verbunden.

    Jetzt trennen sich unsere Wege zumindest Räumlich, da mein Freund einfach nicht damit klar kommt das er nicht mehr alleine wohnt dash (Er ist Vollzeitbeschäftigt)

    Für mich sieht es nun so aus, ich muss mir eine Wohnung suchen bzw habe eine ab dem 15.11. dann kann ich mich erst ummelden. Brauche dennoch zur Überbrückung, für die Mietsicherheit etc einfach Unterstützung denn dafür reicht es nicht mehr.

    Ich möchte arbeiten und habe hier mittlerweile eine Jobangebote aber nicht vor 1.12-1.1. Eintrittstermin.

    Da ich nun aber schnell eine Wohnung brauche ist dies überhaupt möglich da Unterstützung zu bekommen und vor allem so schnell?

    Wie würde der Beste weg aussehen? Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, dann ummelden und dann zur Arge?

    Dennoch muss ja z.B. die Mietsicherheit schnell gezahlt werden und das geht sicherlich nicht ganz so schnell oder?

    Meine Rücklagen reichen gerade mal noch für Essen/ Trinken etc bis Dezember. Aber ohne Ummeldung kann ich den ALG Antrag hier einfach noch nicht einreichen oder gibt es da doch eine Möglichkeit? Soll ich dazu sagen, dass ich definitiv so schnell wie möglich wieder Vollzeit arbeiten gehen möchte?

    Vielen Dank

  • Hallo,

    ohne Wohnung keine Kaution. Du wirst keine Kaution als "Überbrückung" bekommen.

    Wie alt bist Du?

    Gruß!

    Danke für die Antwort :)

    Und zu der Frage, ich bin 35.

    Habe aber noch nie ALG II in Anspruch nehmen müssen bzw. war ich noch nie in so einer Situation bisher und kenne mich deshalb leider überhaupt nicht aus und weiß nicht wie ich das nun am Schlauesten regeln kann

  • Hallo!

    Habe aber noch nie ALG II in Anspruch nehmen müssen bzw. war ich noch nie in so einer Situation bisher und kenne mich deshalb leider überhaupt nicht aus und weiß nicht wie ich das nun am Schlauesten regeln kann

    Dann fehlen dir Informationen und das kann man beheben:

    Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil

    SGB II – Folien Stand 30. September 2018

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Bitte lies es gründlich im eigenen Interesse.

    Gruß

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