Jobcenter hat unberechtigt unterhalt angerechnet

  • hallo,

    ich habe mal eine frage:

    meine partnerin hat vor kurzem festgestellt das das jobcenter unterhalt für ihren sohn seit der geburt im okt. 2006 angerechnet hat obwohl sie weder unterhalt noch unterhaltsvorschuß bekommt. gibt es eine möglichkeit das geld zurück zu fordern?

    vielen dank für eure antworten.

    gruß

    chris

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    meine partnerin hat vor kurzem festgestellt das das jobcenter unterhalt für ihren sohn seit der geburt im okt. 2006 angerechnet hat obwohl sie weder unterhalt noch unterhaltsvorschuß bekommt.

    Dazu folgende Information:

    Wird Unterhaltsvorschuss auf Hartz 4 Leistungen angerechnet?

    Ja, der Vorschuss durch das Jugendamt wird auf die Leistungen des Kindes (Sozialgeld) in voller Höhe als sonstiges Einkommen angerechnet, mindert also entsprechend den Bedarf.

    Im Prinzip ist es aber im Vergleich zum Unterhalt eine Nullrechnung. Würde beispielsweise Kindesunterhalt fließen, würde dies ebenso den Bedarf des Kindes an Sozialgeld mindern. So gesehen entstehen hier keine Nachteile.

    Muss Unterhaltsvorschuss beantragt werden?

    Ja. Zwar gibt es rechnerisch kein anderes Ergebnis, da es zahlenmäßig keine Rolle spielt, ob für das Kind der volle Bedarf an Sozialgeld gezahlt wird, mit Unterhalt verrechnet wird oder der UVG die Hartz 4 Leistungen kürzt. Dennoch ist der Vorschuss auf den Unterhalt vorrangig zu den Leistungen nach den Hartz IV Gesetzen zu beantragen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 12 a SGB II.

    Das Jobcenter macht also das zu was es gesetzlich verpflichtet ist.

    Unterhaltsvorschuß vorrangige Leistung und muss beantragt werden.

    Jeder Bescheid sollte vom ALG II Leistungsberechtigten geprüft werden,

    ob Alles korrekt ist.

    Gruß

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