zu wenig Wasserverbrauch?

  • Hallo,

    Habe mich gerade hier angemeldet und hoffe das ich im richtigen Unter- Forum bin. Ich beziehe Leistungen nach SGB XI bei Erwerbsminderung.

    Mich hat heute ein Brief ereilt den ich so absolut nicht nachvollziehen kann und hoffe hier Antworten zu finden.

    Ich habe letzte Woche meine Nebenkostenabrechnung von 2017 abgegeben. Nun kam ein Brief ich solle bitte eine Erklärung über meinen zu geringen Wasserverbrauch abgeben.

    Ich habe eine Badewanne, eine Dusche, eine Toilette, 1 Waschbecken, 1 Spüle, Spülmaschine und Waschmaschine und nutze alles ohne mir zu überlegen wieviel Wasser ich dafür benötige. Kurz um, ich nutze es dann wenn ich es brauche, oder mich ein zwingendes Bedürfnis ereilt.

    Wie also kann ich diesen Brief verstehen?

    Was genau möchte das Sozialamt von mir und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Gibt es einen Paragraphen der mir befiehlt X mal am Tag duschen zu gehen oder die Toilettenspülung zu nutzen? gibt es einen Mindestwasserverbrauch?

    Mir ist klar, das sie alles von mir wissen wollen, wofür ich Geld ausgeben, wofür ich keins ausgebe, woher ich welches bekomme, aber das sich nun auch noch über zu geringen Wasserverbrauch echauffiert wird ist mir neu und absolut unverständlich.

    Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten.

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Ich habe letzte Woche meine Nebenkostenabrechnung von 2017 abgegeben. Nun kam ein Brief ich solle bitte eine Erklärung über meinen zu geringen Wasserverbrauch abgeben.

    Ein zu geringer Wasserverbrauch könnte ein Anzeichen für eine ungenehmigte

    Ortsabwesenheit sein. Deshalb möchte das Sozialamt eine Erklärung von dir

    dafür. Es gibt ungefähre Richtwerte, was eine Person pro Tag an Wasser

    verbraucht.

    Gruß

  • Vielen Dank,

    soetwas habe ich mir schon gedacht.

    Trifft aber auf mich nicht zu und erstrecht nicht in dem angegeben Jahr.

    Zumal ich auch nichts gefunden habe das man bei SGB XII Ortsabwesenheit anmelden/beantragen muss. Es sei denn es ist ein länger als 4 Wöchiger Auslandsaufenthalt. Könnte ich mir soetwas leisten bräuchte ich auch keine Sozialhilfe.


    (Ich fühle mich gerade richtig xxxxxx Jeder der mal mit dem Amt zu tun hatte kennt das sicherlich, man muss sich bis auf die Knochen ausziehen, jeden der fragt in sein Leben lassen und über xxxxxx Bescheid geben. Das ich nun aber tatsächlich noch darüber rechenschaft ablegen muss wie oft ich dusche geht mir ehrlich gesagt zu weit und ich frage mich wie weit das noch geht?

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Bitte sachlich bleiben!

    Grace

  • Hallo!

    Es sei denn es ist ein länger als 4 Wöchiger Auslandsaufenthalt.

    Richtig und genau diese Vermutung kommt aufgrund des niedrigen Wasserbrauchs

    in Betracht. Geringer Wasserverbrauch stellt aber auch ein Indiz dar, dass du

    eventuell nicht, oder nur begrenzt in deiner Wohnung lebst. Das Sozialamt vermutet

    eventuell, dass deine Wohnung nur eine Alibi-Funktion hat und du eventuell vielleicht

    woanders lebst.

    Gruß

  • Entschuldige bitte den letzten Absatz, aber mir geht das grad sehr nah. Beziehungsweise ging mir sehr nah, denn ich denke ich habe die Lösung für "zu geringen Wasserverbrauch" gefunden.

    Ich habe mal ausgerechnet was ich durchschnittlich so verbrauchen müsste und was ich tatsächlich verbraucht habe.

    Es passt überhaupt nicht zusammen.

    Laut Abrechnung dürfte ich nur 60 Liter die Woche (!!!) verbraucht haben. Sowohl im Zeitraum 2017 als auch 2016 und nach eigenem Ablesen Stand jetzt, auch in 2018.

    Meine Vermutung ist nun, das der Zähler defekt ist, oder der falsche verbaut ist, falsch zählt. o.ä.

    Ich bin zwar Wassersparend, aber 60 Liter die Woche schaff selbst ich nicht.


    Das erklärt dann auch warum sie nachfragen, nicht weil ich Wasser spare (was ich tue) sondern weil es absolut unverständlich zu wenig Wasser ist.

  • Aus diesem Grund bezweifelt das Sozialamt, dass du die Wohnung wirklich bewohnst. Kosten der Unterkunft werden nur für tatsächlich bewohnte Wohnungen gezahlt.

    Reden wir hier vom Kaltwasserverbrauch oder auch / nur Warmwasser?


    Dass beide Zähler defekt sind, ist eher zu bezweifeln...

    Bis wann sind sie geeicht? Was sagt der Vermieter zu dem geringen Wasserverbrauch?

  • Ich habe nur Kaltwasser, das Warmwasser läuft über die Gastherme ich vermute durchlauferhitzer oder boiler? keine Ahnung wie man das nennt.

    Von einer Eichung steht nichts drauf, die einzige Jahreszahl die draufsteht ist 2012, aber nichts von Eichung o.ä.

    Mit dem Vermieter habe ich noch nicht geredet habe den Brief erst heute Abend erhalten. Werde aber natürlich gleich morgen da anrufen. Und habe mich auch schon innerlich beim Sozialamt für die vielen Schimpfwörter in deren Richtung entschuldigt ;)

    Erstmal war ich total geschockt von dem Brief das die sowas überhaupt wissen wollen! Dann wollte ich natürlich antworten warum ich so wenig Wasser verbrauche und habe meinen durchschnittsverbrauch ausgerechnet, da ist es mir dann aufgefallen das da definitiv was nicht stimmt.

  • Könnte sein, dass der Kaltwasserzähler 2012 geeicht wurde. Dann müsste er, wenn ich das richtig nachgelesen habe, 2018 ausgetauscht werden. Er ist also vermutlich noch geeicht.

    Ich habe nur Kaltwasser, das Warmwasser läuft über die Gastherme ich vermute durchlauferhitzer oder boiler? keine Ahnung wie man das nennt.

    Dann wären die 60 L / Woche Kalt- und Warmwasser. Dass das Sozialamt da fragt ist klar. Hast du dich nicht vielleicht verrechnet? 60 L / Woche bedeuten etwa 3,12 m³ = 3120 Liter im Jahr.

    Vielleicht sinds auch 31,2 m³ im Jahr und 600 Liter pro Woche?

  • Nein, in der Abrechnung steht 3m³ im Jahr 2017

    in der von 2016, da warens 1,8m³ für ein dreiviertel Jahr

    und im Moment steht der Zähler auf 2,2m³ für 10 Monate

    Laut Durchschnittswerten und meiner eigenen Rechnung stimmt das natürlich überhaupt nicht, laut meiner Rechnung hätte ich 750 Liter die Woche und somit 39m³ pro Jahr, was auch ungefähr dem entspricht was überall angegeben wird.

    Ich muss dazu sagen das 2016 und 2017 die ersten Jahre sind die ich überhaupt eine Wasserabrechnung bekomme da ich umgezogen bin und der vorherige Vermieter eine Nebenkostenabrechnung nicht gemacht hat. Daher dachte ich das wäre vollkommen normaler Verbrauch und bin nicht auf die Idee gekommen das man dies pro Monat verbraucht.

    edit: der Fehler liegt also auf keinen Fall am Sozialamt, die haben durchaus Recht mit der Nachfrage, aber auch nicht an mir weil ich nicht da war, sondern einfach am Zähler.

    Einmal editiert, zuletzt von leyla (29. Oktober 2018 um 22:02)

  • Hallo!

    Ich bin zwar Wassersparend, aber 60 Liter die Woche schaff selbst ich nicht.

    Für eine Person, ich gebe hier mal den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Tag

    an, wenn folgender Verbrauch vorliegt

    Duschen & Baden 39Liter

    Toilette 34 Liter

    Waschen 15 Liter

    Putzen - Wohnung 7 Liter

    Körperpflege (Hände waschen zwischendurch) 7 Liter

    Spülmaschine 7 Liter

    Essen & Trinken (Kaffee, Tee, sonstige Zubereitung) 3 Liter

    Da käme man auf 112 Liter am Tag, plus - minus. In der Betriebskostenabrechnung

    wird laut:

    Dein Verbrauch wird genau erfaßt, weil du Betriebskostenvorauszahlungen

    leistest. Du zahlst auch für die Entwässerung.

    Ergänzend zu Casa : Eichpflicht für Wasserzähler

    Gruß

  • Ja ich denke wie gesagt mittlerweile das einfach ein falscher Zähler verbaut ist und das man die angegeben Werte um eine Kommastelle verschieben müsste.

    Dann hätte ich zwar immernoch wenig Wasserverbrauch, aber nicht so wenig als wäre ich nur einen Monat im Jahr zu Hause.


    Was mich das gelehrt hat, erst alles nachprüfen, dann aufregen. Es war mir eine Lehre.

  • Hallo!

    Das wäre zu präzisieren:

    Ja ich denke wie gesagt mittlerweile das einfach ein falscher Zähler verbaut ist

    Bei zu großen Wasserzähler würde bei jeder Wasserentnahme der Zähler

    nachlaufen. Also auch wenn kein Wasser mehr läuft dreht Zähler noch bis

    40 Sekunden weiter und zählt somit einen Verbrauch der gar nicht stattfindet.

    Das ist hier nicht der Fall, sondern der Wasserzähler zeigt eventuell :?: zu wenig

    an, was andere Ursachen haben müsste. Habt ihr vielleicht smarte Wasserzähler?

    Das muss in jedem Fall geklärt werden, wenn du den Wasserzähler als Verursacher

    im Verdacht hast. Wende dich schriftlich an deinen Vermieter und unterrichte das

    Sozialamt umgehend vom Sachverhalt

    Denn sonst war das Schreiben des Sozialamts jetzt noch der kleinste Ärger, den

    du bekommen hast. Du kannst das nicht aussitzen und solltest sofort aktiv

    werden.

    Gruß

  • Ich hab ne Idee. Lass nen 10 Liter Eimer voll Wasser laufen und stoppe die Zeit.

    Dann lässt du 1000 Liter = 100 x die ermittelte Zeit durchlaufen und schaust vorher und nachher auf den Wasserzähler.

  • Grace, natürlich werde ich das sowohl dem Vermieter als auch dem Sozialamt mitteilen, das muss ja auch irgendwie geprüft werden warum es so ist.

    Ich hatte nie vor das auszusitzen, wollte lediglich wissen mit welchem Recht das Sozialamt meine Duschgänge zählt.

    Bis ich eben ausgerechnet habe das es so überhaupt nicht stimmen kann und das Sozialamt da natürlich zu Recht stutzig wird.

    Da ich ganz normal lebe und verbrauche, MUSS der Zähler zu wenig anzeigen denn er zeigt ca. 3m³ pro Jahr an, habe ja selbst heute auf den aktuellen Stand geschaut. Das kann ja nicht stimmen.

    In der Abrechnung steht auch drin was komplett für das Haus verbraucht wurde, wenn ich das durch 10 Wohnungen teile komme ich auf ca. 60m³ pro Wohnung im Jahr. Natürlich verbrauchen die einen mehr, die anderen weniger, gibt ja auch verschieden viele Personen in den Wohnungen, aber da fehlt zu meinen 3m³ eben doch ne Menge.

  • Hallo!

    Hilft nichts, lade doch mal die anonymisierte Nebenkostenabrechnungen

    über Dateianhänge des Forum als PDF hoch. Würde mir das gerne

    ansehen. Es kommt auch darauf an, wie euer Vermieter abrechnen.

    Du hast auch die Frage nicht beantwortet, ob ihr smarte Wasserzähler

    in euren Wohnungen habt.

    Gruß

  • Was genau möchtest du denn da wissen?

    3,000m³ wurde abgelesen im Jahr 2017 vom 27.12.16-21.12.17 zu einem Preis von 13,36 Euro

    Die Frage nach den smarten Wasserzählnern kann ich dir nicht beantworten, da ich nicht weiß was das ist. Es ist einfach eine Wasseruhr.

    2 Mal editiert, zuletzt von leyla (30. Oktober 2018 um 01:07)

  • Hallo!

    Der Vermieter rechnet genau das ab was der Ableser in seiner Rechnung hat.

    Ableser? Nochmal die Frage, was hast du für Wasserzähler?

    Hast du selber einen Wasserzähler im Bad, einen Smarten?

    Oder ist der Wasserzähler normal im Keller?

    Die Frage nach den smarten Wasserzählnern kann ich dir nicht beantworten, da ich nicht weiß was das ist. Es ist einfach eine Wasseruhr.

    Wo ist dieser Wasserzähler? Bei dir im Bad, oder im Keller des Mietshaus?

    Gruß

  • Ich habe eine ganz stinknormale Wasseruhr im Bad, keine Ahnung ob das smart ist oder nicht, mein Bad ist aus den 70ern, ich glaube kaum das da irgendwas "smartes" die letzten Jahrzehnte eingebaut wurde.

    Ja der Ableser, die Firma die für das Wasser und die Rauchwarnmelder zuständig ist, ob ich den Namen hier nennen kann, weiß ich nicht. die kommen jedenfalls vorbei und lesen ab und erstellen die angehängte Rechnung.

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