Ü25 und wohnhaft in einer elterlichen Wohnung - Eigene Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Moin, ich brauche mal Hilfe.

    Ich selber bin 29 Jahre alt, wohne bei meinen Eltern in einem Mehrfamilienhaus und habe dort meine eigene Wohnung mit Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer. Warum es zu dieser Wohnsituation gekommen ist und warum sie besteht hat gesundheitliche Gründe auf die ich im Detail nicht eingehen werde. Fakt ist sie sind nicht einfach von der Hand zu weisen.

    Worum es geht:

    Das JC möchte neuerdings die Verdienstabrechnungen meines Vaters haben und haben mich achtlos auf eine monatliche Leistung von knapp über 100 Euro untergestuft. Wie oben allerdings beschrieben wirtschaften meine Eltern und Ich nicht zusammen und ich bekomme auch kein Geld oder sonst etwas von ihnen. Ich wohne in meiner eigenen Wohnung wo aktuell im ganzen Haus nur eine gemeinschaftliche Nutzung von Badezimmer zustande kommt. Ich koche selber, ich wasche selber und ich agiere selber. Meine Eltern stellen mir diese Wohnung umsonst zur Verfügung und belasten das JC entsprechend damit nicht.

    Laut dem SGB2 gehöre ich mit über 25 nicht in eine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern ergo denke ich das sie kein Recht haben die Verdienstbescheinigung meines Vaters zu sehen oder mir auf gut Dunst das Geld auf knapp über 100 Euro zu reduzieren. Einen Einspruch mit dem Verweis darauf haben sie abgelehnt bzw zurückgewiesen.

    Was kann ich machen?

  • Ja, wir/ich habe Widerspruch eingelegt und dieser wurde abgelehnt mit dem Verweis, salopp gesagt das man meinem Vater etwas anrechnen könnte. Das tun sie ja nun auch schon was bei den Leistungen als "sonstiges Einkommen" angegeben wird.

    Wenn ich mir die Rechtslage aber betrachte dann kann das ja nicht hinhauen. Ich bin über 25 und wirtschafte wie gesagt für mich allein mit eigener Küche und Wohnbegebenheit.

  • Ja, ist einer.

    Und ich weiß das ich dagegen Klage erheben kann, werde ich in Unterstützung mit einem Anwalt auch machen.

    Allgemein interessiert mich aber natürlich ebenso warum und wieso das passiert. Warum kann das JC plötzlich mein Geld so drastisch mindern und etwas anfordern was sie laut dem SGB2 gar nicht brauchen/haben müssen? Warum können sie mir "sonstiges Einkommen" anrechnen obwohl ich keines habe? Und was kann ich speziell dagegen machen, wie kann ich dem JC klar aufzeigen das ich keinerlei Bezüge zu meinen Eltern habe und nur rechtskonform bei ihnen wohne als ü25 jähriger.

  • Das Jobcenter geht hier wohl von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Warum kann ich dir nicht sagen. Eine Haushaltsgemeinschaft ist unabhängig von einer Bedarfsgemeinschaft.

    Was man dagegen machen kann, ist klagen und klarstellen, dass kein gemeinsamer Haushalt besteht.

  • Wunderbar, danke. Also der Rechtsweg.

    Ich werde entsprechend einen Anwalt aufsuchen der mich da unterstützt.

    Wenn sonst noch Tipps und dergleichen bestehen, immer gern raus damit.

  • Moin moin.

    Ich bin 30. Jahre alt, beziehe aus gesundheitlichen Gründen Hartz4 und wohne entsprechend der Gesundheit auch nahe bei meinen Eltern, genauer gesagt in einer eigenen Wohnung im Mehrfamilienhaus.

    Meine Eltern haben mir diese Wohnung bis jetzt kostenlos zur Verfügung gestellt, und das ist auch dem JC so bekannt. Meine Eltern werden aber logischerweise nicht jünger, und so fällt der Verdienst meiner Mutter schon einmal weg. Entsprechend haben mein Vater und Ich darüber gesprochen das er doch sicherlich für die Wohnung welche ich beziehe eine Miete nehmen kann.

    Nun kommen folgende Fragen auf:

    1. Kann/darf er Miete verlangen?
    2. Ist es schlimm wenn die Wohnung geringfügig größer ist, er aber unter dem regulären Mietsatz bleibt?
    3. Darf das Jobcenter sagen, dass ich ausziehen muss?

    Ja, so viel erst einmal von mir, hoffe auf hilfreiche Antworten.

    Beste Grüße.

  • Hallo,

    #1 natürlich kann er Miete verlangen, nur wird das Jobcenter diese vermutlich ablehnen, da du bislang auch keine Miete zahlen musstest

    #2 Wieviel qm² ist sie groß?

    #3 wenn die Wohnung zu teuer ist, kommt es zu einer Kostensenkungsaufforderung. Du kannst die Wohnung dann weiter bewohnen, aber evtl. Nachzahlungen werden nicht mehr übernommen und die Differenz muss aus dem Regelsatz gezahlt werden.

  • Hallo,

    #1 natürlich kann er Miete verlangen, nur wird das Jobcenter diese vermutlich ablehnen, da du bislang auch keine Miete zahlen musstest

    #2 Wieviel qm² ist sie groß?

    #3 wenn die Wohnung zu teuer ist, kommt es zu einer Kostensenkungsaufforderung. Du kannst die Wohnung dann weiter bewohnen, aber evtl. Nachzahlungen werden nicht mehr übernommen und die Differenz muss aus dem Regelsatz gezahlt werden.

    Zu1: Mit welcher Begründung darf das JC diese ablehnen? Immerhin ist es auf der anderen Seite ja auch das Recht meines Vaters Miete haben zu wollen. Es war ja gütig genug das er mich die ganze Zeit umsonst hat wohnen lassen.

    Zu2: Werde ich spätestens morgen rein editieren.

    Zu3: Mein Vater möchte keine große Miete haben. Er würde im Regelsatz bleiben, vermutlich noch darunter.

  • Hallo!

    Ich werde entsprechend einen Anwalt aufsuchen der mich da unterstützt.

    Themen zusammengefügt, da sich an der Situation wohl nichts geändert hat.

    Was hat der Anwalt gemacht? Wir benötigen das gleiche Thema nicht erneut

    und können das hier weiterführen.

    Gruß

  • Doch, es sind zwei ganz unterschiedliche Situationen.

    In dem ersten Thread ging es darum das ich kaum noch Leistungen bekommen haben weil das JC von etwas ausgegangen ist was nicht der Fall war.

    In dem neuen Thema geht es darum, dass mein Vater für die Wohnung die er mir zuvor Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt hat nun eine kleine Miete möchte.

    EDIT: Der Anwalt hat alles zur vollsten Zufriedenheit geklärt, ich bekomme meine vollen Bezüge.

    Vollzitat gelöscht und bitte nur relevante Textpassagen zitieren

  • Hallo!

    Doch, es sind zwei ganz unterschiedliche Situationen.

    Nein! Denn die Kosten der Unterkunft wurden auch im Eingangs-Thema nicht gezahlt,

    weil Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Meine Eltern stellen mir diese Wohnung umsonst zur Verfügung und belasten das JC entsprechend damit nicht.

    Jetzt erneut ..

    Meine Eltern haben mir diese Wohnung bis jetzt kostenlos zur Verfügung gestellt, und das ist auch dem JC so bekannt.

    Warum sollte das Jobcenter jetzt KDU zahlen? Versuche das dem Jobcenter

    zu erklären. Vielleicht schaffst du das ja!! ;)

    Gruß

  • Warum sollte das Jobcenter jetzt KDU zahlen? Versuche dem Jobcenter das

    zu erklären. Vielleicht schaffst du das ja!! ;)

    Weil meine Eltern nicht mehr in der Lage sind das finanziell zu halten? Das habe ich oben schon entsprechend angemerkt.

    Und wenn ich demnach ausziehen muss, ist das mit mehr Kosten verbunden als in dieser Wohnung KDU zu zahlen, zumindest gehe ich stark davon aus.

    Aber gut, ich warte mal ab ob noch andere Mitglieder des Forums Tipps und Anregungen dazu haben, anderenfalls konsultiere ich einen Anwalt im entsprechenden Rechtsbereich.

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