Betriebskostenguthaben aus Vorjahr im Antragsmonat ALG II erstattet

  • Liebe alle,

    ich habe das erste Mal Hartz4 beantragt nach meinem Studium ab 1.Oktober 2018. Gleichzeitig habe ich ein Betriebskostenguthaben erstatten bekommen aus dem Vorjahr (Juni 2017- Juni 2018), in dem ich ja als Studentin mit Nebenjob Miete & Co. selbst bezahlt habe. Leider ist das zeitlich echt blöd gelaufen, wäre meine Hausverwaltung einfach etwas eher dran gewesen oder hätte es mir direkt ausgezahlt (der Bescheid kam Anfang September), wär alles gut. Leider hat meine Hausverwaltung es aber mit der nächsten Miete verrechnet, was die Mietzahlung 01.Oktober war. Das Jobcenter zieht mir dieses Geld nun für November ab laut Bescheid. Jetzt weiss ich Zuflussprinzip etc. .. Pech gehabt. Aber ich hab gelesen, dass es so geregelt ist, dass wenn man eine Mietzuzahlung leistet, ein Guthaben bis zu einer bestimmten Summe auch behalten könnte (Zuzahlung x 12 Monate). Wie gesagt, ich bekomme ja erst ab Oktober überhaupt Geld vom JC. Jetzt wird in Zukunft meine Miete übernommen, also vom 1.Oktober an, auch komplett. Wäre es nicht aber logisch, dass mir dieses Guthaben aus dem letzten Mietjahr nicht angerechnet wird, weil es gar nicht aus Jobcenterzahlungen stammt und es (laut meiner Recherchen) auch kein Einkommen ist. Erst im nächsten Jahr müsste es angerechnet werden können oder lieg ich falsch...?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Das Jobcenter darf das Guthaben anrechnen. Umgekehrt wären auch Nebenkostennachzahlungen übernommen worden.

  • Hallo,

    der Abzug für November ist nicht korrekt, da das Guthaben direkt verrechnet wurde und du im Oktober weniger Miete zahlen musst. Richtig wäre also die Berücksichtigung im Oktober.

    Dein Einwand bezüglich der selbst gezahlten Miete gilt nur dann, wenn du bereits Leistungen vom Jobcenter bekommen hättest und aus deinem Regelsatz Teile der unangemessenen Miete selbst gezahlt hättest. Der Einwand gilt nicht, wenn du schlicht nicht im Leistungsbezug warst.

    Falles es eine Nachzahlung geworden wäre und kein Guthaben, hätte das Jobcenter auch die Nachzahlung übernehmen müssen.

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