Auskunftspflicht bei Ehepartner Nicht-EU-Ausländer

  • Hallo ihr Lieben,

    ich schreibe, weil ich konkret, weil ich gerade ein Problem habe: Ich bezog ALG II und bin seit kurzem mit einer Ausländerin aus dem Nicht-EU-Ausland verheiratet, die keine deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft besitzt. In meinem Weiterbewilligungsantrag ist dem Sachbearbeiter, wenn auch sehr spät, aufgefallen, dass ich verheiratet bin und nun unser gemeinsames Vermögen und Einkommen geprüft werden muss. Bei mir war das kein Problem, denn es ist bloß ein Weiterbewilligungsantrag und viel hat sich nicht geändert. Meine Frau hingegen soll auch ihre Daten, Passe, Konten usw. offenlegen, obwohl sie als Post-Studentin, Unterstützung von ihren Eltern erhält und damit kein ALG II beantragen muss. Wir haben ein wenig mit dem Sachbearbeiter diskutiert und er sagte, sie sei als verpflichtendes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für mich verantwortlich und müsse daher ebenso geprüft werden. Grundsätzlich stört es sie zwar, ihren Pass, ihren Kontostand usw. offenzulegen, aber das würde sie noch zähneknirschend machen. Was ihr jedoch zu weit geht, ist, dass das zuständige Jobcenter ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt, denn das ist für sie ein ungerechtfertigter Eingriff in ihre Privatsphäre und damit gegen ihren Datenschutz, weil praktisch ein fremder Staat in ihre persönlichen Einkäufe und Ausgaben schauen will.

    Nun ist meine Frage: Muss meine Frau als Nicht-Deutsche, Nicht-Europäerin, ihre Kontoauszüge gegenüber dem Jobcenter offenlegen?


    Ich danke für hilfreiche Antworten und/oder einer konstruktiven Diskussion im Voraus!

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Ich bezog ALG II und bin seit kurzem mit einer Ausländerin aus dem Nicht-EU-Ausland verheiratet

    Rechtsgrundlage Bedarfsgemeinschaft SGB II und für einander einstehen.

    er sagte, sie sei als verpflichtendes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für mich verantwortlich und müsse daher ebenso geprüft werden. Grundsätzlich stört es sie zwar, ihren Pass, ihren Kontostand usw. offenzulegen, aber das würde sie noch zähneknirschend machen.

    Das müsste sie aufgrund des Ehestandes tun, wenn du weiter ALG II

    beziehst. Führt kein Weg daran vorbei!

    Was ihr jedoch zu weit geht, ist, dass das zuständige Jobcenter ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt, denn das ist für sie ein ungerechtfertigter Eingriff in ihre Privatsphäre und damit gegen ihren Datenschutz, weil praktisch ein fremder Staat in ihre persönlichen Einkäufe und Ausgaben schauen will.


    Nun ist meine Frage: Muss meine Frau als Nicht-Deutsche, Nicht-Europäerin, ihre Kontoauszüge gegenüber dem Jobcenter offenlegen?

    Ja, sonst bekommst du kein Geld und es entspricht der geltenden

    Rechtslage. Jobcenter kann sogar bis zu sechs Monate die

    Kontoauszüge verlangen, falls notwendig. Ihr seid verheiratet!

    In meinem Weiterbewilligungsantrag ist dem Sachbearbeiter, wenn auch sehr spät, aufgefallen, dass ich verheiratet bin

    Du hast die Veränderung nicht dem Jobcenter mitgeteilt? Das hättest du

    aber tun müssen. Eine Hochzeit ist eine Veränderung und hätte dem

    Jobcenter unaufgefordert mitgeteilt werden müssen.

    Gruß

  • Hallo,

    Nun ist meine Frage: Muss meine Frau als Nicht-Deutsche, Nicht-Europäerin, ihre Kontoauszüge gegenüber dem Jobcenter offenlegen?

    ja.

    denn das ist für sie ein ungerechtfertigter Eingriff in ihre Privatsphäre und damit gegen ihren Datenschutz

    Privatsphäre? Ihr beantragt Sozialleistungen und selbstverständlich sind für eine Bewilligung dieser Sozialleistungen Nachweise über Einkommen vorzulegen. Das hat wenig bis gar nichts mit irgendeinem "Datenschutz" zu tun.

    Gruß!

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