ALG II Kosten der Unterkunft und Aufforderung zur Kostensenkung

  • Nabends!

    Folgende Situation:

    ALG II ab März 2018, Aufforderung zur Senkung KDU (momentan 920 € kalt/100 NK und 270 Stadtwerke) BG 2 Personen

    beide Krank seit März 2018

    Aufforderung Senkung --> durchgängige Krankmeldungen

    Verlängerung bis 01.01.2019

    danach werden wir wohl eine weitere Verlängerung bekommen.

    Wir wollen umziehen, aber im Zielgebiet -neues JC- gibt es keine entsprechenden Wohnungen (60 qm - 425€)

    Das neue JC beharrt auf die KDU gem. Regelung 60/425!

    Einerseits sollen wir die Kosten senken -rd. 9000€/Jahr- weil zuviel,

    andererseits weigert sich JC II die KDU in diesem Sonderfall anzuheben!

    Im aktuellen Fall wären wir um 80 € und 5,4 qm über den Satz gewesen!

    Gelten bei den JC keine wirtschaftlichen Regeln?

    Was kann man tun?

    Vielen Dank und VG

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Das neue Jobcenter (Jobcenter II) hat nichts mit dem alten Jobcenter zu tun und es gibt in dem Sinne auch keine Kooperation bzw. Rücksprache. Die Zusicherung von Jobcenter II muss nur dann erteilt werden, wenn die Kosten angemessen sind. Euch steht zwar frei diese Wohnung anzumieten, allerdings würdet ihr nur die angemessenen KdU erhalten und Nebenkostennachzahlungen etc. müsstet ihr selber tragen.

  • Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die bisherigen KdU übernommen werden, nur weil an eurem Wunschwohnort keine freien Wohnungen existieren. Es ist zumutbar, dass sich eure Wohnungssuche auch auf die Gemeinde (den örtlichen Vergleichsraum) erstreckt, in dem ihr aktuell wohnt. Insoweit müssen sich eure Bemühungen - auch - in diesem Bereich orientieren. Andernfalls droht euch ab 2019, ohne nachgewiesene Bemühungen am jetzigen Wohnort, die Kürzung der KdU auf den angemessenen Wert.

    Anderes kann gelten, wenn aus medizinischen Gründen und attestiert von einem Arzt, ein Umzug genau in eure Wunschgemeinde notwendig wird. Das dürfte eher weniger der Fall sein.

    Solang ihr euch aber bemüht in der jetzigen Gemeinde Wohnraum zu finden und dies nachweist (dazu seid ihr in der Pflicht, wenn ihr erhöhte KdU bezahlt bekommen wollt), muss das Jobcenter die erhöhten KdU zahlen.

  • Das ist keine Organisationsfrage und auch keine Frage der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung.

    Wenn es danach ginge, würde man alle Grundsicherungsempfänger in Baracken unterbringen, mit Gemeinschaftsduschen und Kollektivverpflegung.

  • Selbstverständlich ist es das! Den Rest von Deinem sinnfreien Post lasse ich unbeantwortet! Du erkennst wahrscheinlich jetzt auch, was für ein Fläzes Du da geschrieben hast!

    Das ist keine Organisationsfrage und auch keine Frage der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung.

    Wenn es danach ginge, würde man alle Grundsicherungsempfänger in Baracken unterbringen, mit Gemeinschaftsduschen und Kollektivverpflegung.

    Selbstverständlich ist es das! Den Rest von Deinem sinnfreien Post lasse ich unbeantwortet! Du erkennst wahrscheinlich jetzt auch, was für ein Fläzes Du da geschrieben hast!

  • Im Ergebnis hast du doch verstanden, worum es geht und dass es SO nicht geht. Zweck erfüllt.

    Das ändert alles nichts an der Tatsache, dass es bei nein bleibt.

    Das ist keine Organisationsfrage und auch keine Frage der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung.

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