Zusammenziehen - ALG II und Auszubildung

  • Hallo,

    da mein Partner und ich zusammen ziehen wollen, stellt sich uns folgende Frage:

    Muss die Wohnung von den Kosten und der Größe im Hartz 4 Tarif für 2 Personen sein, wenn ja theoretisch nur eine Hälfte der Miete über das Jobcenter bezahlt wird und somit für das Jobcenter auch nur die Hälfte kosten würde?

    Was ja bedeutet, dass die Wohnung von den Kosten her wieder in die Preisspanne für eine Person passt und das Amt sogar deutlich weniger zahlt als die Obergrenze für eine Person.

    Wie wird das berechnet wenn ein Berufstätiger bzw Azubi mit einem Hartz IV Empfänger zusammen zieht?

  • Hallo,

    Muss die Wohnung von den Kosten und der Größe im Hartz 4 Tarif für 2 Personen sein, wenn ja theoretisch nur eine Hälfte der Miete über das Jobcenter bezahlt wird

    "Hartz 4 Tarif" - nette Wortschöpfung.

    Ansonsten ja, es gelten die angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen. In anderen Konstellationen sieht das anders aus, hier aber nicht.

    Gruß!

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