ALG II Erstantrag - Eltern wohnhaft

  • Hallo :) ,

    İm September 2018 habe ich mein Auslandsstudium beendet und bin wieder seit 2 Wochen in Deutschland. Da ich im Moment nach einer Arbeit suche, bin ich vorübergehend bei meinen Eltern eingezogen und war heute im JC um Hartz 4 zu beantragen , weil meine Eltern nicht mehr für meine Finanzierung aufkommen möchten. Nur dürfte ich während dieser Zeit Mietfrei bei Ihnen wohnen.

    Als ich heute die Unterlagen abgeben wollte , wurde mir gesagt, dass ich die Einkommensunterlagen von meinen Eltern einreichen müsste , obwohl ich dem Mitarbeiter gesagt hatte , dass ich Ü25 bin und meine Eltern mich nicht unterstützen wollen.
    Sehr Da ich keine Miete zur Zeit zahle sprich Mietfrei bei meinen Eltern unterkomme , wäre dies auch eine Leistungsförderung und ich müsste dementsprechend alles schön nachweisen .
    Wie sollte ich jetzt am Besten vorgehen ?

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    September 2018 habe ich mein Auslandsstudium beendet und bin wieder seit 2 Wochen in Deutschland.

    Nach einem abgeschlossenen Studium und Finanzierung durch Eltern

    wird eventuell noch greifende Unterhaltspflicht der Eltern geprüft.

    Ob die Eltern das nicht möchtest, ist dabei zunächst nebensächlich.

    wäre dies auch eine Leistungsförderung und ich müsste dementsprechend alles schön nachweisen

    Richtig und dem bitte nachkommen, was das Jobcenter verlangt. Es wäre

    auch die Anlage HG auszufüllen, denn der ALG II Anspruch reduziert

    sich um den Betrag den die Eltern weiterhin leisten.

    Gruß

  • Das ist schon eine "Leistungsförderung" wie du es sagst, allerdings beschränkt sich das auf die Kosten der Unterkunft, weil eben keine Miete zu zahlen ist.

    Zwischen der aktiven Unterstützung (bspw. Geben von Geld) und dem Nichterheben von Kosten ist aber ein Unterschied. Wenn dich die Eltern allerdings nicht weitergehend unterstützen wollen, müssen Sie dies schriftlich kund tun.

    Dabei reicht es zu schreiben:

    Wir unterstützen unseren Sohn / unsere Tochter nicht, er / sie darf lediglich mietfrei wohnen, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat. Wir leisten keine Zahlungen an ihn / sie.

    Weiterhin erklärst du:
    Ich muss keine Miete zahlen. Ich erhalte kein Geld von meinen Eltern.


    Das muss reichen. Unterlagen der Eltern sind durch dich nicht vorzulegen.


    Was eine Unterhaltspflicht anbetrifft, müsste das Jobcenter erst einmal auf die Idee kommen, dass eine solche besteht. Und dann wären die Unterlagen bei den Eltern direkt anzufordern, mit Verweis auf die Prüfung von Unterhaltsverpflichtungen. Ein Leistungsempfänger ist nicht Informationsmittler zwischen Behörde und Dritten.

  • Hallöchen ,

    Vielen Dank erst einmal für die Antworten! :)

    İch war heute im Jobcenter , hatte auch die schriftliche Zusicherung , dass meine Eltern mich nicht finanzieren.

    Der Antrag wurde sofort abgelehnt ( die Ablehnung würde in ein paar Tagen postalisch eintreffen) , weil ich die Einkommensunterlagen nicht dabei hatte.

    Was kann ich dagegen tuen?

  • Warum wurde der Antrag denn abgelehnt?

    Am besten wäre es, wenn du auf die schriftliche Ablehnung wartest und diese dann anonymisiert (ohne Name, Adresse, Name des Jobcenters etc.) als PDF hier hochlädst.

  • Hallo!

    Der Antrag wurde sofort abgelehnt ( die Ablehnung würde in ein paar Tagen postalisch eintreffen) , weil ich die Einkommensunterlagen nicht dabei hatte.


    Was kann ich dagegen tuen?

    Am Besten die Unterlagen einreichen. Denn der Sachbearbeiter

    wird hier nicht locker lassen. Hier ist offensichtlich ein Sachbearbeiter,

    der die Unterhaltspflicht der Eltern nach dem Studium prüfen möchte.

    weil meine Eltern nicht mehr für meine Finanzierung aufkommen möchten

    Nicht mehr, aber die Eltern haben bis jetzt finanziert. Kommst du

    nicht vorbei an der Tatsache. Spreche mit deinen Eltern und reiche

    die geforderten Unterlagen ein. Ohne Prüfung kein ALG II!

    Gruß

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