Bedarfsgemeinschaft mit Verlobten - Finnland - und ALG II

  • Guten Tag,

    ich möchte Mitte Oktober meine Verlobte heiraten und zu ihr ziehen. Sie lebt in Finnland und ich in Deutschland. Ich habe bei meinem Sachbearbeiter nachgefragt ob die Krankenversicherung noch etwas gezahlt wird, bis ich dort registriert bin.

    Als Antwort kam 4 Tage später ein Brief, dass mit sofortiger Wirkung alle Leistungen gestrichen sind, weil meine Verlobte für mich aufkommen muss, unabhängig davon, dass sie in einem anderen Land lebt. (Falls die Frage kommt, sie reist einen Tag vor der Hochzeit nach Deutschland und 3 Tage danach sind wir weg.)

    Sie verdient den Mindestlohn dort und kommt gerade so über die Runden, zusaätzlich ist das Gesetz dort so, dass sie mir nichts zahlen muss , weil jeder für sich selbst verantwortlich ist.

    Selbstverständlich will das Amt jetzt alles übersetzt haben was sie verdient usw., was bedeutet ich würde 2000€ zahlen um im Endeffekt eventuell 300€ (für eben diese 14 Tage bis ich weg bin) heraus zu bekommen oder eben auch nicht weil denen dann noch etwas einfällt.

    Meine Frage: Ist es rechtens mir das Geld zu streichen bevor wir verheiratet sind? Es besteht kein Papier oder Vertrag oder ähnliches zusammen. Wir leben nichtmal im gleichen Land.

    Gibt es eine Chance irgendwo ander Geld herzubekommen? Ich muss ja auch Miete und alles andere bis zum 14. zahlen. Teilweise bis ende des Monats.

    Danke im voraus für die Antworten

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Ich habe bei meinem Sachbearbeiter nachgefragt ob die Krankenversicherung noch etwas gezahlt wird, bis ich dort registriert bin.

    diese Nachfrage war vollkommen unnötig, weil hier ein klares NEIN absehbar war.

    zusaätzlich ist das Gesetz dort so, dass sie mir nichts zahlen muss , weil jeder für sich selbst verantwortlich ist.

    Naja, das ist erstmal nur eine Aussage von Dir und nicht so richtig nachvollziehbar - auch Finnland gehört zur EU und muß also gewisse Standards einhalten. Abgesehen davon geht es hier nicht um eventuelle finnische Gesetzgebung, sondern um die deutsche.

    Sie verdient den Mindestlohn dort und kommt gerade so über die Runden

    Mag sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß nun in jedem Jobcenter Sachbearbeiter sitzen, die finnisch können. Also ist auch das erstmal nur eine reine Aussage von Dir, die ohne beglaubigte Übersetzungen nicht nachprüfbar ist.

    Gibt es eine Chance irgendwo ander Geld herzubekommen? Ich muss ja auch Miete und alles andere bis zum 14. zahlen. Teilweise bis ende des Monats.

    Nein.

    Fakt scheint, daß das Jobcenter hier eine Wirtschaftsgemeinschaft sieht und entsprechende Nachweise sehen will. Nun kann man zwar dagegen vorgehen, was aber angesichts des Zeitraumes ohne erfolg sein würde. Du wirst innerhalb von wenigen Tagen keinen Widerspruchsbescheid bekommen noch eine einstweilige Anordnung vor Gericht erwirken können.

    Suche also erneute das persönliche Gespräch ggf. mit dem Teamleiter und versuche dort, Deine Sicht der Dinge klar zu stellen.

    Gruß!

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