Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht und ALG II

  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Ich habe da ein Problem mit dem Jobcenter xxxxxxxx die mir nicht Umgangskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht bewilligen wollen.

    Ich Schildere Ihnen kurz um was es genau geht:

    Also ich bin Vater von zwei Kindern Junge 6 Jahre alt und Mädchen 1 Jahr alt.

    Die Mutter der Kinder und ich leben getrennt. Wir haben gemeinsam eine einvernehmliche Elternvereinbarung getroffen was den Umgang mit den Kinder Regelt. Zusätzlich haben wir das gemeinsame Sorgerecht der Kinder.

    Ich habe am 12.2017 mich beim Jobcenter xxxxxxxxxxxxx Arbeitslos gemeldet. Was mir auch genehmigt wurden ist. Meine Regelleistung und miete. Sie haben mich gefragt ob ich Kinder hätte, und ich bejahte selbstverständlich das. Leider musste ich Monate später feststellen, dass Jobcenter xxxxxxxxxxxxxxxx nicht ihrer Auskunftspflicht nach gekommen ist. Bereits bei Antragstellung muss durch das Jobcenter eine Beratung gemäß der §§ 13, 14 oder 15 SGB I erfolgen.

    Sie hatte mich gefragt ob ich Kinder habe aber mir nicht gesagt das mir Als Vater gewisse Unterstützungen Zustehen zur Wahrnehmung des Umgangsrecht, eine Entlastung für Väter.

    Also Beantragte ich Für beide Kinder eine Temporäre Bedarfsgemeintschaft und Stellte einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme des Umgangs zu den Kindern und um Rückwirkende Gewährung der Leistungen.

    Die Kinder Leben in Augsburg.

    Mir wurde für mein Sohn die Temporäre BG anerkannt und bewilligt aber der Rest noch nicht.

    Ich wollte einen Vorschuss beantragen, da ich finanziell nicht in der Lage bin das Umgangsrecht wahrzunehmen. Das mir niemand mehr Geld Leihen kann, privat.

    Die Sachbearbeiterin hatte mir schon zugesichert das ich es bekommen kann. Dann schreibt sie mir das der Teamleiter es leider nicht genehmigt hat. (Siehe Email)

    Ich habe die Unterschriebene Elternvereinbarung für den Umgang der Kinder eingereicht und die Umgansgtage bestätigen lassen mit Unterschrift der Mutter. Jetzt verlangen die von mir noch das ich den Umgang vom Jugendamt bestätigen lassen muss und die erklären müssen warum ich doch die Kinder nicht beide gemeinsam für ein Wochenende Hole. Meine Tochter ist 1 und mein Sohn 6 Jahre alt.

    Ich hoffe ich konnte euch eine kurze Übersicht darlegen.

    Ich bitte um ein paar tipps was ich machen soll jetzt oder ob die das dürfen bzw. ob ich mit meinen Nachweisen meiner Mitwirkungspflicht nach gekommen bin.

    Ich bedanke mich sehr.

    Mit freundlichen Grüßen

    Email vom Jobcenter:

    Sehr geehrter....,

    ich habe versucht Sie telefonisch zu erreichen aber ohne Erfolg, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen morgen keinen Vorschuss auszahlen kann.

    Nach erneuter Rücksprache mit meinem Teamleiter, ist für die Übernahme der Umgangskosten ein

    Schreiben vom Jugendamt erforderlich, in dem das Umgangsrecht für beide Kinder geregelt ist und

    auch begründet wird, warum beide Kinder nur an verschiedenen Wochenenden zum Vater dürfen und nicht gemeinsam.

    Ist Das wirklich Richtig was die Verlangen?

    Stadtnamen gelöscht, unerheblich für Hilfe!

    Datenschutz

    Grace

  • Wie ich schon erwähnt habe, meine Tochter ist 1 jahr alt. und ich wohne mit meinen Eltern noch. erstens habe ich nicht soviel platz für beide und 2. möchte ich mich gerne konzentrieren auf jeweils einen 6 jährigen und jeweils auf einer 1 jährigen, die quasi ganz unterschiedliche Aufmerksamkeiten benötigen.

  • Hallo,

    Wie ich schon erwähnt habe, meine Tochter ist 1 jahr alt. und ich wohne mit meinen Eltern noch. erstens habe ich nicht soviel platz für beide und 2. möchte ich mich gerne konzentrieren auf jeweils einen 6 jährigen und jeweils auf einer 1 jährigen, die quasi ganz unterschiedliche Aufmerksamkeiten benötigen.

    sorry - aber Deine Meinung überzeugt nun nicht gerade. Weder hat Deine Antwort etwas mit unabweisbaren doppelten Kosten für das Umgangsrecht zu tun (erst recht nicht bei einem einjährigen Kind) noch mit "unterschiedlichen Aufmerksamkeiten". Von daher wirst du mit einer solchen Argumentation eher schlechte Karten haben.

    Ich selbst sehe auch weiterhin keinen Grund, Umgangskosten für ein einjähriges Kind geltend zu machen, weil der gleichzeitige Umgang mit einem sechsjährigen Kind unzumutbar wäre. Natürlich ist meine Meinung in diesem Zusammenhang vollkommen unerheblich, sollte aber vielleicht Anlaß für Nachdenken geben, was die eigene Ansicht betrifft.

    Wie auch immer: scheinbar ist das Umgangsrecht zwischen euch rein privat geregelt. Das aber reicht nicht aus, um die Kosten für eine solche Privatsache geltend zu machen. Von daher sehe ich die Nachfragen des Amtes durchaus als berechtigt an: keiner kann eine rein private Übereinkunft auf den Wahrheitsgehalt überprüfen.

    Gruß!

  • erstmal möchte ich mich bedanken bei dir für deine Zeitnahen Antworten.

    Also ich möchte nochmal das hier betonen und vielleicht nochmal kurz näher beschrieben.

    Ich habe mit der Mutter der Kinder eine Vereinbarung getroffen vor der Geburt der Tochter. Selbstverständlich hat die Mutter erstmal die Verantwortung die kleine aus Natürlichen punkt, die Tochter zu füttern ect.

    Da die kleine jetzt wohl gesonnen ist und sich gut entwickelt hat, da es Probleme bei dir Geburt gab, möchte ich auch an ihrem leben teil haben bzw. es ist ein Bedürfnisse eines Vaters sein Kind aus sehen zu können.

    Wie gesagt vorher hatte ich den Jungen immer bei mir gehabt.( aller 2 Wochen fürs we) Jetzt nachdem ich erfahren habe, kann man väter unterstützen bei den Umgangsrecht. würde ich gerne auch diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, da ich momentan noch arbeitssuchend bin, um meine etwas auch von meiner Tochter zu haben. Sie hat jetzt angefangen gehen und ich war nicht dabei. es ist schon schwierig genug.

    Was denkst du darüber das die jetzt von mir verlangen, das ich die Elternvereinbarung bestätigen lassen soll vom Jugendamt.

    Ich wiederhole nochmal es ist eine einvernehmliche Elternvereinbarung getroffen wurden. Das würden sich viele Eltern wünschen aber in der Praxis mit den Anderen Elternteil nicht machbar, warum auch immer. Warum besteht hier der Anspruch das ich es bestätigen soll, da wir zum wohle des kindes immer versuchen diese Entscheidungen ohne jegliche aussen Beteiligungen und zum kindeswohl zu entscheiden.

    wenn du mir hier ein rat zu geben könntest wäre ich dir dankbar.

    Und bitte erläutre mir mal wo es steht das man unbedingt seine Kinder ob 2 oder 3 Kinder unbedingt und gesetzlich am gleichen Wochenende abholen muss.

    Danke dir

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