Schulden beim Jobcenter

  • Hallo, ich bin selbstständig und es haben sich schulden beim Jobcenter angehäuft.

    Nun möchte ich die gerne abbezahlen. Meine Frage ist nun wenn ich 500€ verdiene, und die auch so an das Jobcenter weiterleite zählen die trotzdem als Einnahme also gewinn so das ich wieder neue 500€ schulden aufgebaut habe ?

    Vielen Dank

  • Hallo,

    Meine Frage ist nun wenn ich 500€ verdiene, und die auch so an das Jobcenter weiterleite zählen die trotzdem als Einnahme also gewinn so das ich wieder neue 500€ schulden aufgebaut habe ?

    ich verstehe deine Frage nicht so richtig.

    Wenn Du 500 € Gewinn hast - warum solltest Du diese 500 € an das Jobcenter "weiterleiten"? Als Schuldenbegleichung?

    Wodurch sind denn die Schulden entstanden?

    Gruß!

  • Ich habe in dem Zeitraum zuviel Verdient. Beziehe aber immernoch HartzIV.

    Wenn ich 500 gewinn habe, rechnet das jobcenter dieses ja als gewinn wird also gegen gerechnet, tut es das auch wenn ich damit die schulden beim jobcenter begleiche ?

  • Hallo,

    1. Dein Gewinn wird nicht gegen gerechnet.
    2. Deine Prognose in der EKS war dann wohl etwas falsch. Du solltest also bei Deiner nächsten Prognose etwas realistischer sein, um evtl. Rückzahlungsforderungen zu vermeiden.
    3. Ich weiß, daß das recht schwierig ist. Aber eigentlich ist genau diese Prognose der Knackpunkt bei Selbstständigen. Gebe ich zu wenig zu erwartendes Einkommen an, kommt es zu Rückforderungen. Gebe ich wiederum zuviel zu erwartendes Einkommen ein, bekomme ich trotz schlechter Auftragslage zu wenig ALG II (zumindest bis zur abschließenden EKS).
    4. Daher: beantrage bei Deinem Jobcenter einen Coaching-Termin (kann sich bei Dir vor Ort auch anders nennen) für Selbstständige. In diesem maximal 5-Tages-Kurs bekommst Du i.A. nicht nur Infos darüber, was Du wie gegenüber dem Jobcenter als Betriebsausgaben deklarieren kannst, sondern auch, wie man fundiert eine solche Prognose erstellen sollte.

    Gruß1

  • danke, ja genau aus dem grund hab ich sie niedriger angesetzt. nun geht es aber um das zurückzahlen. wie ich oben geschrieben habe stellt sich mir die Frage. Wenn ich 500€ einnehme, und diese zum tilgen der schulde benutzt. hab ich ja trotzdem 500€ eingenommen was mir dann EKSmäßig gegen gerechnet wird, und das Amt die quasi wieder haben will weil ich ja 500€ in dem monat eingenommen habe ? Das heißt ich komme doch da nie raus außer ich bin weg vom Amt ?

  • Hallo,

    hab ich ja trotzdem 500€ eingenommen was mir dann EKSmäßig gegen gerechnet wird, und das Amt die quasi wieder haben will weil ich ja 500€ in dem monat eingenommen habe ?

    Die Frage hatte ich eigentlich schon beantwortet: es wird von den Schulden nichts angerechnet.

    In dem Rückzahlungsbescheid steht oben rechts eine Telefonnummer. Rufe dort an und vereinbare eine monatliche Rate von meinetwegen 15 €.

    Gruß!

  • das hab ich alles bereits gemacht, leider sind es inzwischen mehere Tausend euro. Aber wenn von dem was ich den Amt überweise nichts als einnahme angerechnet wird und ich dann doppelt bezahlen muss, dann ist es ja ok. muss ich demzufolge dann also in der EKS mit angeben.

  • Hallo,

    Aber wenn von dem was ich den Amt überweise nichts als einnahme angerechnet wird und ich dann doppelt bezahlen muss, dann ist es ja ok.

    Nein, dann ist es nicht ok.

    Abgesehen davon, daß das Jobcenter sich das ganze nicht ewig lange mit Deiner EKS ansehen wird, wird es auch in absehbarer Zeit die Reißleine ziehen und von dir fordern, daß Du einen normalen Job annimmst. Insofern ist deine Aussage

    dann ist es ja ok.

    genauso blauäugig wie Deine EKS selbst. Kurzum: nimm das alles nicht auf die leichte Schulter.

    Gruß!

  • Du hast ja irgendwann mal Leistungen vom Jobcenter bekommen. Du hast auch Geld verdient. Verdientes Geld verringert die Leistungen vom Jobcenter. Demzufolge hast du zu viel vom Jobcenter bekommen und hattest mehr als deinen Bedarf. Das ist zurückzuzahlen.

    Das Geld was du nun zurückzahlen sollst, stellt nur die Herstellung des rechtmäßigen Zustands her.

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