Umziehen wegen Ausbildung und Fragen zu ALG II

  • Guten Tag,

    ich bin aktuell 26 und plane meine erste Eigene Wohnung. Grund: Ich werde vorrausichtlich ab August 2019 eine Ausbildung beginnen. Dazu muss ich jedoch in ein anderes Bundesland ziehen. Aktuell bin ich bereits Schulisch Ausgebildeter Informatiker und Afaik werden nur Erstausbildungen Finanziert.

    Fragen:

    1. Kann ich bereits nach Wohnungen suchen ABER muss warten bis ich einen Ausbildungsvertrag habe?
    2. Kann ich auf unterstützen ala Miete hoffen?

    3. Kann ich auf unterstützen wegen Umzug Hoffen?

    Allgemeiner Hinweis ausreichend

    Gelöscht!

    Grace

  • Hallo,

    Kann ich bereits nach Wohnungen suchen ABER muss warten bis ich einen Ausbildungsvertrag habe?

    Suchen kannst Du, aber keinen Mietvertrag unterschreiben. Denn wenn Du Leistungen wie Umzugshilfe, Übernahme der Kaution und ggf. eine Erstaustattung beantragen willst, mußt Du VOR Anmietung und Umzug die entsprechende Umzugsgenehmigung vom Jobcenter einholen.

    Was aber voraussetzt, daß Du auch bedürftig bist. Darüber schreibst Du absolut nichts. Die o.g. Leistungen werden nur bei ALG-II-Bezug oder Bedürftigkeit gewährt.

    Das Du die angesprochene Umzugsgenehmigung mit den entsprechend genannten finanziellen Hilfen jedoch bekommst, dürfte stark bezweifelt werden. Du schreibst

    Aktuell bin ich bereits Schulisch Ausgebildeter Informatiker

    Damit handelt es sich also 1. um eine Zweitausbildung, die i.A. nicht vom Jobcenter gefördert wird und 2. dürftest Du im Erstberuf auf dem Arbeitsmarkt durchaus vermittelbar sein.

    Von daher würde ich nicht unbedingt damit rechnen, die Genehmigung zu erhalten.

    Gruß!

  • 1. Ich bin Aktuell Arbeitssuchend, sprich ALG 2 empfänger :)

    2. Ich wollte eh erst mit dem Amt reden bevor ich nen mitvertra unterschreibe

    3. Hier wo ich wohne finde ich seit einiger Zeit keine Arbeit weil meine Qualifikation zu gering ist, das weiss meine Sozialaarbeiterin auch.


    Darum will ich mich ja auch weiterbilden lassen.

    Wobei ich auch net weiss wie das in der Pfalz mit den "geeigneten Kosten für miete" aussieht

  • Hallo,

    Hier wo ich wohne finde ich seit einiger Zeit keine Arbeit weil meine Qualifikation zu gering ist, das weiss meine Sozialaarbeiterin auch.

    mag sein. Aber ob das Wissen einer Sozialarbeiterin dafür ausreicht, Dir eine Umzugsgenehmigung zu erteilen, bezweifele ich auch weiterhin. Die Fakten habe ich Dir bereits geschrieben: Zweitausbildung, durchaus auf dem Arbeitsmarkt gesuchte Erstausbildung.

    weil meine Qualifikation zu gering ist

    Auch das mag sein. Ist aber nun wahrlich kein unabweisbarer Grund. In einem solchen Fall kann man sich um eine (auch vom Jobcenter unterstützte) Weiterbildung im Erstberuf kümmern. Eine erneute Ausbildung wird i.A. nicht vom Jobcenter unterstützt.

    Von daher bleibe ich bei meiner Ansicht, daß Du recht wenig Chancen auf die Umzugsgenehmigung hast.

    Darum will ich mich ja auch weiterbilden lassen.

    Eine neue Ausbildung ist keine Weiterbildung.

    Gruß!

  • Hallo,

    mag zwar Deine Meinung oder Erfahrung sein, rechtfertigt aber weiterhin keine Zweitausbildung. Siehe meinen vorherigen Beitrag.

    Es ist aber auch sinnlos, hier nun zu spekulieren. Kläre das mit dem Jobcenter vor Ort.

    Womit eigentlich alles gesagt sein dürfte und ich bei den Mods anrege, das Thema zu schließen.

    Gruß!

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