Bei Datenabgleich Zinserträge festgestellt

  • Guten Abend,

    ich habe 1 Jahr lang zuzüglich in meiner Elternzeit ALG2 erhalten. Seit 1 Woche bin ich nun raus aus dem Leistungsbezug und habe nun einen Brief vom Jobcenter erhalten das sie eine Datenabgleich gemacht haben und Kapitalerträge im Wert von 600€ gesehen haben. Ich konnte mir das erst nicht erklären und nun sagt mein Vater mir das es die Zinserträge sind die ich zurück auf meinem Konto erstattet bekommen habe. Er hat Zugriff auf das Konto und hatte VOR dem Leistungsbezug sein Geld bei mir angelegt (wegen Freibeträge) daher die 600€ Zins Erträge in der Zeit des Leistungsbezuges.

    Ich kenne mich so schlecht mit dem ganzen Kram aus, seiner Meinung nach ist dies nix schlimmes und ich soll einfach schreiben, dass dieses Geld ihm gehört. Ich wiederum kann mir das nicht vorstellen, dass das so einfach ist? Habe nun total Panik und Kopfschmerzen deswegen.

    Könnt ihr mir bitte sagen ob dies rechtens ist und was jetzt passieren kann? Was mache ich?

    Vielen Dank und liebe Grüße,

  • Das Geld ist von meinem Vater gewesen, es ist auch mittlerweile auf seinem Konto. Als ich Leistung bezogen habe hatte ich kein Geld auf meinem Konto, habe dann lediglich die Kapitalerträge davon auf mein Konto gutgeschrieben bekommen. Habe es leider nicht gecheckt und daher nichts davon mitbekommen, da es ein separates Consors Konto ist und nicht mein normales Girokonto das ich täglich einsehe.

  • Fraglich ist dann nur, wie und von wem das Konto eröffnet wurde?

    Das Konto habe ich schon mehrere Jahre, ich checke es nur nicht weil ich wie gesagt dort keinen Geldverkehr momentan tätige. Das Konto selbst wurde auch beim Arbeitsamt angegeben. Es war halt nur zu dem Zeitpunkt kein Geld drauf.

  • Hallo,

    wenn das Konto auf Deinem Namen läuft, ist das darauf enthaltene Geld Dir zuzurechnen und Du hättest Konto plus Kontostand gegenüber dem Jobcenter angeben müssen. Die Aussage, daß Dein Vater das Geld auf das Konto eingezahlt hat und es ihm gehöre, ist dabei ohne Interesse. Allerdings weist die Aussage

    und hatte VOR dem Leistungsbezug sein Geld bei mir angelegt (wegen Freibeträge)

    darauf hin, daß die Transaktion nur deswegen vorgenommen wurde, um für Deinen Vater irgendwelche Ansprüche auf eine Leistung zu erhalten. Allein das könnte schon zu Schwierigkeiten für Deinen Vater führen.

    Was Dich betrifft - es dürfte sich hier um nicht angegebenes Einkommen (Zinsen) handeln.

    Gruß!

  • Hi Corinna, danke für die Antwort, was heißt das denn genau? Wahrscheinlich muss ich dann diese einmaligen 600€ zurück erstatten oder? Oder sind hier mit irgendwelchen Strafen zu rechnen? :(

    Und zu meinem Vater, sowas hab ich mir schon gedacht, dass es nicht rechtens ist. Er sieht immer in allem nichts schlimmes und da er eh meine Finanzen/ Steuererklärung usw verwaltet, hab ich gedacht er kennt sich wohl aus...

    Also ist es wohl eher nicht ratsam anzugeben das es sein Geld war was vorher auf dem Konto war, oder? Interessiert sie überhaupt was vor dem Leistungsbezug auf meinem Konto geschah? Sie fordern ja schliesslich jetzt auch nur die Belege aus der Zeit des Leistungsbezuges..

  • Hallo!

    ALG II ist eine Leistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wid

    und es findet bei Antragstellung eine Vermögensprüfung

    statt.

    Interessiert sie überhaupt was vor dem Leistungsbezug auf meinem Konto geschah? Sie fordern ja schliesslich jetzt auch nur die Belege aus der Zeit des Leistungsbezuges..

    Dann lies vielleicht das zur Information:

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Sieht das Jobcenter nicht so "locker", wie dein Vater
    und ihr hättet euch informieren sollen vorher.

  • Hallo,

    Also ist es wohl eher nicht ratsam anzugeben das es sein Geld war was vorher auf dem Konto war, oder?

    nun ja. wenn Du es angibst, könnte Dein Vater Ärger bekommen, denn offensichtlich wollte er mit der Anlage auf einem Deiner Konten eine Vermögensverschleierung durchführen. Zumindest deutet Deine Aussage

    hatte VOR dem Leistungsbezug sein Geld bei mir angelegt (wegen Freibeträge)

    darauf hin.

    Wenn Du es aber nicht angibst, wirst Du kaum erklären können, warum Du die Zinsen nicht angegeben hast. Auch könnten dann Fragen, wofür die Zinsen entstanden sind und wo das Vermögen, durch welches Zinsen entstanden sind, hin ist - hier könnte dann wieder bei Dir ein Verdacht der Vermögensverschleierung entstehen.

    Somit mußt Du also selbst entscheiden...

    Interessiert sie überhaupt was vor dem Leistungsbezug auf meinem Konto geschah?

    Durchaus. Zinsen entstehen aus einem Vermögen. Man könnte sich also fragen, wo das Vermögen hin ist, daß Du offensichtlich noch kurz vor Antragstellung auf ALG II hin ist.

    Gruß!

  • Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!!

    Nun ja es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als einfach die Wahrheit zu sagen. Ich muss ja nicht sagen aus welchem Grund es vorher auf meinem Konto war, sondern einfach das es nicht mir gehörte und ich es dann zurück gezahlt habe. Was ja auch der Wahrheit entspricht. Wie gesagt sie wollen jetzt die Vermögensanlage ausgefüllt haben plus Kontoauszüge mit Eingang der Beträge.

    Natürlich ist es ja auch total klar das ich diese Geld dann dem Jobcenter rückzahle.

    Ich habe nur Angst das ich sonst irgendwas in Richtung von Verschweigen von Vermögen, was ja auch oben genannt wurde, oder ähnliches am Hals habe, weil es ja wie gesagt wirklich nicht meins war.

    Auf solche Sorgen kann man mit kleinem Kind, Wiedereingliederung in den vollzeitjob und gleichzeitig Umzug gut verzichten dash

    Aber ich bin auch selber Schuld, hätte mich wirklich besser informieren müssen?(

  • Hallo!

    Wenn dein Vater solchen Ärger durch seine Aktivitäten verursacht,

    Ich muss ja nicht sagen aus welchem Grund es vorher auf meinem Konto war, sondern einfach das es nicht mir gehörte und ich es dann zurück gezahlt habe. Was ja auch der Wahrheit entspricht.

    dann möge er bitte auch dafür sorgen, dass sie wieder beseitigt werden.

    Soll schriftlich bestätigen, dass er Geld auf deinen Namen angelangt hat

    und es sich um sein Geld handelt.

    Was dich andererseits nicht von der Verantwortung entbindet, dich vor

    ALG II Antragstellung genau zu informieren.

    Merkblatt Arbeitslosengeld II - Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Selbst wenn du jetzt aus dem Leistungsbezug bist, kann es für

    die Zukunft nicht schaden sich zu informieren. Denn es ist heute

    nicht mehr sicher, ob du nicht doch nochmal ALG II irgendwann

    bekommst.

    Gruß


    Escheint mir hier angebracht zu sein, um Wissenslücken zu schließen.

  • Hallo,

    Nun ja es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als einfach die Wahrheit zu sagen. Ich muss ja nicht sagen aus welchem Grund es vorher auf meinem Konto war

    Interessante Strategie. Eine Nichtangabe mit einer weiteren Nichtangabe zu begründen - und dann schon bei der ersten Nichtangabe Angst vor evtl. Konsequenzen zu haben...

    Gruß!

  • Hallo Grace, ja vollkommen richtig!!! Ich hoffe, dass ich es nicht nochmal beziehen muss aber falls dann möchte ich das in Zukunft vermeiden.

    Aber trotz der Anlage die du geschickt hast ist mir noch nicht zu 100% klar wieso ich ältere Vermögen oder Zahlungsverkehr von vorher angeben muss?!

    Das diese 600€ angegeben werden mussten das ist mir ersichtlich

  • Hallo!

    Aber trotz der Anlage die du geschickt hast ist mir noch nicht zu 100% klar wieso ich ältere Vermögen oder Zahlungsverkehr von vorher angeben muss?!

    Das diese 600€ angegeben werden mussten das ist mir ersichtlich

    Die Antwort ist ganz einfach:

    Arbeitslosengeld (Alg) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre. Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitslosengeld enthält das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Ähnliche Leistungen gibt es auch in allen anderen europäischen Staaten.

    Zu unterscheiden ist das Arbeitslosengeld von dem Arbeitslosengeld II. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld deshalb zur Abgrenzung vom Arbeitslosengeld II auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Das Arbeitslosengeld II ist eine unbefristete Leistung, die der Grundsicherung von Arbeitsuchenden und Arbeitenden dient, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Einkommen, Vermögen oder andere Hilfen, wie zum Beispiel auch das Arbeitslosengeld, decken können.

    ALG II ist also eine Grundsicherungsleistung, die durch die Steuerzahler

    finanziert wird. Folglich wird geprüft, ob Vermögen vorhanden ist, was

    zunächst eingesetzt werden muss, bis ein ALG II Anspruch besteht.

    Dazu auch Folgendes:

    Grundsätzlich hat der Leistungsbezieher seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Hilfebedürftigkeit ist also durchaus durch Verwertung des eigenen Vermögens abzuwenden, sofern es dem Antragsteller möglich ist. Im § 12 SGB II finden sich die Regelungen zu Vermögensfreibeträgen sowie dem nicht verwertbaren Vermögen (sog. Schonvermögen) bei Hartz IV Bezug.

    Nicht nur das verwertbare Vermögen des Antragstellers wird angerechnet. Bei Leistungsbezug nach Hartz IV zählt das gesamte Vermögen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

    Hartz IV Vermögen und Freibeträge ....................

    Durch den Datenabgleich fällt heute auf, wenn Jemand etwas nicht

    angibt und er hat ein Problem.

    Gruß

  • Durchaus. Zinsen entstehen aus einem Vermögen. Man könnte sich also fragen, wo das Vermögen hin ist, daß Du offensichtlich noch kurz vor Antragstellung auf ALG II hin ist.

    Gruß!

    Ja klar und die Antwort gebe ich Ihnen bereits mit der Antwort auf das aktuelle Schreiben. Das Geld aus dem die Kapitalerträge entstanden sind gehörte nicht mir und ich habe es daher dem Eigentümer (Vater) zurück bezahlt.

    Dieses lasse ich mir von ihm auch bescheinigen.

    Zu dem was ich versemmelt habe, das fällt natürlich allein auf meine Kosten weil ich nicht sorgfältig aufgepasst habe und daher die Ertragseingänge dem Jobcenter verschwiegen habe.

  • Hallo,

    Ja klar und die Antwort gebe ich Ihnen bereits mit der Antwort auf das aktuelle Schreiben.

    entweder willst oder kannst Du Dein Problem nicht richtig begreifen. Mit Deiner Antwort wirfst Du in jedem Fall neue Fragen auf. Siehe alle meine vorherigen Beiträge (die Du offensichtlich nicht liest oder nicht begreifen willst/kannst).

    Das Geld aus dem die Kapitalerträge entstanden sind gehörte nicht mir und ich habe es daher dem Eigentümer (Vater) zurück bezahlt.

    Naja - damit ist das Argument der Unwissenheit darüber, was Dein Vater mit Deinem Konto so alles angestellt hat, ziemlich hinfällig. Wenn man von etwas nichts weiß, kann man auch nicht irgend etwas "zurück bezahlen".

    Abgesehen davon: ich kann nur etwas "zurück bezahlen", was mir vorher zur Verfügung stand. Wenn Dir aber etwas zur Verfügung stand und Du daraus Zinsen von 600 € erzielst hast, muß die Geldanlage angesichts der Zinsentwicklung recht hoch gewesen sein. Also stellt sich die Frage, um was für eine Geldanlage es sich gehandelt hat. Entweder um eine Geldanlage von dir oder die Deines Vaters. Beides zieht u.U. entsprechende Konsequenzen nach sich. Oder glaubst Du jetzt ernsthaft, daß sich ein Sachbearbeiter in irgendeinem Amt mit einer lahmen Erklärung und einer entsprechend mundgerechten Bescheinigung eines Familienmitgliedes 1. Grades abfrühstücken läßt?

    Ich nenne nochmal die Fakten:

    1. Du bekommst irgendeinen nicht niedrigen Betrag auf Dein Konto überwiesen, weil Dein Vater diesen Beitrag "wegen ... Freibeträge" nicht auf seinem eigenen Konto behalten konnte.
    2. Relativ kurz vor Deinem Antrag auf ALG II wurde dieser Geldbetrag von deinem Vater wieder von deinem Konto abgezogen (oder aber nun plötzlich von Dir "zurück bezahlt").
    3. Für dieses bei Dir geparkte Geld wurden Dir 600 € nur allein an Zinsen gutgeschrieben.
    4. Du wußtest das alles selbstverständlich nicht - weder davon, daß auf Dein Konto ein hoher Geldbetrag lag (den Du aber trotz deines Unwissen darüber "zurück überwiesen" hast) noch, daß Du Zinsen in nicht unerheblicher Höhe darauf bekommen hast.
    5. Du bist der Meinung, daß es keinen angehe, ob und welches Vermögen Du vor Antragstellung auf ALG II auf einem Deiner Konten hattest

    Du glaubst aber immer noch ernsthaft, daß man Dir das alles wirklich so abnimmt?

    Viel Glück mit diesem Glauben.

    Sorry - aber wir kommen hier nicht weiter. Das ganze rutscht in eine Einzelfallberatung ab, die wir nicht leisten können und dürfen. Du hast von uns entsprechende Infos erhalten - mach was daraus.

    Gruß!

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