Durch einmaliges Einkommen ALG II für einen Monat abmelden

  • Hallo, ich bin derzeit Hartz4 Empfänger und habe nächsten Monat einen freiberufler Auftrag, der mir einmalig 2900€ einbringt. Auf dem Amt hat man mir gesagt, dass das Einkommen mit den 6 Monaten Leistungsbewilligung verrechnet wird.

    Wenn ich mich aber für den nächsten Monat vom Jobcenter abmelde, alle Kosten wie Krankenkasse etc selber trage, kann ich mich dann in den darauf folgenden Monat wieder neu anmelden und Hartz4 beziehen trotz einmaligen Gehalt von 2900 im Vormonat? Ich meine rein theoretisch können sie mir das dann verdiente Geld nicht nehmen, man hat ja einen gewissen Freibetrag, den man auf dem Konto besitzen darf (Lebensjahre mal x Euro), oder? Nach allen Abzügen hätte ich wahrscheinlich im Oktober noch 1500€ über auf dem Konto und würde die da auch gerne als eiserne Reserve behalten, ohne dass das Jobcenter es mit darauf folgenden Monaten verrechnet, ist das möglich?

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Auf dem Amt hat man mir gesagt, dass das Einkommen mit den 6 Monaten Leistungsbewilligung verrechnet wird.

    Richtig, dann ist das so! Da du nach wie vor hilfsbedürftig wärst,

    erfolgt eine Anrechnung des Einkommens unter Berücksichtigung

    eventueller Freibeträge.

    Gruß

  • Hallo,

    Ich meine rein theoretisch können sie mir das dann verdiente Geld nicht nehmen, man hat ja einen gewissen Freibetrag, den man auf dem Konto besitzen darf

    es handelt sich nicht um Vermögen, sondern um Einkommen. Weswegen die von Dir genannten Freibeträge nicht zutreffen, womit Dein Plan sich in Luft auflöst.

    Gruß!

  • Danke für deine schnelle Antwort und Begrüßung!

    Wenn ich aber in dem Monat, in dem ich das Geld erhalte, nicht hilfebedürftig bin (abgemeldet von Jobcenter), haben sie dann trotzdem das Recht es in darauffolgenden Monaten, in denen ich wieder in die Hilfebedürftigkeit falle zu verrechnen?

    Kurz: Ich melde mich im Oktober ab, trage meine Kosten selber, spare dabei 1500€ auf dem Konto an und melde mich im November wieder an, ohne das es meinen ersparten an das Eingemachte geht. Ist das möglich?

    6 Monate x 180€ Freibetrag < 1500€ in einem Monat angespart ist meine Logik...

  • Hallo,

    es handelt sich nicht um Vermögen, sondern um Einkommen. Weswegen die von Dir genannten Freibeträge nicht zutreffen, womit Dein Plan sich in Luft auflöst.

    Gruß!

    Einkommen in einem Monat, in dem ich kein Hartz4 beziehe (geplante Abmeldung für diesen Monat). Sprich im darauf folgenden Monat, müsste es als Vermögen gelten oder irre ich mich?

    Danke für die Antwort!

  • dass das Einkommen mit den 6 Monaten Leistungsbewilligung verrechnet wird.

    Die Aussage ist meiner Meinung nach falsch, denn § 11 Abs. 2 SGB II sagt:

    "

    Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden."

    Somit darf das Gehalt nur um Zuflussmonat angerechnet werden.

  • Das Geld wird angerechnet.


    Wer sich aus dem Leistungsbezug abmeldet und Einnahmen erzielt, die auf mehrere Monate zu verteilen sind, wie hier (§ 3 ALG2 VO) handelt missbräuchlich. Die Folge ist die korrekte Anrechnung über entsprechende Monate.

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