Antrag auf Fahrtkostenerstattung

  • Hallo

    ich heisse Waldemar und bin neu hier,

    Grund , dass ich hier mich gemeldet habe ist Unklarheit mit SGB12,SGB2 ,usw. ich vertehe ganz erlich jetzt kaum, ob ich Recht habe oder nicht

    Es geht um folgendes:

    Bin Rentner und beziehe Rente wegen Vollerwerbsminderung , befristet, aus diesem Grund bin ich nicht bei der Grundsicherung , sondern bei Jobcenter und bekomme halt noch was vom Harz4 dazu.

    Bekomme aber noch eine Rente als Wehrdienstopfer, diese Rente ist anrechnugsfrei, aber die weiter zu bekommen sollte ich 1x Jahr personlich vorbei kommen, dann wird die weiter 1 Jahr lang bezahlt. Hier entstehen mir aber Kosten für Fahrten, die ich bei Har4 beantragt habe und ist abgelehnt

    Laut SGB12 §82 (Hinweiss 6) werden Fahrtkosten als Beichilfe gewährt, aber !!! Ich bezieh Harz 4, daher kommt ja halt SGB2 und sowas gibt es nicht für mich, und da fragt man sich ob es auch rigtig ist, einem steht das zu, dem anderen nicht

    Meine Frage halt, da kann ja irgendwo nicht richtig sein, dass einer kriegt halt Fahrtkosten zu erstatten, den ander nicht

    Wer kann was dazu sagen

    Danke

    Waldemar

    2 Mal editiert, zuletzt von Rentner (16. September 2018 um 14:09)

  • In § 82 SGB XII geht es um Einkommen, aber nicht um Fahrtkosten zum Jobcenter oder zum Amt für Grundsicherung. Selbst wenn man die Durchführungsverordnung dazu liest, geht es maximal um Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hast du dich evtl. versehen?

    Fahrtkosten zum Jobcenter werden nicht übernommen, das ist korrekt.

  • In § 82 SGB XII geht es um Einkommen, aber nicht um Fahrtkosten zum Jobcenter oder zum Amt für Grundsicherung. Selbst wenn man die Durchführungsverordnung dazu liest, geht es maximal um Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hast du dich evtl. versehen?


    Fahrtkosten zum Jobcenter werden nicht übernommen, das ist korrekt.

    Hallo,

    es geht nicht um Fahrtkosten zum Jobcenter , es geht um Fahrtkosten zur Botschaft ,die nach dem §82 SGB12 (bitte unbedingt Hinweiss 6 lesen) als Beihilfe gewähr wurden

    Was mit hier nicht klar ist, dass z.Bsp.

    einen Rentner , der Grundsicherung bekommt, bekommt auch nach §82 SGB12 Beihilfe (Fahrtkosten)

    ander Rentner, der statt Grundsicherun Harz4 bekommt, kriegt nichts, da kommt natürlich immer Frage warum kriegt er nicht, weil es in SGB2 nichts steht ?

    irgedwas stimmt das nicht, oder ?

    Danke

    Mfg

    5 Mal editiert, zuletzt von Rentner (16. September 2018 um 19:30)

  • Hallo!

    Für Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, ist ein Betrag in Höhe von 40 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 65 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. 2Für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten, gilt Satz 1 bis zum 31. Dezember 2019 entsprechend.


     

    Bist du behindert und hast Schwerbehindertenausweis?

    Dann hättest du was vergessen zu erwähnen! ;)

    Gruß

  • Um es zu verdeutlichen:

    Du möchtest die Fahrtkosten von deiner Wohnung zur Botschaft bezahlt bekommen?

    #1 Wie teuer ist die Fahrt?

    #2 Was machst du in der Botschaft bzw. was für Dokumente erhälst du dort?

  • Bist du behindert und hast Schwerbehindertenausweis?

    Dann hättest du was vergessen zu erwähnen! ;)


    Gruß

    Hallo

    Behinderung nur 30% ,daher spielt überhaupt keine Rolle

    Und Ausweis habe ich keins

    Ich bin Vollerwerbsgemindert, aber befristet, aus diesem Grund Harz4

    dazu noch eien Rente als Wehrdienstopfer aus Ausland(anrechnungsfrei), damit ich die immer kriege sollte ich 1x Jarlich zur Botschaft, dann wird ie weiter gezahlt

    und laut §82 SGB12 steht einem Rentner Fahrtkosten als Beihilfe, aber Jobcenter sagte mir, für uns SGB12 gilt nicht, nur SGB2, und sowas gibt es ja nicht

    aus diesem Grund fühle ich mich , das ich an meinem Recht verlezt bin

    Gruß

    Waldemar

  • Um es zu verdeutlichen:

    Du möchtest die Fahrtkosten von deiner Wohnung zur Botschaft bezahlt bekommen?


    #1 Wie teuer ist die Fahrt?

    #2 Was machst du in der Botschaft bzw. was für Dokumente erhälst du dort?

    Hallo

    1. 250km entfernt

    2. man sieht , dass ich noch am Leben bin :) , und teilen weiter mit, Rente wird auf 1 Jahr verlängert

    MfG

  • Hinweis 6 zu § 82 SGB XII - Russische Renten - Tacheles-Sozialhilfe.de

    2. Rentnerantragstellung, d)

    d)

    Sofern für die Beantragung (Erstbewilligung oder jährlich erforderliche Weiterbewilligung) der

    Rente die Hilfe des Russischen Integrationszentrums e.V. nicht in Anspruch genommen wird,

    sind die notwendigen Gebühren und Fahrkosten (2. Klasse Bahnfahrt, i.d.R. NRW-Ticket) bei

    Vorlage entsprechender Nachweise der leistungsberechtigten Person zu erstatten.

    nur habe ich mit dem Auto zur Botschaft gefahren, befor aber Antrag auf Fahrtkosten gestelt und gestern kam Ablehnung

    Gruß

    Waldemar

    Link-Korrektur

    Grace

  • Hallo!

    Sorry, Beiträge haben sich überschnitten.

    2. man sieht , dass ich noch am Leben bin :) , und teilen weiter mit, Rente wird auf 1 Jahr verlängert

    Du meinst die Lebensbescheinigung, vermutlich. Aber warum kannst

    du das nicht schriftlich machen?

    ;) Jetzt kommen wir der Sache schon näher,

    russische Rente!

    Gruß

  • Du meinst die Lebensbescheinigung, vermutlich. Aber warum kannst

    du das nicht schriftlich machen?


    Gruß

    Hallo

    man sollte personlich erscheinen, nicht mehr nicht weniger, so ist geregelt

    Ich komme nach Botschaft, zeige meinen Pass, es werden die entsprechende Unterlagen ausfgefühlt und weiter dem russische Rentenfond mitgeteilt

    Rente wird weiter gezahlt, usw


    Gruß

    Waldemar

  • Es gibt ähnliche Fälle, wo z.B. Reisen ins Ausland notwendig geworden sind (z.B. um eine Geburtsurkunde zu holen) und wo das Jobcenter schließlich gezahlt hat. Dies wurde dann mit der Härtefallregelung begründet. Meiner Meinung nach kannst du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und dies auch mit der Härtefallregelung begründen, zumal die Fahrten zur Botschaft nicht im Regelsatz enthalten sind. Aber ohne einen Anwalt dürfte es recht schwer werden, deine Forderungen durchzusetzen.

  • ;) Jetzt kommen wir der Sache schon näher,


    russische Rente!

    Ja, genau, die bekomme ich aber seit vergangene Jahreshundert :) , und die ist nicht anrechenbar, aber die meinen , die ist doch nicht anrechenbar und du willst noch dazu die Fahrtkosten erstattet bekommen, ganz erlich, man hat ja Recht. aber..........

    Es gibt ähnliche Fälle, wo z.B. Reisen ins Ausland notwendig geworden sind (z.B. um eine Geburtsurkunde zu holen) und wo das Jobcenter schließlich gezahlt hat. Dies wurde dann mit der Härtefallregelung begründet. Meiner Meinung nach kannst du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und dies auch mit der Härtefallregelung begründen, zumal die Fahrten zur Botschaft nicht im Regelsatz enthalten sind. Aber ohne einen Anwalt dürfte es recht schwer werden, deine Forderungen durchzusetzen.

    Das wollte ich auch wissen, ob ich das machen soll (wenigstens versuchen), dann mache ich das

    Gruß

    Waldemar

  • Das wollte ich auch wissen, ob ich das machen soll (wenigstens versuchen), dann mache ich das

    Die Gerichtsurteile dahingehend sind recht unterschiedlich. Wenn du es probierst, dann nur mit einem Anwalt. Du kannst mit deinem aktuellen ALG II Bescheid zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen.

  • Die Gerichtsurteile dahingehend sind recht unterschiedlich.

    Für mich war die Frage wichtig, dass Renter mit Grundsicherung bekommt Beihilfe und hier ist alles im §82 SGB12 geregelt

    Rentner mit Harz4 nicht, warum , sind wir nicht gleichgestellt (wenn ich mich richtig ausgedruckt habe) , so sieht es aus

    Auf jedem Fall ich gehe zum Anwalt

    MfG

    Waldemar

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