Wochenstunden-Reduzierung - Fahrtkosten falsch ALG II - Kreditkarte und KDU

  • Guten Tag,


    Wir erhalten derzeit aufstockend ALG 2. Wenn ich mit meinem Arbeitgeber


    spreche und meine Wochenstunden auf 35 reduziere (soweit ich informiert bin gelten 35 Stunden auch als Vollzeit), würde das Jobcenter versuchen


    mich an eine andere Arbeitsstelle mit 40 Stunden zu vermitteln bzw. mich zwingen die Stunden wieder hoch setzen zu lassen?


    zweite Frage:


    Wenn ich meinen Vertrag bei 40 Stunden belasse und ab und zu weniger Arbeite werden einige Minusstunden entstehen.


    Um diese Minusstunden auszugleichen würde ich dann an einem Monat weniger Gehalt durch den Arbeitgeber erhalten. Würde


    das Jobcenter dann fragen weshalb ich Minusstunden angesammelt habe oder einfach den offenen Betrag für den Monat ausgleichen in dem es


    meien ALG2 erhöht?


    LG

  • Hallo,

    würde das Jobcenter versuchen mich an eine andere Arbeitsstelle mit 40 Stunden zu vermitteln bzw. mich zwingen die Stunden wieder hoch setzen zu lassen?

    So sicher nicht.

    Das JC könnte aber eine EGV mit dir vereinbaren, in der deine Pflicht steht, dich zu bewerben um entspr. Stellen.

    Zwingen kann das JC nicht.

    Wenn du allerdings ohne wichtigen Grund deine Hilfebedürftigkeit erhöhst, wird das JC durchaus reagieren.

    Würde das Jobcenter dann fragen weshalb ich Minusstunden angesammelt habe

    Würde das JC die Minusstunden sehen? mM sieht das JC dein Einkommen auf der Lohnabrechnung und dem Kontoauszug, immer in Euro.

    Du hättest dann sog. *schwankendes Einkommen*.

  • Guten Tag,


    wir erhalten seit kurzem aufstockend ALG2. Bei dem Hauptantrag wurde


    die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle abgefragt. Dort habe 20km eingetragen. Ich


    habe jedoch nur die hinfahrt berücksichtigt. Mit der Rückfahrt zusammen wären es also täglich 40km (5 mal die Woche).


    Hätte ich dort 40km eintragen müssen? Stimmt es dass die Kilometerpauschale 0,20€/km beträgt ?


    Denn dann scheint mir die erhaltene Leistung etwas gering zu sein.


    Ich bedanke mich für alle Antworten.<3


    Edit: Mir ist nun eingefallen, dass ich in das Feld für KM 20 eingetragen hatte und das Feld für "Höhe der Ausgaben in Euro" frei gelassen hatte, da die Benzinpreise schwanken. Ist das zu meinem Nachteil gewesen? Sollte ich nochmal beim Jobcenter anrufen?

    Einmal editiert, zuletzt von hanspeter23 ()

  • Hallo!


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    Gruß

  • Hallo,


    wir sind vor kurzem umgezogen und ich habe den Strom in der alten Wohnug abgemeldet.


    In der alten Wohnung hatten wir noch nichts mit dem Jobcenter zu tun. Wir haben nun eine Rückzahlung von 50€ erhalten


    weil ich wohl zu viel für den Strom bezahlt habe. Wir erhalten aber seit neuem AlG2 aufstockend. Kann es sein, dass die 50€ als Einkommen

    angerechnet werden? Im ALG2 Bezug sind wir seit September und die Rückzahlung für den Strom kam heute auf mein Konto.


    Für mein Empfinden wäre das nicht fair. LG Hanspeter

  • Hallo!


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    stehen. Würdest du bitte nicht ständig neue Themen eröffnen!


    Gruß

  • habe jedoch nur die hinfahrt berücksichtigt. Mit der Rückfahrt zusammen wären es also täglich 40km (5 mal die Woche).


    Hätte ich dort 40km eintragen müssen? Stimmt es dass die Kilometerpauschale 0,20€/km beträgt ?


    Die Fahrtkosten sind bereits im 100,00 € Freibetrag enthalten. Wenn du höhere Kosten hast, ist dies nachzuweisen. Hierfür hat das Jobcenter meist Vordrucke, die von dir auszufüllen und von dir und deinem Arbeitgeber zu unterschreiben sind.


    Die Kilometerpauschale beträgt 0,20 € Cent für eine einfache Fahrt. Arbeitest du an 20 Tagen im Monat, so erhälst du 20 km x 0,20 € x 20 Tage = 80,00 € . Da die 80,00 € unter dem 100,00 € Freibetrag liegen, bleibt der Grundfreibetrag in Höhe von 100,00 € bestehen. Allerdings kannst du deine KFZ Haftpflichtversicherung ebenfalls einreichen, sodass du wahrscheinlich über die 100,00 € kommen wirst und somit einen etwas höheren Freibetrag hast.

  • Dann lasse ich das lieber mit den 35 Stunden. Ich werde jedoch keine besondere Anstrengung zeigen um meine derzeitigen Minusstungen abzubauen.


    Besser ist das, denn wenn du deine Hilfebedürftigkeit ohne wichtigen Grund erhöhst, dann wird das Jobcenter beim Wegfall der Hilfebedürftigkeit prüfen, ob du noch Leistungen erstatten musst.


    Wodurch sind die Minusstunden entstanden? Wenn du Minusstunden aufgebaut hast, weil du z.B. im Sommer früher heim bist und diese dann nicht abgebaut hast, könnte es zu unangenehmen Fragen kommen und das Jobcenter wird die korrigierte Lohnabrechnung (Gehalt abzgl. der Minusstunden) nicht anerkennen.

  • die Minusstunden sind schon vor Monaten entstanden weil ich früher nach Hause gegangen bin als nichts zu tun war

    Aber wann erscheint denn ein Lohnabzug auf deiner Lohnabrechnung?

    Oder hast du ein sog. Arbeitszeit-Konto?

    Da würde sich am Lohn/Gehalt nichts ändern, jedenfalls nicht von Monat zu Monat.

  • Guten Tag,


    ich hatte vor einigen Monaten eine Finanzierung für ein Elektrogerät bei einem Händler wie Saturn abgeschlossen.


    Es wurde ohne mein wissen gleichzeitig eine Kreditkarte bei der entsprechenden Bank erstellt und mir per Post zugesandt.


    Diese Karte liegt bei mir nur herum und wurde noch nie verwendet, auch in Zukunft werde ich die Karte nicht verweden.


    Hätte ich diese Karte beim Antrag angeben müssen? Ich kenne mich mit Kreditkarten nicht aus und habe kürzlich erfahren das man


    theoretisch auch Geld auf der Kreditkarte ansammeln könnte und nicht nur Geld leihen. Die Anlage VM habe ich mir nochmal im Internet angesehen und dort ist die Rede von einem "Kreditkartenkonto", ist das das selbe wie eine "Kreditkarte" ?


    Beste Grüße

  • Hallo!


    Erneut Themen zusammengefügt und gerne nochmal, Ursprungsthema kann

    weitergeführt. Bitte nicht für jede Frage neues Thema eröffnen.


    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.


    Gruß

  • theoretisch auch Geld auf der Kreditkarte ansammeln könnte und nicht nur Geld leihen. Die Anlage VM habe ich mir nochmal im Internet angesehen und dort ist die Rede von einem "Kreditkartenkonto", ist das das selbe wie eine "Kreditkarte" ?

    Das Kreditkartenkonto ist in der Regel das Konto, womit deine Kreditkarte verbunden ist.


    Du wirst eine Debit Kreditkarte bekommen haben, die bekommt man mittlerweile überall kostenfrei. Dies ist allerdings keine richtige Kreditkarte wie man sie kennt. Wenn du damit zahlst, wird das Geld zeitnah von deinem Konto abgebucht.

  • Guten Tag,


    Aufgrund eines Fehlers meines Vermieters wurde die Miete für September doppelt von mir bezahlt.


    Deshalb haben wir uns mit dem Vermieter geeinigt, dass ich für Oktober keine Miete überweise. Das jobcenter


    würde dies anhand der Kontoauszüge später sehen. Meine Frage ist ob dadurch Probleme entstehen könnten. Kann es


    zum Beispiel sein dass die dadurch vermuten dass keine Kosten für Unterkunft für den Oktober entstanden sind und von mir das ALG2


    zurück fordern?

  • Hallo!


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    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.


    Gruß