Erstattung Weihnachts/Urlaubsgeld

  • Hallo zusammen,

    Wir (5-Personen Haushalt) blicken einfach nicht mehr durch.

    Seit 2.5 Jahren haben wir Einnahmen aus selbständiger Arbeit und bekommen aufstockend Hartz 4.

    Seit Beginn der Arbeitsaufnahme war dem Jobcenter bekannt (Arbeitsvertrag/Einkommensnachweise) , dass im August Urlaubsgeld.,sowie Weihnachtsgeld zufließt.

    Nun zahlen wir bereits in Raten aufgrund von Erstattungsforderung an das Jobcenter.

    Wir haben mehrere Schreiben aufgesetzt und auch mit Verlängerungsantrag darauf hingewiesen um etwaige überzahlungen zu vermeiden, künftige Einmalzahlungen (urlaubs/,×Weihnachtsgeld)in der Neuberechnung mitzuberechnen. Auch innerhalb des Bewilligungszeitraumes würden anderseits lückenlos Verdienddtabrechnungen eingereicht.

    Wir gingen diesmal von Berücksichtigung aller Einahmen aus.(das Bruttogehalt selbst ist immer gleichbleibend).

    Nun wurden wir wieder überflutet mit Briefen.ua. erneute Erstattungsauforderungen für nun dez 17 bis Juli18) Innerhalb der 2.5 Jahre Arbeitsaufnahme quasi 5x Hartz 4 verlängert mit allen Angaben unsererseits.

    Wir befinden uns momentan in einer Erstattungssumme ,die kaum noch bewältbar ist. Nun soll zu unserer Ratenzahlung eine Aufrechnung des Regelsatzes in Höhe von 10 bis Max.30 Prozent stattfinden.

    Dort steht auch etwas von einem Aufrechnungsschutz. Wir sind völlig überfordert.

    Zur Erstattungsforderung wurde eine Anhörung bzw schriftl Antwort angeboten und wir sind überfragt,wie wir das angehen, da wir wie gesagt alte Unbewusste Überzahlungen bereits abzahlen,alle Unterlagen-Einnahmen vorgelegt haben und auf Richtigkeit der Berechnung ausgegangen sind.

    Alles wird.-trotzdem danke fürs lesen.

    Grusd

  • Hallo,

    hmmm. Ich lese

    Seit Beginn der Arbeitsaufnahme war dem Jobcenter bekannt (Arbeitsvertrag/Einkommensnachweise) , dass im August Urlaubsgeld.,sowie Weihnachtsgeld zufließt.

    und auch

    das Bruttogehalt selbst ist immer gleichbleibend

    . Gleichzeitig lese ich

    Seit 2.5 Jahren haben wir Einnahmen aus selbständiger Arbeit

    Bei einer selbstständigen Arbeit gibt es weder ein Bruttogehalt noch irgendwelche Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Was also ist hier richtig?

    Gruß!

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