Kosten für die Garage

  • Guten Tag,

    ich habe mal eine Frage zwecks der Garage. Wir wohnen nun schon fast 1 Jahr in der Wohnung.

    Sie ist günstiger als das Jobcenter max zahlt.

    Für die Wohnung zahlen wir 600€ Warm,raum Stuttgart.

    Mir ist seid einiger Zeit bekannt,das ich nur 550€ für die Wohnung bekomme,die restlichen 50€ zahle ich selbst vom Regelbedarf.

    Als ich mit einer Freundin letztens gesprochen hatte(Sie hat mir die Wohnung überlassen,war selbst im Jobcenter angemeldet und hat die vollen 600€ bekommen), kam mir das dann doch etwas spanisch vor.

    Ich habe beim Jobcenter angerufen und nachgefragt. Die Dame am Telefon konnte sich das auch nicht erklären, da die Garage im Mietvertrag "kostenlos" ist.

    Sie wollte es in die Leistungsabteilung geben.

    Da ich am Folgetag sowieso etwas im Jobcenter abgeben musste,habe ich dort direkt nochmal nachgefragt.

    Dort sagte man mir, das sie sobald eine Garage im Mietvertrag erwähnt wird,50€ abziehen. Ein Stellplatz wären 35€.

    Ich finde das etwas komisch. Sie können doch nicht für etwas Geld abziehen,das laut Mietvertrag kostenlos ist?

    Kann das sein? Gab es diesbezüglich eine Änderung? Schließlich hat meine Freundin vor mir,auch die kompletten 600€ gezahlt bekommen.

    Gibt es diesbezüglich ein Urteil?

    Liebe Grüße

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Garagen, sofern diese Bestandteil des Mietvertrages ist und nicht gekündigt werden kann.

    Das in deinem Fall nun 50,00 € abgezogen werden, kann meines erachtens nach nur aus folgenden Gründen so sein:

    #1 ein Versehen und es wird korrigiert

    #2 örtliche Richtlinien

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