Kindergeld Berechnung korrekt - Antrag wird nicht ab beantragtem Monat bewilligt

  • Hallo Liebes Forum,

    Ich habe vor kurzem einen Antrag auf Hartz 4 gestellt, der mir nun bewilligt wurde. Kurz zu meimer Situation: ich bin 24 und wohne nicht mehr bei meinen Eltern, habe keinen Job und meine Eltern erhalten noch Kindergeld für mich (194€). Allerdings wurden mir diese 194€ von meinem Hartz4 abgezogen, obwohl meine Eltern diese nicht an mich weiter geben. Normal kenne ich das, dass man Kindergeld als Einkommen anrechnet, wenn man selbst Kinder hat, also wenn ich ein Kind hätte. Ist es jedoch korrekt vom Amt, dass mir das von meinem Hartz4 abgezogen wird? Bitte um Hilfe.. bekomme statt 416 nun 252 Euro.


    Mit freundlichen Grüßen

    Gimze

  • Hallo,

    Allerdings wurden mir diese 194€ von meinem Hartz4 abgezogen, obwohl meine Eltern diese nicht an mich weiter geben.

    sofern Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst und diese für Dich Kindergeld erhalten, sind die Eltern verpflichtet, Dir Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zu zahlen. Andernfalls erlöscht der Anspruch auf das Kindergeld bzw. Du kannst eine sog. Abzweigung vornehmen. Also rede schnellstens mit den Eltern und kläre das mit diesen.

    Gruß!

  • Hi Corinna, danke für deine Antwort.

    Ich habe das im Internet gefunden. Beispiel 2 trifft ja auf mich zu. In dem Screen steht, dass es besser ist wenn meine Eltern es behalten, da das Kindergeld so nicht veloren geht. Da stelle ich mir die Frage, was genau das auf sich hat. Da wird ja geraten, dass meine Eltern es behalten und nicht an mich weiter geben, da es sonst von meinem Hartz 4 abgezogen wird und so verloren geht. Sprich meine Eltern sollten es behalten und mir würde es nicht abgezogen werden. So verstehe ich das :S das verwirrt mich

    Einmal editiert, zuletzt von Gimze (9. September 2018 um 21:36)

  • Hallo!

    Entsprechend dem Hinweis von @bass386 von mir zusätzlicher Hinweis.

    Andere Webseiten bitte grundsätzlich als Textlink - url und Text mit Quellenhinweis -

    einsetzen. Webseiten, die über Dateianhänge eingesetzt werden, werden gelöscht.

    Gruß

  • Hallo,

    Sprich meine Eltern sollten es behalten und mir würde es nicht abgezogen werden.

    sehr schlechter Rat. In diesem Fall würden 1. Deine Eltern Probleme mit der Familienkasse bekommen und 2. Dir der nicht gezahlte Unterhalt als fiktives Einkommen angerechnet werden können.

    Gruß!

  • Hallo Liebe Leute, vllt können mir manche von euch iwie helfen. Es geht um folgendes:

    Ich war 18. Mai beim Jobcenter und habe damals einen Antrag gestellt für ALG2, habe dann auch einen Termin für die Antragsabgabe bekommen Anfang Juni (ein Montag). Als der Tag kam, wurde ich leider übers Wochenende krank und habe an dem Montag angerufen und Bescheid gegeben, dass ich nicht kommen kann und habe extra noch die Kundennr durchgegeben. Der Herr sagte "Kein Problem, gebe ich so weiter. Wir melden uns dann bei ihnen für einen neuen Termin". Habe dann gewartet nach 2 3wochen kam nichts und ich rief an und man sagte "Wenn man ihnen letztens gesagt hat, dass sie warten sollen, dann haben sie noch Geduld". Also wartete ich noch mal so 2 Wochen und es kam immer noch nichts und ich rief noch mal an. Dann sagte man mir plötzlich, dass ich einen Versagungsbrief erhalten habe mitte Juni, da ich damals nicht zum Termin erschienen bin. Ich meinte sofort, dass ich da angerufen habe und bescheid gegeben habe und ich es auch im Anrufprotokoll vorzeigen kann. Doch man sagte mir, dass nichts eingetragen wurde über das Telefonat.. und die Widerrufsfrist ist auch seit 4 Tagen abgelaufen. Aber ich habe keinen Versagungsbrief erhalten, der kam definitv nicht an bei mir, somit wurd ich ja nicht in Kenntnis gesetzt und konnte auch keinen Widerruf machen, da ich von all dem nichts wusste... Ich sollte ja warten.. Man sagte mir ich soll vorbei kommen, dann ging ich vorbei und man gab mir einen neuen Termin für die Antragsabgabe und als der Tag eintraf, sagte die Dame, dass man mir nun einen neuen Antrag ab August stellt und das davor alles verfällt. Wollte ich so nicht akzeptieren und erzählte ihr alles noch mal und meinte dass ich keinen Versagungsbrief erhalten habe, worauf sie nur sehr frech meinte "das müsse ich doch erst mal beweisen" und wollte darüber nichts mehr hören, ansonsten würde Sie das Gespräch mit mir beenden. Nun habe ich das Problem, dass ich 3 Monate nicht bekomme und so auch allein bei der AOK eine hohe Summe an Schulden entstanden ist. Kann mir irgendjemand helfen? Ich will das so nicht akzeptieren, da der Fehler nicht von mir kam sondern vom Jobcenter.. Sorry für den Roman, musste aber den ganzen Sachverhalt erzählen, vielen Dank.

  • Wenn du bei der Bundesagentur für Arbeit anrufst, landest du in einem CallCenter. Das dort nicht unbedingt alle Informationen eingegeben und weitergegeben werden ist bekannt. Ein Forum kann dir in dem Fall aber nur sehr schwer weiterhelfen, denn uns liegen nicht alle Informationen vor und wir würden diese auch nicht vom Jobcenter erhalten. Darum würde ich dir raten zu einem Fachanwalt zu gehen. Da du ALG II Empfänger bist, kannst du einen Beratungsschein beantragen. Hierfür musst du mit aktuellem Bescheid zum Amtsgericht gehen.

  • also habe definitiv nicht mit einem Callcenter telefoniert. Das war das Jobcenter, habe letztens auch mit dem Herren persönlich gesprochen.

    Ein Beratungsschein wäre wohl das sinnvollste, Dankeschön

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