Wohngemeinschaft - Mietvertrag mit unterzeichnen oder Untermietvertrag - ALG II

  • Hallo zusammen.

    Ich bin derzeit in die missliche Lage gekommen, ALG II beantragen zu müssen.

    Das größte Problem meinerseits ist mein derzeitiges Mietverhältnis, welches rechtlich nicht vorhanden ist.

    Aktuelle Situation:

    Ich wohne mit einem guten Freund zusammen in einer großen Wohnung.

    Jeder hat sein eigenes Schlafzimmer, eigenes Badezimmer, Kleiderschrank, ...

    Wohnzimmer und Küche werden gemeinsam genutzt.

    Der Mietvertrag läuft auf ihn und ich zahle ihm die Hälfte der Miete.

    Rechtlich korrekt bin ich auch hier gemeldet.

    Problemstellung:

    Ich musste leider ALG II beantragen und das Amt verlangt ein rechtliches Mietverhältnis um Mietkosten übernehmen zu können.

    Einfacher ist es sicherlich mich einfach mit in den Mietvertrag eintragen zu lassen.

    Allerdings meinte ein Nachbar (,keine Ahnung, ob diese Aussage korrekt ist),

    dass wenn wir gemeinsam im Mietvertrag stehen von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird.

    Ansonsten müssten wir einen Untermietvertrag aufsetzen und alles verkomplizieren.

    Auf jeden Fall brauche ich ein rechtliches Mietverhältnis!

    Fragestellung:

    Kann ich mich einfach mit in den Mietvertrag eintragen lassen,

    ohne dass uns direkt eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird?

    Oder ist es unter diesen Umständen doch einfacher einen Untermietvertrag aufzusetzen

    und wenn ja, was müssen wir dabei beachten?

    Ich bedanke mich im Voraus für folgende Antworten und Hilfestellungen.

    Freundliche Grüße Sarah

  • Hallo Corinna,

    danke für deine schnelle Antwort.

    Die Aufnahme in den Mietvertrag ist Usus bei WGs und hier also nicht schädlich, solange ihr nicht zusammen wirtschaftet.

    Wir haben selbstverständlich getrennte Konten, aber eine gemeinsame Haushaltskasse und der Kühlschrank- und Gefrierinhalt wird auch von uns beiden genutzt, sowie häufig gemeinsam, bzw. für uns beide gekocht.

    Das bezieht sich auf das normale Kochen.

    Ansonsten hat natürlich jeder auch ein bisschen sein eigenen Kram im Kühlbereich, für den auch jeder selbst aufkommt.

    Inwiefern ist das ein gemeinsames wirtschaften?

    Liebe Grüße Sarah

  • Hallo Grace.

    Danke euch beiden für die hilfreichen Hinweise.

    Gibt es noch bestimmte Paragraphen aus dem SGB 2 oder 3 die mir die Sicherheit der Eigenständigkeit,

    also der Haushaltsgemeinschaft zusichern

    auch wenn wir uns beide als Hauptmieter eintragen lassen?

    Wenn der Sachbearbeiter vom Amt Probleme machen sollte,

    dass ich sonst mein Recht mit Gesetzestexten belegen kann.

    Und nochmal vielen lieben Dank.

    Grüße Sarah

  • Hallo,

    dass ich sonst mein Recht mit Gesetzestexten belegen kann.

    Du mußt nichts mit Gesetzestexten belegen (zumal hier auch noch die aktuelle Rechtsprechung dazu kommt).

    Wenn das Amt Dir gegenüber von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, muß das durch das Amt begründet werden. Anhand dieser Begründung kann man sich dann Gedanken über das Gesetz und die Rechtsauslegung machen.

    Gruß!

  • Großes Lob an euch.

    Die schnelle und kompetente Hilfe hat mein Problem gelöst.

    Danke euch und weiter so.

    Viele liebe Grüße Sarah

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