Student Urlaubssemster Erkrankung Ü25 - Elternhhausauszug

  • Hallo,

    um es euch nicht schwer zu zu machen mit Überfrachtung an Informationen, gebe ich nur eine kurze Beschreibung ab. Bei Fragen- fragt einfach.

    Antragsteller über 25. Wohnhaft im Elternhaus. Student. Aufgrund schwerer Erkrankung Urlaubssemester (100% AU/BU).

    Auszug aus Elternhaus nach Antragstellung. Der Erstantrag wurde noch nicht genehmigt, aber dass die Miete der zu beabs. Wohnung im Rahmen des JC ist.

    Aufgrund fehlender finanzieller Einnahmen sind nun Kosten entstanden hinsichtlich der Miete der Wohnung etc.,

    da die neue Wohnung bezogen wurde, aufgrund der Zusicherung. Aber es fließt noch kein Geld. Kann man hier den Antrag beschleunigen lassen? (Bereits 2,5 Monate her)

    Was ist wenn der Erstantrag abgelehnt wird? Weil dies wäre eine finanzielle Katastrophe. Weil die Wohnung muss bezahlt werden & von irgendwas muss man ja leben.

    Nach der Diagnose der Erkrankung wird man einfach in ein Loch mit Problemen geworfen & Beratung sucht man irgendwie vergebens bei solchen Themen...

    Lieben Gruß beer

  • Hallo!

    Habe einige Fragen an dich und es wäre gut, wenn du sie beantworten

    würdest.

    Antragsteller über 25. Wohnhaft im Elternhaus. Student. Aufgrund schwerer Erkrankung Urlaubssemester (100% AU/BU).

    Bekommst du Bafög und hast du das Urlaubssemester beantragt?

    Haben deine Eltern dein Studium vorher finanziert?

    Müssen Studenten aufgrund von Erkrankung oder Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegen, so erlischt der BAföG Anspruch automatisch nach drei Monaten (§ 15 Abs. 2a BAföG). Dadurch lebt der Anspruch auf Hartz IV im Falle der Bedürftigkeit auf.

    Hierzu hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.03.2012 (Az. B 4 AS 102/11 R) entschieden, dass es sich bei der Beurlaubung nicht nur um eine rein formale handelt. Der Student darf sich nicht nur theoretisch – sondern auch tatsächlich – nicht mehr um sein Studium kümmern. Damit ist auch die häusliche Vorbereitung auf Prüfungen oder das vereinzelte Besuchen von Vorlesungen gemeint. Ob das Studium nach dem Urlaubssemester fortgeführt oder an „den Nagel gehängt“ wird, ist für den Hartz IV Anspruch während der Beurlaubung belanglos.

    Die Informationen dazu!

    Auszug aus Elternhaus nach Antragstellung. Der Erstantrag wurde noch nicht genehmigt, aber dass die Miete der zu beabs. Wohnung im Rahmen des JC ist.

    Hattest du das Mietangebot dem Jobcenter vor Unterschrift des Mietvertrags

    vorgelegt!

    da die neue Wohnung bezogen wurde, aufgrund der Zusicherung.

    Hast du die schriftliche Zusicherung vom Jobcenter zum Mietangebot

    und Übernahme von Kosten der Unterkunft? Schaue mal hier

    Informationen dazu:

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Nach der Diagnose der Erkrankung wird man einfach in ein Loch mit Problemen geworfen & Beratung sucht man irgendwie vergebens bei solchen Themen...

    :) Magst du das näher erklären?

    Mein Rat Montag zum Jobcenter und nachfragen.

    Gruß

  • Hallo,

    danke schonmal für deine Bemühungen!

    Anbei die Antworten zu den Fragen:

    Bekommst du Bafög und hast du das Urlaubssemester beantragt?

    Nein, ich bekomme kein Bafög. Ich habe damals Bafög bekommen und wurde aufgrund fehlender CP nach dem 4. Semester nicht weiter gefördert.

    Das Urlaubssemester wurde direkt mit Beginn der Diagnose gestellt und anerkannt.

    Haben deine Eltern dein Studium vorher finanziert?

    Nein, ich war Teilzeitkraft (20 Std.) und habe mir alles selber finanziert, nachdem ich keine Bafögleistungen mehr erhalten habe. Aufgrund der gesetzlichen Regelung (Student) steht mir kein Krankengeld zu. ALG1 steht mir ebenfalls nicht zu wg. Arbeits/-Berufsunfähig + weniger als 12 Monate gearbeitet. Daher Hartz4.

    Hast du die schriftliche Zusicherung vom Jobcenter zum Mietangebot

    und Übernahme von Kosten der Unterkunft? Schaue mal hier

    Informationen dazu?

    Ja, die schriftliche Zusicherung zum Mietangebot habe ich. Und diese kam auch bevor ich den Vertrag unterschrieben habe.

    Habe ich denn alles richtig gemacht mit meiner Vorgehensweise?

    Ich habe wirklich Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Und gerne erläutere ich das mit dem Beratung. Ich habe halt die Erfahrung gemacht, dass Instutionen oftmals Gelder sparen wollen, indem man den Hilfesuchenden nicht auf alle Leistungen aufmerksam macht. Und auf Nachfrage nur spärliche Antworten kommen, die einen mehr verunsichern und dadurch diese Leistungen nicht Anspruch nimmt.

    Danke & lieben Gruß

  • Hallo,

    Hat das eine Relevanz?

    äh - meinst Du, ich stelle eine solche Frage aus lauter Langeweile an einem Sonntag bei schönstem Wetter? :/

    Das Jobcenter hat vom Grundsatz her 6 Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Diese Frist beginnt bei Dir im letzten Monat, als Du die fehlenden Unterlagen abgegeben hast.

    An Deiner Stelle würde ich bei dem Amt vorstellig werden, um dort den aktuellen Sachstand zu erfragen. Mach das nicht telefonisch - da bekommst Du nicht die Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung an die Strippe. Weise bei dem Termin auf die Frage der evtl. entstehenden Mietschulden und auf Deine Mittellosigkeit hin.

    Berichte dann hier und wir werden weiter sehen.

    Gruß!

  • Hi,

    also aufgrund von Urlaub wurde der Antrag nicht weiter bearbeitet bzw. wird erst jetzt bearbeitet. hmm

    Das Jobcenter hat vom Grundsatz her 6 Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Diese Frist beginnt bei Dir im letzten Monat, als Du die fehlenden Unterlagen abgegeben hast.

    Eieieiei, das war mir nicht bewusst.

    Wie sähe es eigentlich aus wenn ich jetzt umziehen würde in eine andere Stadt mit einem anderen Jobcenter als Zuständigkeit?

    Weil ich habe eine schöne Wohnung im Nachbarort gefunden, die auch vor allem günstiger wäre hinsichtlich der momentanen ungedeckten Kosten. Daraufhin habe ich auch mein JC informiert. Der nette Herr am anderen Ende erklärte mir, dass ich überall hin umziehen darf, aber es nicht genehmigen werden. Nur wenn ich meinen Erstantrag zurückziehe & in der Nachbarstadt meinen Erstantrag stelle. blackeye

    Ich würde eine Verzichtserklärung stellen, dass das JC für keine Kosten des Umzugs aufkommen muss. Dann darf ich doch umziehen? Weil wieso genehmigen die das nicht? Ich MUSS meine Kosten reduzieren und handele doch auch im Sinne deren?

    Ich versteh es einfach nicht...

    Lieben Gruß

  • Hallo,

    umziehen kannst du durchaus - aber dann muß der Antrag evtl. neu gestellt werden, sofern das bisherige Amt nicht mehr für den anderen Ort zuständig ist.

    Weil ich habe eine schöne Wohnung im Nachbarort gefunden, die auch vor allem günstiger wäre hinsichtlich der momentanen ungedeckten Kosten.

    Äh - Du kannst doch nicht einfach mal so ständig umziehen, weil noch nichts vom alten Amt entschieden wurde. Ziehst Du dann erneut um, wenn auch das neue Amt nicht gleich entscheidet? Dann ist Dir nur viel Spaß beim nächsten und übernächsten Umzug zu wünschen.

    So richtig ist mir Deine Strategie nicht ganz klar (sofern es eine solche überhaupt gibt).

    Im übrigen habe ich anhand Deiner doch etwas spärlichen Infos bisher das Gefühl, daß es bei dir nicht unbedingt um die die Mietkosten geht, was die Antragsbearbeitung verzögert. Wenn mein Bauchgefühl zutreffen sollte, würde das durch einen Umzug nun nicht unbedingt bedeuten, daß sofort Dein Antrag positiv entschieden wird.

    Gruß!

  • Hi,

    Äh - Du kannst doch nicht einfach mal so ständig umziehen, weil noch nichts vom alten Amt entschieden wurde. Ziehst Du dann erneut um, wenn auch das neue Amt nicht gleich entscheidet? Dann ist Dir nur viel Spaß beim nächsten und übernächsten Umzug zu wünschen.

    Der angedachte Umzug in eine günstigere Wohnung hat ja nichts mit dem Amt zu tuen, viel mehr mein Kontostand ist ausschlaggebend. Ich kenne keinen der von Luft und Liebe lebt. Und wenn ich etwas finanziell nicht tragen kann, mache ich mir halt meine Gedanken, wie ich Schulden vermeide. Meiner Ansicht nach legitim. Aber hab ja jetzt verstanden, dass meine Ansicht falsch ist.

    So richtig ist mir Deine Strategie nicht ganz klar (sofern es eine solche überhaupt gibt).

    Ähm, muss man bei einem Hartz4 Antrag eine Strategie besitzen? - Ich habe von dem ganzen Zeug ehrlich gesagt null Ahnung.

    Ich habe aus dem Internet paar Sachen aufgeschnappt und den Antrag mit diversem Mehrbedarf gestellt. hail

    Im übrigen habe ich anhand Deiner doch etwas spärlichen Infos bisher das Gefühl, daß es bei dir nicht unbedingt um die die Mietkosten geht, was die Antragsbearbeitung verzögert.

    Zu den spärlichen Infos:

    ...Bei Fragen- fragt einfach.

    Ansonsten: Ich habe den Erstantrag mit allen möglichen Mehrbedarfsanträgen eingereicht. Ich weiß & wusste es einfach nicht was ich bekommen kann und was nicht. Habe das Forum auch erst im nachhinein gefunden. Habe mir gedacht ich reiche lieber zu viel ein als zu wenig dash. Vielleicht war es falsch, auch da habe ich keine Ahnung. Weil ich dachte mir: "Im Zweifel kann es abgelehnt werden, aber dafür muss es vorher wenigstens eingereicht werden..."

    Lieben Gruß

  • Hallo!

    Ansonsten: Ich habe den Erstantrag mit allen möglichen Mehrbedarfsanträgen eingereicht. Ich weiß & wusste es einfach nicht was ich bekommen kann und was nicht. Habe das Forum auch erst im nachhinein gefunden. Habe mir gedacht ich reiche lieber zu viel ein als zu wenig dash . Vielleicht war es falsch, auch da habe ich keine Ahnung. Weil ich dachte mir: "Im Zweifel kann es abgelehnt werden, aber dafür muss es vorher wenigstens eingereicht werden..."

    Hier ist jetzt wohl zunächst Information notwendig. alles_Blech , in

    deinem eigenen Interesse, lies es unbedingt bitte. Es ist wirklich wichtig, dass du

    verstehst, was du da machst! ;)

    Merkblatt Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2018 NEU

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Merkblatt Hausrat - Erstausstattung

    Gruß

  • Hi,

    habe ich denn jetzt etwas falsch gemacht? Oder kann ich im Nachinein etwas ändern? Weil eigentlich hab ich alles so gemacht, wie auch in den Leitfäden beschrieben... Nur alles ein bisschen chaotisch.

    Durch meine Erkrankung habe ich einen Schwerbehindertenausweis. Ich habe auch hier einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt. Ich finde hierzu unterschiedliche Aussagen, mal wird es genehmigt und mal nicht. Woran ist dies abhängig?

    Lieben Gruß

  • Hallo,

    ich hoffe ich bin mit diesem Thema in der richtigen Rubrik.

    Ich bekomme Hartz4 seit kurzem. Ich bin schwer erkrankt und habe auch einen Schwerbehindertenausweis. Durch die Chemotherapie bin ich nicht in der Lage einen Job auszuführen & bekomme daher auch Hartz4. Ansonsten würde ich logischerweise arbeiten gehen, da ich noch einen laufenden Vertrag habe bis Ende des Jahres.

    Nun soll ich beim Gesundheitsamt vorstellig werden um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte dem Jobcenter alle Arztberichte damals sogar freiwillig eingereicht um zu belegen, dass ich nicht arbeiten kann.

    Nun bin ich iriitiert. Ist dies immer so, dass man dort vorstellig werden muss? Beziehungsweise die Entbindungen der Schweigepflicht alle unterzeichnen muss?

    LG

  • Es ist völlig normal das deine Erwerbsfähigkeit überprüft wird. Im Prinzip geht es darum, ob Gelder nach dem SGB II bzw. dem SGB XII gezahlt werden, inwieweit du arbeiten kannst und was dir zumutbar ist.

  • Hallo!

    Dein Thema kann weitergeführt werden, damit alle Informationen

    zur Verfügung stehen. Offensichtlich hast du den ALG II Antrag

    jetzt durch bekommen.

    (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    Jetzt bestehen bei dir aber durch die Erkrankung offensichtlich Zweifel

    an Selbigem:

    um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.

    Folgerichtig überprüft das Jobcenter, ob du erwerbsfähig bist und das

    muss es auch, denn nur dann kann eine EGV mit dir abgeschlossen

    werden:

    Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). 2Die Feststellungen erstrecken sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.


    Für diese Überprüfung wird eine Schweigepflichtentbindung benötigt.

    Nun soll ich beim Gesundheitsamt vorstellig werden um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte dem Jobcenter alle Arztberichte damals sogar freiwillig eingereicht um zu belegen, dass ich nicht arbeiten kann.

    Arztberichte gehören nicht n die Hände von Sachbearbeitern

    beim Jobcenter. Dafür ist der ärztliche Dienst/Gesunheitsamt

    da. Ein Sachbearbeiter beim Jobcenter kann das überhaupt

    nicht beurteilen.

    Nun soll ich beim Gesundheitsamt vorstellig werden um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte dem Jobcenter alle Arztberichte damals sogar freiwillig eingereicht um zu belegen, dass ich nicht arbeiten kann.


    Nun bin ich iriitiert. Ist dies immer so, dass man dort vorstellig werden muss? Beziehungsweise die Entbindungen der Schweigepflicht alle unterzeichnen muss?

    Richtig und du nimmst alle vorhandenen Unterlagen mit, was nicht

    vorhanden ist, wird durch die Schweigepflichtentbindung bei

    deinen behandelnden Ärzten angefordert.

    Gruß

  • Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Folgerichtig überprüft das Jobcenter, ob du erwerbsfähig bist und das

    muss es auch, denn nur dann kann eine EGV mit dir abgeschlossen

    werden:

    Für diese Überprüfung wird eine Schweigepflichtentbindung benötigt.

    Hat eine EGV irgendwelche Auswirkungen auf mich bzw. wofür macht dies das Jobcenter? Macht eine EGV jeder ALG2 Empfänger?

    LG

  • Hat eine EGV irgendwelche Auswirkungen auf mich bzw. wofür macht dies das Jobcenter? Macht eine EGV jeder ALG2 Empfänger?

    Eine EGV wird meist auf Zeit geschlossen. Dort geht es um Nachweise über die Arbeitssuche, Maßnahmen etc. , also könnte sie Auswirkungen auf dich haben.

  • Hallo,

    vielen Dank für euren Rat!

    Noch eine weitere Frage:

    Wenn ich ohne Genehmigung von meinem jetzigen JC umziehe. Das neue JC die neue Wohnung für in Ordnung (seitens der Mietkosten) befindet & ich gleichzeitig eine Erklärung meinem jetzigen Jobcenter vorlege, dass keine Kosten für das JC wegen des Umzugs entstehen. Dann darf ich doch umziehen? Auch ohne Begründung.

    Für das JC entstehen keinerlei Kosten.

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