Über 25 - bei Eltern wohnend - Unterhalt über Eltern und Warten auf Exmatrikulierung

  • Sorry, dazu gibts denke ich schon tausend Beiträge, aber leider verwirrt mich das alles ziemlich, weil ja doch auch wieder jeder Fall irgendwie anders ist.

    Bei mir ist es so, dass ich bis Juni auf Weltreise war, dann mangels eigener Wohnung bei meinen Eltern eingezogen bin und seit dem darauf gewartet habe, dass mein Professor von der Uni endlich die letzte Arbeit bewertet, damit ich das Studium abschließen kann und mich exmatrikulieren kann. Ich habe mich natürlich auch beworben, aber es ist bisher leider nix bei rausgekommen.

    Nun werde ich diesen Monat hoffentlich endlich exmatrikuliert und wollte nun Hartz IV beantragen. Die Dame beim Jobcenter meinte jedoch, dass mir dann wohl meine Eltern Unterhalt bezahlen müssten und ich wahrscheinlich (so gut wie) nix kriege, weil sie mich ja bisher auch mit ca. 300-400 € im Monat unterstützt haben (ich muss ja trotz Studium auch Krankenversicherung, Semesterbeiträge usw. bezahlen). Ich will meinen Eltern aber natürlich nicht weiterhin auf der Tasche liegen, da sie mich auch schon während des Studiums genug unterstützen mussten, da so tolle Sachen wie Wohngeld ja abgelehnt wurden, weil ich zu wenig verdient habe :/

    Ich bin 29, wohne mit meinen Eltern in einem Haus, also keine abgetrennte Wohnung und meine Eltern sind beide erwerbstätig und verdienen mehr als 1400 €. Meine Eltern würden mich natürlich wenns gar nicht anders geht irgendwie weiter unterstützen, obwohl das ja eigentlich nur als Zwischenlösung gedacht war. Aber ich finde die Investition in Altersvorsorge wäre da gerade wichtiger und ich wäre ja schon froh, wenn das Amt z.B. Krankenversicherung und einen Teil der Ausgaben übernehmen würde.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir dabei helfen könntet, ein wenig Klarheit in die Sache zu bringen!

    Viele Grüße

    Renate

  • Hallo,

    1. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss vorliegen, sonst fasst beim JC niemand deinen Antrag an.

    2. Ab dem Ex-Datum könnten dann Leistungen bewilligt werden, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

    3. Deine Eltern müssen dir mit 29 keinen Unterhalt mehr zahlen, aber wegen deines Status *Student* ...zahlt das JC nicht.

    4. Wenn deine Eltern dich bisher unterstützt haben, darf das mit 29 auch mal aufhören.

    5. Was hat dein Problem jetzt mit Altersvorsorge zu tun?

    6. Du hast keinen Job gefunden? Auch keinen Minijob? Keinen Sommer-Saison-Job? Woran liegts? Such bitte weiter!

    7. Wieso hast du schon Auskünfte vom JC eingeholt? Aus welchem Grund?

    8. Welche Leistungen würdest du denn beantragen?

  • Hallo,

    Deine Eltern müssen dir mit 29 keinen Unterhalt mehr zahlen, aber wegen deines Status *Student* ...zahlt das JC nicht.

    naja. Nach dem Studium gibt es eine sog. Orientierungsphase, die 6 Monate dauert und bei der weiterhin die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sofern das Kind sich ernsthaft um eine Arbeit müht. Von daher gesehen könnte die Auskunft des Amtes schon durchaus richtig sein.

    Gruß!

  • Hallo Ameise!

    3. Das ist mir schon klar, deswegen warte ich ja auch bis ich exmatrikuliert bin. Oder meinst du das Gleiche wie Corinna, mit der Orientierungsphase? War nur sowieso da wegen Arbeitsvermittlung und dachte ich könnte evtl. schon mal den Antrag mitnehmen und ein paar infos kriegen.

    4. Das denke ich auch, sieht nur leider das Amt anscheinend nicht so.

    6. Ich fange ab Samstag an Yoga zu unterrichten, aber sind halt nur 2 Stunden in der Woche und auch ein Minijob würde nicht wirklich reichen, weil ich ja auch Versicherungen usw. selbst bezahlen muss. Außerdem ist es nicht so einfach nem Arbeitsgeber zu verklickern, dass man ja kurz nach Studium noch länger dem Minijob nachgehen will. Das ist ja jedem klar, dass das nur eine Notlösung ist und die meisten Arbeitgeber wollen dann doch jemanden, den sie länger einstellen können.

    7. siehe Punkt 3

    8. ich würde Hartz 4 beantragen, habe zwar 12 Monate in die AV eingezahlt, aber das liegt leider nicht in den letzten 2 Jahren. Kann man denn auch nur einzelne Leistungen beantragen oder was meinst du damit?

    Hallo,

    naja. Nach dem Studium gibt es eine sog. Orientierungsphase, die 6 Monate dauert und bei der weiterhin die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sofern das Kind sich ernsthaft um eine Arbeit müht. Von daher gesehen könnte die Auskunft des Amtes schon durchaus richtig sein.

    Gruß!

    Hallo Corinna!

    Ah ok, davon hatte ich glaube ich schonmal was gehört aber mit 3 Monaten oder so und ich dachte es wäre auch nur so, solange man unter 25 oder 26 ist. So ist das ja z. B. glaub ich beim Bafög auch. Bin mir aber nicht sicher.

    Vielen lieben Dank für eure Antworten!

    Viele Grüße :)

  • Hallo,

    Wenn mir jemand beim JC sagt, meine Eltern müssten mich wohl weiterhin unterstützen, dann würde ich wissen wollen, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gäbe. Ich würde den Antrag trotzdem stellen und auf den Bescheid warten.

    Ich würde wissen wollen, wo der Gesetzgeber bei SGB II so etwas wie 6-Monate Orientierungsphase und weitere Unterhaltspflicht für Eltern vorgesehen hat und dadurch Leistungen nach SGB II/ Hartz 4 ausschliesst.


    Von einer Phase zwischen 2 Ausbildungsabschnitten habe ich auch schon gelesen... beim weitergehenden Kindergeldanspruch für volljährige Kinder. Trifft aber nicht auf dich zu.

    eine mal wieder typische Antwort von Ameise - reine Vermutungen ohne irgendwelches auch nur grundsätzliches Wissen zumindest in dieser Angelegenheit.

    und ich dachte es wäre auch nur so, solange man unter 25 oder 26 ist. So ist das ja z. B. glaub ich beim Bafög auch

    Nein, weder die von mir vermutete Orientierunsgphase noch ein grundsätzlicher BaföG-Anspruch haben etwas mit dem Lebensalter zu tun, sofern man zum Studienbeginn noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet hat und die sonstigen Voraussetzungen für die Unterhaltspflicht erfüllt sind.

    Gruß!

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