Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

  • Wenn wir Anspruch auf 60 qm haben, ist das "gleich" die vermietbare Gesamtfläche?

    Habe irgendwo gelesen, das die Küche, Bad, Balkon und Abstellräume abgezogen werden!?

    Danke für Antworten! VG

  • Hallo!

    Habe irgendwo gelesen, das die Küche, Bad, Balkon und Abstellräume abgezogen werden!?

    ;) Wo hast du das denn gelesen? Allgemein gilt:

    Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen. Allerdings sind dies nur grobe Richtwerte. Liegt eine Wohnung mit 50 Quadratmeter Wohnfläche für eine Person noch im Rahmen der angemessenen Kosten, so wird in den seltensten Fällen die Kostenerstattung verweigert. Maßgeblich sind hierbei immer die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten.


    Balkon-Flächenberechnung andere Baustelle, zählen zwischen 25 - 50 % mit.

    Haben aber keine Relevanz für die zustehenden Quadratmeter pro Person

    bei ALG II.

    Gruß

  • Diese Berechnungen gibt es bei der Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung, die beispielsweise anfällt, wenn man ein Haus verkaufen möchte. Hat aber nichts mit ALG II zu tun.

  • Ich habe es mit Untermietverträgen in den falschen Hals bekommen! Es ist aber schon komisch, das dort 3 Personen einen Anspruch auf 2 Räume mit 60 qm haben! Egal weitersuchen......

    Danke an Euch...

  • Hallo,

    Es ist aber schon komisch, das dort 3 Personen einen Anspruch auf 2 Räume mit 60 qm haben!

    Das ist auch falsch. Wo soll das stehen?

    Die gesamte Wohnfläche einer Unterkunft soll max. x qm haben. Räume werden nicht geregelt.

    Wenn es um Untervermietung geht, gehören zur untervermietenden Wohnfläche AUCH anteilig die qm von Flur/Küche/Bad/Balkon.

    Abgezogen wird gar nichts.

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