Beide Empfänger im Mietvertrag?

  • Hallo zusammen,

    in meiner Familie gab es einen Umzug, bedingt durch eine Eigenbedarfskündigung leben meine Mutter und mein Bruder aktuell zusammen.

    Das neue JobCenter war anfangs hilfreich, stellt sich aber aktuell ein wenig quer.

    Die Situation:

    Mutter hat nen Minijob und bekommt ALGII, Bruder (über 25) bekommt ALGII.

    Beide haben eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet, den Mietvertrag hat nur meine Mutter unterschrieben.

    Das JC will nun keine Bedarfsgemeinschaft aufmachen, weil mein Bruder über 25 ist. Stattdessen soll nun eine Haushaltsgemeinschaft

    gebildet werden. Allerdings werden meinem Bruder hier keine Unterkunftskosten zugestanden, solange er nicht auch mit im Mietvertrag steht.

    Ich kontne nach langer Recherche keinen vergleichbaren Fall und schon gar keine passende Antwort finden...

    Muss mein Bruder zwingend in den Mietvertrag aufgenommen werden?

    Eigentlich würden wir es gerne vermeiden den Vermieter nochmal zu belästigen...

    Für eure Mühe schonmal vielen Dank!

    Gruß

    nuernberger_bub

  • Hallo,

    Das JC will nun keine Bedarfsgemeinschaft aufmachen, weil mein Bruder über 25 ist.

    Das ist korrekt. Ü25jährige im Haushalt der Eltern sind eine eigene BG. Es gibt also in diesem Haushalt zwei 1-er-BG.

    Und da sie verwandt sind, und sogar zusammen in einer Wohnung einen Haushalt bilden, sind sie eine HG.

    Bis dahin alles richtig und rechtens.

    Warum sollen deiner Meinung nach dem Bruder die hälftigen KDU zugestanden werden?

    Die gesamten KDU erhält die Mieterin und leitet sie an ihren Vermieter weiter. Der hat ja nur deine Mutter als Mieterin dieser Wohnung.

    Kann auch da keinen Fehler erkennen.

    Oder lautet die eigentliche Frage:

    Warum bekommt die Mutter nur 50% der KDU?

  • Hallo Ameise, vielen Dank für die zügige Antwort!

    Ja, wenn nur meine Mutter KDU (Kosten der Unterkunft?) erhält, wird die Miete nicht abgedeckt damit.

    Ist der einzige Weg, das in dieser Konstellation zu ändern (also möglichst 100% Wohnkostenübernahme zu erreichen), beide in den MIetvertrag aufzunehmen?

  • Ja, wenn nur meine Mutter KDU (Kosten der Unterkunft?) erhält, wird die Miete nicht abgedeckt damit.

    Das ist nicht unbedingt richtig, denn vielleicht bekommt deine Mutter die volle Summe? Wieviel Miete bei der Leistungsberechnung berücksichtigt wird, das steht im Bescheid bzw. dem Berechnungsbogen.

    Hat deine Mutter sich vor dem Umzug die Zusicherung des Jobcenters eingeholt?

  • Noch gibt es keinen Bescheid, die Dame vom Amt hatte schon mehrfach informationen nachgefordert, zuletzt diese.

    Der Landkreis ist nun ein anderer, alle Anträge mussten komplett neu gestellt werden.

    Die Bestätigung für den Umzugsgrund hatte die alte Gemeinde noch ausgestellt. Bisher meinte die Beraterin im neuen Amt

    auch, dass das soweit klar gehen müsste von der Größe und den Kosten her.

    Dann hatte sie der Mutter am Telefon mitgeteilt, dass sie nur die Hälfte bekommt, wenn nur sie als Mieterin eingetragen ist...

  • Die Bestätigung für den Umzugsgrund hatte die alte Gemeinde noch ausgestellt. Bisher meinte die Beraterin im neuen Amt

    auch, dass das soweit klar gehen müsste von der Größe und den Kosten her.

    Ja, nur sollte man sich die Zusicherung des Jobcenters vorher einholen, da es ansonsten zu Problemen kommen kann.

  • Ursprünglich ging die Dame vom Amt davon aus eine BG für beide bilden zu können, scheinbar war Ihr in dem Moment die Ü25 Geschichte

    auch nicht so bewusst. Daher gab sie beim ersten Termin auch eine mündliche Zusage. Quadratmeterzahl und Miete passen eigentlich.

    Nun hat sich die Informationslage geändert, und wir suchen nach dem besten Weg. Möglichst, ohne den Mietvertrag nochmal anzupacken...

  • Daher gab sie beim ersten Termin auch eine mündliche Zusage.

    Für die Zukunft:

    - alles schriftlich geben und bestätigen lassen


    Eigentlich würden wir es gerne vermeiden den Vermieter nochmal zu belästigen...

    Bedeutet? Gab es im Vorfeld Probleme?

    Würde der Sachbearbeiterin nicht ein Schriftstück/Ergänzung des Mietvertrages reichen?

  • Es gibt sogar eine Vermieterbestätigung, dass beide Personen dort einziehen. Formuliert vom Makler, unterschrieben vom Vermieter.

    Aber diese Bestätigung soll nicht ausreichen, was uns doch ein wenig verwundert hat.

    Es wurde nun explizit gefordert den Bruder mit in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen.

    Aus "Gründen" würden wir erst andere Wege probieren, ohne zwingend den Vermieter zu involvieren. Falls es welche gibt.

    Und hier tummeln sich ja fachkundige Leute. Wenns da Wege gibt, bin ich mir sicher diese hier zu finden

  • Hallo!

    Dann hatte sie der Mutter am Telefon mitgeteilt, dass sie nur die Hälfte bekommt, wenn nur sie als Mieterin eingetragen ist...

    Wenn diese Wohnung für zwei Personen angemessen ist, aber nur

    eine Person im Mietvertrag steht, bekommt die Mutter die Hälfte

    der Miete.

    Es wurde nun explizit gefordert den Bruder mit in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen.

    Aus "Gründen" würden wir erst andere Wege probieren, ohne zwingend den Vermieter zu involvieren. Falls es welche gibt.

    Wir haben hier kein mietrechtliches Problem, denn der Vermieter

    macht keine Probleme, sondern das Jobcenter.

    Es gibt sogar eine Vermieterbestätigung, dass beide Personen dort einziehen. Formuliert vom Makler, unterschrieben vom Vermieter.

    Aber diese Bestätigung soll nicht ausreichen, was uns doch ein wenig verwundert hat.

    Allgemein dazu, dass Jobcenter übernimmt die KDU, wenn ein Mietvertrag

    vorliegt und hier liegt kein Mietvertrag vom Sohn vor, sondern nur eine

    Vermieterbescheinigung. Damit ist das Problem der Mutter nicht behoben,

    weil die Wohnung für zwei Personen angemessen ist, aber nicht für eine

    Person alleine.

    Man könnte jetzt versuchen, ist tatsächlich nur ein Versuch ohne irgendeine

    Garantie, ob es gelingt, dass die Mutter mit dem Sohn anhand der

    Vermieterbescheinigung einen Mietvertrag, oder Untermietvertrag abschließt.

    Ein Mietvertrag zwischen Mutter und Sohn wäre möglich, aber hier

    ich sehe aufgrund der Forderung vom Jobcenter keine Chance

    auf Akzeptanz.

    Beim Untermietvertrag muss der Vermieter zustimmen. Ich sehe aber

    aufgrund der Forderung des Jobcenter im Grunde genommen diese

    Lösung nicht und empfehle das Eintragen in den Mietvertrag.

    Jede weitere Verzögerung könnte dazu führen, dass direkt am Anfang

    Mietschulden entstehen, weil dem Sohn keine Mietzahlung vom

    Jobcenter zugestanden wird.

    Gruß

  • Noch gibt es keinen Bescheid,

    Den schriftlichen Bescheid solltet ihr abwarten. Erst dann kann man gegen vermeintlich Falsches angehen.

    Ich möchte auch noch was ergänzen:

    Die JC bundesweit organisieren sich bei den KDU weitgehend allein. Sie haben aber natürlich Gesetze zu befolgen.

    Es ist also schwer einzuschätzen, welche Arbeitsanweisung bei euch im JC bezüglich dieser Angelegenheit gilt.

    Erst im Bewilligungsbescheid kann man lesen, welche Entscheidung das JC nun getroffen hat. Bisher war alles mündlich.

    Aus meiner Erfahrung ein Beispiel (gültig für mind. 8 Fälle) und in 3 versch. JC:

    Eine HG aus 2 Single-BG.--- 2 Personen Ü25, verwandt.

    Nur 1 Person steht als Mieter im Mietvertrag, aber das JC zahlt seit Jahr und Tag kopfanteilig 50:50 die KdU.

    Dem JC genügte beim Einzug stets die Vorlage der Meldebestätigung des EMA. Dort stehen beide drin.

    Vermieter sind sowohl Privatleute als auch komm.W-Gesellschaften.

    Viel Glück!

  • Hallo!

    Das JC will nun keine Bedarfsgemeinschaft aufmachen, weil mein Bruder über 25 ist. Stattdessen soll nun eine Haushaltsgemeinschaft

    gebildet werden. Allerdings werden meinem Bruder hier keine Unterkunftskosten zugestanden, solange er nicht auch mit im Mietvertrag steht.

    Beachte meinen Beitrag: Beide Empfänger im Mietvertrag?

    Wenn feststeht, dass dem Bruder keine Unterkunftskosten zugestanden werden,

    sollte man umgehend aktiv werden. Damit keine Mietschulden entstehen.

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Mithilfe und ausführlichen Beiträge. Nachdem wir uns auch beim Anwalt nochmal rückversichert haben, (und das auch mehrfach erwähnen mussten) hat die Bearbeiterin beim Amt sowohl meiner Mum, als auch meinem Bruder die KdU zugestanden.

    Es hat zwar ein paar Tage und Emails gedauert, hat aber nun doch so geklappt.

    Grüße

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