Umzug ALG II - Fragen zu Kosten der Unterkunft

  • Hallo HartzIV Forum!,

    ich habe vor umzuziehen und mir stellen sich noch ein paar Fragen.

    Zurzeit Wohne ich in der elterlichen Wohnung wo ich mich pauschal an der Miete beteilige.

    Habe die Aussicht in eine Wohnung zu ziehen. Da kommt Frage 1;

    Wie schaut es aus mit der Prüfung auf Angemessenheit? Dort wird Wasser und Gas vom Mieter mit dem Versorger abgerechnet und ist nicht in den Nebenkosten inbegriffen. Wie gebe ich das bei der Prüfung an?

    Habe ja keinerlei Verträge mit denen bevor ich überhaupt in die Wohnung einziehe. Welche Kosten für Heizung und Wasser muss/kann/soll ich da angeben?

    Pi mal Daumen hab ich natürlich den in Frage kommenden Versorger schon abgeklappert im Internet.

    Laut deren Tarifrechner würde halt ein 1 Personenhaushalt bei der Wohnungsgröße circa 44€ im Monat für Gas und bei, sagen wir mal 50m³, Wasser im Jahr 14-15€ pro Monat bezahlen.

    Kann man diese Werte dafür angeben? Denke mal schon das ich als Neukunde derart eingestuft werde.

    Und Frage 2;

    Der Umzug wäre halt aus der elterlichen Wohnung (ü25) in eine andere Stadt und Gemeinde, jedoch innerhalb des selben Kreises und das Jobcenter bleibt auch das gleiche. Können die darauf bestehen nur die bisherige KDU zu zahlen?

  • Wie gebe ich das bei der Prüfung an?

    Du kannst dir eine Mietbescheinigung vom Jobcenter holen und vom Vermieter ausfüllen lassen. Dann liegen dem Jobcenter Werte/Summen vor, mit denen gearbeitet werden kann.

    Allerdings kann die Handhabung regional durchaus unterschiedlich sein. Deswegen würde ich dir raten, nochmals im Jobcenter nachzufragen, wie du dies am besten nachweisen und angeben kannst.

    Können die darauf bestehen nur die bisherige KDU zu zahlen?

    Ja, wenn du ohne Zustimmung des Jobcenters umziehst.

    Somit mit Mietangebot bzw. Mietbescheinigung ins Jobcenter und den Umzug bzw. die Wohnung genehmigen lassen.

  • Hallo,

    Dort wird Wasser und Gas vom Mieter mit dem Versorger abgerechnet und ist nicht in den Nebenkosten inbegriffen. Wie gebe ich das bei der Prüfung an?

    Die Wohnkosten insgesamt (Kaltmiete+kalte BK+Heizkosten) sollten den örtlichen Angemessenheitsgrenzen entsprechen.

    Diese kannst du im zuständigen JC erfragen. Oft sind diese Werte doch unterschiedlich (zB Kreisstadt, umliegende Gemeinden)

    Es gehört auch noch Strom als *eigener Vertrag* mit dazu. Diese Kosten, sofern sie nur für Haushaltsenergie sind, zahlst du aus dem Regelbedarf. Etwa 30,- mtl. solltest du dafür berücksichtigen.

    In den kalten Betriebskosten ist lt. BetrKV auch Wasser enthalten. 50 cbm für eine Einzelperson ist relativ viel.

    Heizkosten werden separat ausgewiesen.

    Strom musst du sowieso aus deinem Regelbedarf zahlen.

    Da du Ü25 bist, sollte das JC dir auf Antrag die Erforderlichkeit des Umzugs und auch die Kostenübernahme KDU zusichern, sofern das Mietangebot den örtlichen KDU-Richtlinien entspricht.

    In dem Mietangebot würde dann die Kaltmiete, die gesamten kalten Betriebskosten und die Heizkosten ausgewiesen werden.

    Wird in dieser Wohnung das Warmwasser über Gas in der Wohnung erzeugt? (Gastherme)

  • Hallo!

    ich habe vor umzuziehen und mir stellen sich noch ein paar Fragen

    Hier noch zusätzliche Informationen für dich:

    SGB II – Folien von Harald Thomé - Stand 01. Juni 2018

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Bei Gelegenheit vielleicht lesen beseitigt viele Unsicherheiten

    und vermeidet Ärger mit dem Jobcenter.

    Gruß

  • Du kannst dir eine Mietbescheinigung vom Jobcenter holen und vom Vermieter ausfüllen lassen. Dann liegen dem Jobcenter Werte/Summen vor, mit denen gearbeitet werden kann.

    Ja das ist mir ja bereits klar. Jedoch kann der Vermieter ja überhaupt keine Angaben zum Wasser oder Gas machen. Da der nix damit zu tun hat, da nicht in Nebenkosten. Ist ja ne reine Sache zwischen Mieter und Versorger in diesem Fall.

    Hallo,

    Die Wohnkosten insgesamt (Kaltmiete+kalte BK+Heizkosten) sollten den örtlichen Angemessenheitsgrenzen entsprechen.

    Diese kannst du im zuständigen JC erfragen. Oft sind diese Werte doch unterschiedlich (zB Kreisstadt, umliegende Gemeinden)

    Ja die Prozedur ist mir auch bekannt, würde mit Kaltmiete + NK welche kein Wasser beinhalten 60€ unter der höchstgrenze liegen. Somit sehe ich dort keine Problem, selbst wenn ich dort nen Fantasie Verbrauch von 150m³ Wasser angebe. Geht halt nur darum, das ja die Tatsächlichen Kosten anzugeben sind. Da ich eine Wohnung überhaupt zum 1. Beziehe und Neukunde beim Versorger werden würde, stufen die ja einen in diese "Durschnittskosten" ein. Aber da ich ja vor Mietung überhaupt gar kein Vertrag über Gas, Wasser oder sonst was abschließen kann. Hab ich ja in dem Fall gar keine Tatsächlichen Kosten. Das kommt ja erst mit Bezug & Anmeldung. Deswegen wollt ich halt wissen was ich da Angeben muss. Gas wäre ja noch das geringste Problem. Das könnte ja das JC vom Heizspiegel entnehmen.

    In den kalten Betriebskosten ist lt. BetrKV auch Wasser enthalten. 50 cbm für eine Einzelperson ist relativ viel.

    Eben nicht in diesem Fall. Wasser hab Ich, der Mieter, mich drum zu kümmern. Das ist ja das verzwickte.

    Da du Ü25 bist, sollte das JC dir auf Antrag die Erforderlichkeit des Umzugs und auch die Kostenübernahme KDU zusichern, sofern das Mietangebot den örtlichen KDU-Richtlinien entspricht.

    In dem Mietangebot würde dann die Kaltmiete, die gesamten kalten Betriebskosten und die Heizkosten ausgewiesen werden.

    Ja sollte ja möglich sein da ich wie bereits sagte in der elterlichen Wohnung anteilig Wohne. Können mich ja nicht darauf verweisen. Dazu kommen ja noch andere Faktoren wie Freizügigkeit etc. Aber da ging ja auch Frage 2 hin, weil ich weiß das die sich innerkommunal querstellen können und dürfen. Da ich aber die Kommune wechsel, Jedoch das gleiche Jobcenter bleibt hatte ich gefragt ob die das auch machen können. Wäre ja überkommunal. Urteil vom 1.6.2010, B 4 AS 60/09 R Laut dem Urteil dürften sie sich ja nicht Quer stellen, da ich von Kommune A nach B. Jedoch wurde in dem Fall auch das Jobcenter gewechselt, welches bei mir nicht der Fall ist.

  • Eben nicht in diesem Fall. Wasser hab Ich, der Mieter, mich drum zu kümmern. Das ist ja das verzwickte.

    Ich versteh das schon. Verzwickt ist das nicht.

    Wenn der Wasserversorger dir nun eine Angabe von ca . 15,- mtl macht (als Vorausschau), addierst du diese 15,- zu den kalten Betriebskosten dazu.

    Das JC unterscheidet nun mal in diese 3 Kategorien.

    Ins Mietangebot kannst du diese 2 Vorausangaben auch selbst einsetzen.

    Die Versorger und auch das JC übernehmen dann die monatl. angemessene Vorauszahlung---- und abgerechnet wird der tatsächliche Verbrauch in der Jahresabrechnung zum/nach dem 31.12. 2018.

    dürften sie sich ja nicht Quer stellen,

    Warum sollten sie sich querstellen? Du bist Ü25. Deine Eltern könnten dich auch *aus dem Nest* werfen.

    Mein Hinweis galt für folgendes Beispiel:

    die KDU in der Kreisstadt liegen bei max. 500,-

    aber die KDU im kleinsten Dorf des LK liegen bei max 400,-

    Trotzdem ist nur ein JC weiterhin zuständig.

    Wenn in deinem LK für alle Orte die gleichen Angemessenheitsgrenzen gelten, dann gilt das Beispiel eben nicht.

    Um voran zu kommen, würde ich jetzt das komplette Mietangebot dem JC vorlegen und die Zusicherung beantragen. In dem Antrag auch vermerken, bis wann der Vermieter sein Angebot aufrecht erhält.

    Wenn du diese Zusicherung hast, kannst du den Mietvertrag schließen und auch die Verträge mit den Versorgern machen.

    Ist ja ne reine Sache zwischen Mieter und Versorger in diesem Fall.

    Ja, ist auch nicht tragisch.

    Steht das mit dem Wasser und Gas im Mietangebot?--- Dann liest das der SB beim JC.

  • Ich versteh das schon. Verzwickt ist das nicht.

    Wenn der Wasserversorger dir nun eine Angabe von ca . 15,- mtl macht (als Vorausschau), addierst du diese 15,- zu den kalten Betriebskosten dazu.

    Das JC unterscheidet nun mal in diese 3 Kategorien.

    Ins Mietangebot kannst du diese 2 Vorausangaben auch selbst einsetzen.

    Die Versorger und auch das JC übernehmen dann die monatl. angemessene Vorauszahlung---- und abgerechnet wird der tatsächliche Verbrauch in der Jahresabrechnung zum/nach dem 31.12. 2018.

    Super, danke, jetzt weiß ich bescheid!

    Durfte ja schon meinen ALG2 Antrag vor dem Sozialgericht aushandeln da die Optionskommune hier ihre eigenen Definitionen haben.

    Also die Stadt in die ich hinziehen möchte hat ihren eigenen Mietspiegel, alle umliegenden Dörfer haben Ihren eigenen, separaten, Mietspiegel. In meinen Fall, wie gesagt bildet sogar eine eigene Kommune. Dann bin ich ja beruhigt, nicht das die darauf pochen können nur die Bisherige Miete zu zahlen.

    Um voran zu kommen, würde ich jetzt das komplette Mietangebot dem JC vorlegen und die Zusicherung beantragen. In dem Antrag auch vermerken, bis wann der Vermieter sein Angebot aufrecht erhält.

    Wenn du diese Zusicherung hast, kannst du den Mietvertrag schließen und auch die Verträge mit den Versorgern machen.

    Ja, ist auch nicht tragisch.

    Steht das mit dem Wasser und Gas im Mietangebot?--- Dann liest das der SB beim JC.

    Hatte da vor auf jeden Fall persönlich vorstellig zu werden und das noch am gleichen Tag geklärt zu haben. Sollt ich dennoch etwas schriftliches verfassen? Die Zusicherung beinhaltet die Prüfung der Angemessenheit & Prüfung der Notwendigkeit des Umzugs richtig?

  • nicht das die darauf pochen können nur die Bisherige Miete zu zahlen.

    Ich denke, da verwechselst du was.

    Was zur Zahlung der bisherigen KDU im § 22 (1) SGB II steht, bezieht sich auf Umzüge in nicht angemessene Unterkünfte und auf Umzüge ohne Zusicherung.

    Die Zusicherung vom JC sollte jetzt beantragt werden.

    Sollt ich dennoch etwas schriftliches verfassen?

    Ich plädiere immer für Schriftliches.

    Ich denke nicht, dass du die Zusicherung am gleichen Tag erhältst. Deshalb im schriftlichen Antrag bitte auf die Frist des Mietangebotes verweisen.

    Viel Glück!

  • Hallo!

    Der Umzug wäre halt aus der elterlichen Wohnung (ü25) in eine andere Stadt und Gemeinde, jedoch innerhalb des selben Kreises und das Jobcenter bleibt auch das gleiche. Können die darauf bestehen nur die bisherige KDU zu zahlen?

    Du benötigst einen Grund für den Umzug. Er muss erforderlich sein.

    Der Umzug wäre halt aus der elterlichen Wohnung (ü25) in eine andere Stadt und Gemeinde, jedoch innerhalb des selben Kreises und das Jobcenter bleibt auch das gleiche. Können die darauf bestehen nur die bisherige KDU zu zahlen?

    Du hättest meine Links lesen sollen. Das JC übernimmt die KDU nur,

    wenn der Umzug erforderlich ist. Siehe auch:

    SGB II – Folien von Harald Thomé - Stand 01. Juni 2018

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Sollte der Umzug nicht erforderlich sein, du keine Zustimmung zum

    Mietangebot erhalten, werden die KDU nur in bisheriger Höhe

    übernommen und auf dem Rest bleibst du sitzen.

    Deswegen wollt ich halt wissen was ich da Angeben muss.

    Deshalb nochmal @bass386 :

    Du kannst dir eine Mietbescheinigung vom Jobcenter holen und vom Vermieter ausfüllen lassen. Dann liegen dem Jobcenter Werte/Summen vor, mit denen gearbeitet werden kann.

    Allerdings kann die Handhabung regional durchaus unterschiedlich sein. Deswegen würde ich dir raten, nochmals im Jobcenter nachzufragen, wie du dies am besten nachweisen und angeben kannst.

    Ja, wenn du ohne Zustimmung des Jobcenters umziehst.

    Somit mit Mietangebot bzw. Mietbescheinigung ins Jobcenter und den Umzug bzw. die Wohnung genehmigen lassen.

    Dann nochmal Corinna :

    Hallo,

    in diesem Fall fordert das Amt nach Abschluß des Vertrages die dort vereinbarte Vergütung für die Heizung und Wasser an.

    Gruß!

    Nun ich:

    Habe ja keinerlei Verträge mit denen bevor ich überhaupt in die Wohnung einziehe. Welche Kosten für Heizung und Wasser muss/kann/soll ich da angeben?

    Was im Mietvertrag, in der Vermieter-Bescheinigung wäre die

    Anlage KDU. Die Verträge für Gas und Wasser gehen extra und das ist

    dem JC bei Vorlage des Mietangebots auch klar mitzuteilen, dass Wasser

    und Gas nicht enthalten, am Besten schriftlich und lasse dir die die Abgabe

    bestätigen. JC verlieren manchmal schon mal Unterlagen und nur das, was

    du schriftlich hast.

    Gruß

    ist auch rechtsgültig.

  • Zum teil des Grundes; ü25, elterliche Wohnung. Das reicht vollkommen aus. Von dem her mach ich mir in der Hinsicht keine Sorge.

    Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde

    Und der Rest ist mir ja bereits auch bekannt. Das einzige womit ich halt auf den Schlauch stand waren die separaten Wasserkosten, da ich das so noch nie gesehen habe. Sind ja in 99% der Fälle bereits in den NK drin. Und nunja das umziehen innerhalb des gleichen JC aber andere Kommune. Ist ja doch ehr selten, bekommt ja meist nen anderes dann.


    Zum Thema Mietbescheinigung. Kann niemanden zwingen die auszufüllen somit bleibt mir nur der Vertrag.

    Soweit sind meine Fragen aber alle beantwortet worden. Ich bedanke mich herzlich bei euch allen!

    Zitat-Korrektur

    Grace

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