Soll Leistungen zurück erstatten wegen Umzug

  • Ich bin allein erziehende Mutter und habe entlich wieder einen Job gefunden. Für den Job muss ich aber in eine andere Stadt umziehen. Ich habe keinen Kostenzuschuß etc. beantragt, obwohl ich Ihn hätte beantragen können. Zum 1.9. beginnt mein neues Arbeitsverhältnis und ich habe dem Jobcenter der alten Stadt mitgeteilt das ich zum 01.09. ein neues Arbeitsverhältnis beginne und sich die Anschrift zum 20.08. ändert. Jetzt soll ich gegen §48 Abs. 1 Satz 2 Nr.4 verstoßen haben. Der Staat will doch betrogen werden. Hätte ich angegeben das der umzug zum 01.09. stattfindet hätte ich die Leistungen behalten können? Laut der Aufstellung wird die Miete und alles andere nur bis zum 19. berechnet. Mietverträge laufen aber immer bis zum Ende eines Monats.

    Statt die froh sind das wir keine Leistungen mehr beziehen und wir keinen Kostenzuschuß für den Umzug etc beantragen, wollen die Jetzt auch noch Leistungen zurück. Kann das sein? Oder ist da ein Paragraphenreiter unterwegs?

  • Hallo,

    da du zum 20.08.2018 in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen bist, hättest du dort Leistungen beantragen müssen.

    Die Rückforderungen der Leistungen vom 20.08 - 31.08.2018 und evtl. noch für den September sind somit korrekt.

  • Hallo,

    wollen die Jetzt auch noch Leistungen zurück. Kann das sein? Oder ist da ein Paragraphenreiter unterwegs?

    Ja, das kann sein.

    Das muss sogar sein und ob mit oder ohne §§-Reiterei------ es ist auch logisch.

    Definitiv nur bis 19.8. war das alte JC zuständig.

    Wieso will der Staat betrogen werden?

    Du hast doch selber mitgeteilt, dass du ab 20.8. einen andere Adresse hast.

    Demzufolge hast DU Leistungen für 20.8-31.8. *zu Unrecht* bezogen.

    Logisch, dass das alte JC dir nicht den kompletten Monat bezahlt, wenn du eher wegziehst---und das noch brav mitteilst.

    Statt die froh sind das wir keine Leistungen mehr beziehen

    Die sind darüber garantiert sehr froh.

    Aber sie zahlen keine Leistungen an Personen, die gar nicht mehr in diesem Ort wohnen.

  • Also ALG 2 beantragt man ja nicht mal eben im vorbeigehen. Das heißt ich hätte also vor meinem Umzug(300KM, den ich ja nun selbst bezahlt habe, weil ich eben nicht Leistungen vom Staat möchte) erstmal alles mit dem neuen Jobcenter klären müssen/sollen? Bis dahin wäre der Job wohl weg gewesen. Abgesehen davon das ich sicher die 300km(oneway) ein paar mal hätte fahren müssen. So werden doch nur die Menschen die versuchen aus ALGII rauszukommen, künstlich drin gehalten. Und Miete zahlt man ja auch nicht Tageweise sondern pro Monat.

  • Das heißt ich hätte also vor meinem Umzug(300KM, den ich ja nun selbst bezahlt habe, weil ich eben nicht Leistungen vom Staat möchte) erstmal alles mit dem neuen Jobcenter klären müssen/sollen?

    Du hättest dort Leistungen vom 20.08. -31.082018 und je nach Auszahlung des Lohnes auch für September beantragen können.

  • So werden doch nur die Menschen die versuchen aus ALGII rauszukommen, künstlich drin gehalten.

    Das passt gar nicht zusammen. Wieso werden die drin gehalten?

    Gehts hier um dich oder um wen gehts?

    Das JC hätte dir bzw euch auch Umzugskosten bezahlt, wenn ihr wegen des weit entfernten neuen Jobs umziehen musstet.

    Muss man natürlich beantragen und hat viel Schriftverkehr.

    Aber wer hilfebedürftig ist, braucht solchen Umzug garantiert nicht allein bezahlen.

    Aber er darfs gern tun--- auch darüber freuen sich die JC.

    Sorry, du verwechselst hier etliches ziemlich.

    Wenn dein neuer Job am 1.9. beginnt (wohl am 3.9. als 1. Arbeitstag), dann hättest du dich zum 31.8. beim alten JC abmelden können.

    Du hast es nicht gemacht----und jetzt bringst du Vorwürfe?

  • Das passt gar nicht zusammen. Wieso werden die drin gehalten?

    Indem ich vorher alles hätte klären müssen. Ich habe die Jobzusage am 16.08. bekommen mit Beginn zum 01.09., ja es gibt auch Menschen die Samstags arbeiten. Also alles recht kurzfristig. Bis ich alles geklärt hätte, und das go von beiden Jobcentern bekommen hätte wäre der Job wohl weg gewesen...das meinte ich mit künstlich im ALGII halten. Zumal ich mich auch um eine neue Wohnung und die Schulen incl. Betreuung für meine Kinder kümmen mußte. Es geht mir auch nicht um Vorwürfe, sondern darum ob das alles so richtig ist. Ich habe das jetzt auch verstanden wo der Fehler liegt. Trotzdem macht es keinen Sinn hier auf Zuständigkeiten zu bestehen. Ich habe die Veränderungsmitteilung zum 31.08.2018 wegen meinem neuen Job rausgeschickt und dummerweise geschrieben das der Umzug zum 20.08. stattfindet. Sorry das man ehrlich ist, klar hätte man sagen können ich bin erst zum 31.08. umgezogen, aber ich bin nun mal einen ehrliche Haut. Zumal die Miete und Nebenkosten nach wie vor für den ganzen Monat zu zahlen ist(war schon froh das sofort einen Nachmieter zum 01.09. gefunden habe). Aber vielleicht bin ich auch einfach zu sehr vom alten Schlag wo man auch mal alle 5e gerade läßt und sehe das völlig falsch.

  • Sorry das man ehrlich ist, klar hätte man sagen können ich bin erst zum 31.08. umgezogen, aber ich bin nun mal einen ehrliche Haut.

    Und was hätte dir das gebracht?

    Wenn Nachweise angefordert worden wären, hätte man festgestellt das du früher umgezogen bist und das ganze wäre vor Gericht geendet.

  • Schön das du dir immer nur einen Satz rausziehts und den Rest dann immer unter den Tisch fällen läßt, wie hätte ich den Rest in der kurzen Zeit regeln sollen? Wie oft hätte ich vorher bei dem anderen Jobcenter(300km weit weg) vorstellig werden müssen? Genau das sind die Gründe warum einige eben nicht aus Harz4 rauskommen oder es eben auch gar nicht erst versuchen. Weil es soviel Fallstricke gibt, die ein normalsterblicher gar nicht wissen kann. Nicht das man als Mensch 2.Klasse gilt, fühlt man sich auch wie ein kimineller weil man was nicht wußte und einfach ehrlich ist. Sicher ist der Sachbearbeiter nicht dazu verpflichtet mich aufzuklären, aber es wäre schon nett gewesen mich darauf hinzuweisen wie der Ablauf hätte sein müssen. Zumal er um meine Lage wußte da ich am Tag wo ich die Zusage bekommen habe noch bei Ihm war.

  • Sicher ist der Sachbearbeiter nicht dazu verpflichtet mich aufzuklären

    Der Sachbearbeiter hat eine Beratungspflicht.

    Wie oft hätte ich vorher bei dem anderen Jobcenter(300km weit weg) vorstellig werden müssen?

    Du bist doch zum 20.08.2018 umgezogen. Dort hätte man den Antrag am 21.08 oder auch 31.08 stellen können. Du hattest dafür knapp 1 1/2 Wochen Zeit. Ich verstehe also das Problem nicht.

  • Wann bekommst du denn dein erstes Gehalt und reicht dieses aus, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten?

  • Indem ich vorher alles hätte klären müssen.

    Wie bitte?

    Was hat das mit *denen* zu tun, die *künstlich im Alg2 gehalten werden*?

    Es ist zwar Fakt, dass das System sehr umständlich und oft auch unverständlich ist, aber bitte geh doch jetzt nicht auf deine Bequemlichkeit.

    Es bleibt dabei: Das alte JC war ab 20.8. nicht mehr zuständig.

    Will also diese Leistungen zurück. Zahlst du nicht in der angegebenen Frist, gibt das JC den Vorgang (Forderung) an den BA-Inkasso-Service.

    Steht evtl. sogar in dem Bescheid schon drin, den du jetzt hast?

    Ja, sehr kurzfristig. Ja, auch samstags arbeiten welche. Ja, du hast ruckzuck den Umzug gestemmt. Ja, sogar dem JC noch mitgeteilt, dass du ab 20.8. eine neue Adresse hast. Hast auch ruckzuck am neuen Ort ne Wohnung gefunden, dich um Schule und Kinderbetreuung gekümmert---- alles innerhalb von 4 Tagen?

    Vollkommen egal.

    Trotzdem macht es keinen Sinn hier auf Zuständigkeiten zu bestehen.

    Aber natürlich: Nur das macht hier überhaupt einen Sinn.

    Ob du am neuen Ort ein neues zuständiges JC hättest---auch egal. Das alte will *seine* Leistungen zurück.

    Es ist dem JC doch vollkommen ***, wie du das alles machst. Du hast nachweislich mitgeteilt, dass du am 20.8. umziehst

    Zuständigkeit endet am 19.8. Punkt. Aus die Maus.

    So geht Verwaltungshandeln.

    Da können wir lange über Handschlag, ehrliche Häute oder ähnliches debattieren. Und das JC kann nicht mal 5 grade sein lassen, weil du jetzt weg bist von dem Amt. Das ist eine Behörde-------die müssten auch 2 Cent zurückfordern.

    klar hätte man sagen können ich bin erst zum 31.08. umgezogen,

    Halt! Das habe ich dir nicht geschrieben.nono

    Sondern:

    dann hättest du dich zum 31.8. beim alten JC abmelden können.

    Also: Das hast du gemacht---und, aus welchen Gründen auch immer, noch dazu geschrieben, dass der Umzug am 20.8. stattfindet.

  • Einen Abschlag bekomme ich um den 28. den Rest kurz nach dem 1. wenn die genauen Stunden feststehen. Ja es reicht für meinen Lebensunterhalt, ich habe auch das Geld um den September zu überbrücken, aber eben nicht wenn ich das Geld zurück zahlen soll. Selbst wenn ich das gewußt hätte, ware es mir zeitlich gar nicht möhlich gewesen, da ich die ganze Zeit dazu genutzt habe mich um die Schulen und die Betreuung zu kümmern, ich muss dazu sagen das eines meiner 3 Kinder behindert ist, und es echt eine Herausforderung war den Umzug zu meistern und die Betreuung sicher zu stellen. Gerade wegen diesem Umstand finde ich was das JC jetzt macht echt eine Farce...Recht hin oder her...

  • Das Jobcenter hat maximal gegen seine Beratungspflicht verstoßen, für den Rest bist du allein verantwortlich.

    Und die Rückforderung kannst du auch in Raten zahlen.

  • Gerade wegen diesem Umstand finde ich was das JC jetzt macht echt eine Farce...Recht hin oder her...

    Gern nochmal:

    Das ist keine Farce. Aber es regt dich auf.

    Verwaltungshandeln geht nach X Vorschriften, nach §§ und manchmal nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Bei lesbarem Ende der Zuständigkeit gibt es nur: Rückforderung der zuviel/zu Unrecht erhaltenen Leistungen.

    Und nochmal Verwaltungshandeln:

    Du kannst Ratenzahlung vereinbaren. Deswegen fragte ich, ob du schon was lesen kannst vom Hinweis zum BA-Inkasso-Service.

    Denn mit dieser Forderungsstelle kannst du die Raten vereinbaren. Aus meiner Erfahrung sind die zeitlich ziemlich kulant.

    Ich kämpfe gerade wegen einer nicht zurückgezahlten Vermieterkaution. Das JC will längst über Inkasso eintreiben---- ich bin in Verhandlung seit Mai 2018.

    Jeden Monat weise ich nach, ob und wie der Vermieter sich zuckt. Rückforderung kann noch immer nicht bedient werden, auch nicht in Raten.

  • Du kannst noch schreiben, dass die Doppelmiete zwingend angefallen ist. Vielleicht bringt es was, aber versprechen kann dir das niemand.

    Anträge hätte man stellen können, um die Frist zu wahren. Um Nachweise zu den Anträgen kann man sich auch später noch bemühen und bekommt dann entsprechend Leistungen nachgezahlt.

    Statt den Abschlag am 28. zu nehmen, empfehle ich für den aktuellen Monat (September) ALG2 zu beantragen und ab Oktober vom Verdienst zu leben. Das mildert zumindest die Folgen.

    Du kannst auch heute noch per Fax formlos einen Antrag für August stellen und dann Unterlagen einreichen. Das hilft zumindest etwas.


    Im Ergebnis wäre hier aber alles gesagt, daher schließe ich das Thema.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!