Mitwirkungspflicht Exmann für Antrag vom neuen Partner

  • Hallo in die Runde,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe mir kann jmd helfen.

    Folgende Konstellation: Ich (Exmann) und meine Exfrau + Neum Mann

    Wir waren 10 Jahre ein Paar, haben 2 Kinder die bei mir leben.

    Ich bin im Bezug da meine Einkünfte allein nicht ausreichen.

    Meine Ex hat jetzt irgendwelche Bescheinigungen und Bestätigungen gefordert wann die Kinder bei ihr zum Umgang waren. Hat sie bekommen, kein Problem.

    Jetzt geht es aber soweit das ich offen legen soll welche Einkünfte ich beziehe/Unterhalt/Kindergeld usw. aber nicht für einen Antrag ihrerseits sonder für den neuen Mann der Antragsteller ist.

    Sie selber ist in Arbeit. Um es gleich klar zu stellen, das ist wirklich nur rein informativ und kein verletzter Stolz Ding oder so. Die Trennung ist 4 Jahre her, ging von mir aus und ich bin selber wieder glücklich.

    Sollten die Bestätigungen DASS die Kinder da waren von/bis nicht reichen? geht das nicht über eine übliche Mitwirkungspflicht hinaus?

    Vielleicht kann mir ja jmd was dazu sagen hab selber noch nichts derart gefunden .

    Schönen Tag an alle Leser :P

  • Der Einfachkeit halber (und zur Nerven- und Papier-Einsparung) könntest du antworten.

    Es gibt für dich aber keine Verpflichtung dazu.

    Du könntest auch ablehnen/ignorieren, deine Ex/ der Antragsteller das dem JC dann mitteilen, er könne nicht mehr als so mitwirken. Das zuständige JC könnte dann uU dich direkt anschreiben.

    Im Ergebnis evtl. monatelanger Schriftverkehr.

    Es gibt jetzt 2 Familien mit Aufstocker-Leistungen. Auch das Einkommen deiner Ex reicht nicht aus, den Bedarf beider Partner zu decken. Oder nur während des Ferienzeit-Besuchs der Kinder bei deiner Ex....

    Das JC zahlt nur 1x Leistungen für diese Ferienzeit.

    Und man will noch wissen, ob du noch zusätzliche Leistungen für deine Kinder gewährt hast oder gewährst.

    An deiner Stelle würde ich direkt an das JC schreiben. Bezug auf das Schreiben unter Angabe der BG-Nr deiner Ex+Partner.

    So erfährt nur das JC Nötiges.

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