Schwerbehinderung habe schon 40 %

  • Ich brauche mal etwas hilfe da ich nicht genau weis wie es bei mir weitergehen soll, zum einen hat man mir beim Versorgungsamt xxxx zwar schon 40 % zugestanden aber aufgrund von meiner Wirbelsäule, dem Rechten Knie und jetzt auch noch bei beiden Füßen auf die ich jetzt etwas genauer eingehen möchte.

    Also die meisten Beschwerden treten bei mir immer in der BWS auf sobald da Druck drauf kommt und bei dem Rechten knie sieht es auch nicht viel besser wenn so ein Schub kommt kann ich 2 oder 3 Tage nicht mehr so richtig laufen und bei den Füßen sieht es auch nicht so ganz gut aus, ich habe ganz große Probleme mit dem Laufen und zwar geht nach genau 15 Minuten nichts mehr mit dem Laufen und jetzt muss schon wieder ein Antrag auf verschlimmerung gestellt werden.

    Und jetzt meine frage da ich ja schon seit langer Zeit Arbeitslos bin was sich leider meiner Kontrolle entzieht weis ich nicht ob ich bei den Körperlichen Einschränkungen überhaupt noch Arbeitsfähig bin und jetzt kommt auch noch diese Änderung vom Gesetzgeber also diese Zwangsarbeit wo auch die einen Job annehmen sollen die eh schon Gesundheitliche Problem ohne Ende haben und deshalb weis ich im moment auch nicht wie es überhaupt weiter geht und welche Möglichkeiten für mich selber bestehen könnten vielleicht habt ihr einen Rat oder Tip für wie ich mich verhalten soll und ob bei mir überhaupt noch was geht.

    MFG

    Sokar

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    wichtig. Gelöscht! Datenschutz

    Grace

  • Hallo,

    weis ich nicht ob ich bei den Körperlichen Einschränkungen überhaupt noch Arbeitsfähig bin

    Bitte lerne zu unterscheiden:

    Arbeitsfähig bzw. arbeitsunfähig ist man, wenn man von einem Arzt einen Krankenschein erhält--- eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.

    Erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig ist man, wenn man sogar nicht mal mehr als 3 Std. tgl. arbeiten kann.

    Erwerbsfähigkeit stellt aber kein Hausarzt fest und das hat mit deinem GdB 40 zunächst nichts zu tun.

    Manche können auch mit GdB 100 in Vollzeit arbeiten.

    diese Änderung vom Gesetzgeber also diese Zwangsarbeit wo auch die einen Job annehmen sollen die eh schon...

    Von einer Gesetzesänderung weiß ich nichts, die müsste ganz neu sein--- da hast du sicher was falsch verstanden?

    Es gibt in Deutschland keine Zwangsarbeit.

    da ich ja schon seit langer Zeit Arbeitslos bin

    Und als Arbeitsloser---- welche Leistungen bekommst du denn zur Zeit?

    Du schreibst hier bei Alg2---ist dein Amt das Jobcenter?

    Wann warst du das letzte Mal dort im Amt?

  • Also ich bin seit 2007 auf ALG 2 angewiesen weil es bei mir einfach zuviele Gesundheitliche Probleme gibt und ich bin jetzt 54 Jahre alt und ich vermute mal das ich auch weiterhin keinen Job kriegen werden den diese Probleme mit meiner Gesundheit sind nicht zu verbergen, und was soll ich auch schon machen können denn ich habe keine Ausbildung gemacht weil ich direkt einen Job in einem Lager angenommen habe und die meisten der Körperlichen Einschränkungen die ich jetzt habe sind erst viel später aufgetreten und ich gehe mal davon aus das sich daran auch nichts ändern wird, und ich bin natürlich jetzt auch verunsichert wegen dem neuen Gesetz das man die Hartz4 Empfänger auch zwingen kann einen Job anzunehmen XXX und der andere Punkt ist das ich nur wissen wollte ob ich überhaupt noch als abrbeitssuchender gelte oder halt Gesundheitlich in der lage bin aufgrund meine Einschränkungen einen Job zu bekommen

    Passagen aus der Anfrage gelöscht. Du gehst von reinen Vermutungen aus, die jedoch kaum zu belegen sind. Bitte etwas mehr Sachlichkeit. Corinna

  • Oh, schon 11 Jahre lang das Alg2?

    Hat das JC dich in den ganzen Jahren nicht mal zur Untersuchung zum Ärztlichen Dienst der BA (ein Amtsarzt) verwiesen?

    Damit deine Leistungsfähigkeit geprüft wird?

    Warum vermutest du, dass du keinen Job mehr kriegst? Suchst du keinen, bewirbst du dich nicht? Was verlangt dein Vermittler von dir?

    Du kannst beim JC auch selbst eine solche Untersuchung verlangen.

    Eine amtsärztliche Untersuchung der Leistungsfähigkeit/Vermittlungsfähigkeit

    Gern nochmal: Es gibt kein neues Gesetz. Es gibt keine Zwangsarbeit.

    Wenn ein Politiker sich was ausdenkt, ist das noch lange kein Gesetz.

    Das mit den *schönen* Zahlen geht auch anders.

    Natürlich bist du arbeitsuchend, denn bisher hat offensichtlich niemand vom JC bzw. dem Ärztlichen Dienst oder der Rentenversicherung etwas Gegenteiliges festgestellt. Du bist auch --erwerbsfähig--.

    Eine Schwerbehinderung hast du bisher nicht, sondern den GdB 40.

    Wann war dein letzter Termin im JC? Beim Vermittler?

    Bist du krankgeschrieben/arbeitsunfähig mit Krankenschein?

  • Hallo Ameise,

    Bei mir ist seitens vom JC schon viel gemacht worden es gibt schon 2 Gutachten und ich musste auch aufgrund von den Körperlichen Einschränkungen noch nie eine Bewerbung oder dergleichen machen und es wurde auch nie verlangt denn man hat mir schon damals gesagt wenn Sie haben finden sie vielleicht eine Teilzeitarbeit aber nur wenn sie wirklich Glück haben, ich für mich selber habe auch schon versucht Arbeit zu bekommen aber leider immer ohne erfolg, und das letzte Gutachten da steht zwar Vollschichtig aber auch jede menge sachen die ich nicht machen darf nicht einmal unter Leistungs und Zeitdruck und ich darf nicht mehr als 5 Kilo heben, da war selbst mein Sachbearbeiter sauer warum man bei mir Vollschichtig schreibt aber die ganzen sachen angibt die ich nicht machen darf, und bei den Gesundheitlichen Schäden die mein Körper hat ( alle 3 Bereiche der Wirbelsäule das rechte Knie schon 2 mal ne op die letzte war eine Unterschenkel Beingradstellung Spreitz und Senkfuß und jetzt kann ich nicht einmal mehr richtig laufen und das linke knie fängt jetzt auch an genau so wie das rechte ) also was bleibt da noch für mich und ich gehe mal davon aus das ich auch weiterhin als nicht mehr vermittelbar eingestuft werde und was die anderen sachen betrifft bleibt wohl erstmal alles beim alten.

    Einmal editiert, zuletzt von Getdown (29. August 2018 um 18:23) aus folgendem Grund: Ich habe ganz vergessen das meine Linke Schulter seit dem Angriff auf mein Leben eine OP hatte weil die Gelenkpfanne in der mitte durchgebrochen ist und jetzt sind zwei Schrauben drin, und deshalb auch die 10 % mehr vom Versorgungsamt Köln und die stufen das als Funktionsbeeinträchtigung ein hab zwar nicht alles verstanden aber was solls

  • Wie schon gesagt von meinem Sachbearbeiter vom JC weis ich jetzt des dieses Gesetz das man Langzeitarbeitslosen für 5 Jahre einen Job anbietet in der form so noch nicht gibt und bisher weis auch noch niemand was ab dem 01.01.2019 wirklich geplant ist.

    Und jetzt nochmals zu meinen fragen hier an euch wegen dem Thema. Rund um meine Perspektiven was Jobannahme für mich gibt und ob ich wirklich eine Einstellung in eine Mögliche Arbeit bekomme. Kann ich nicht beurteilen und die beim Jobcenter wissen nicht so recht was sie mit mir anfangen sollen und ob ich überhaupt noch Vermittelbar bin.

    Denn es wurde schon einmal ein Gutachten in Auftrag gegeben mit einem ziemlich schlechten Ergebnis, auch für mich selber. Denn selbst mein Ansprechpartner vom Jobcenter hat mir gesagt, die haben die Verantwortung wieder an uns zurückgeschickt so nach dem Motto jetzt seht mal zu wie ihr mit dem fertig werdet.

    Und die Körperlichen Einschränkungen lassen sich nunmal nicht weg zaubern. Sie sind leider zu einem Teil meines Lebens geworden und es soll nicht heissen ich hätte keinen Bock mir eine Arbeit zu suchen. Von mir hat man nie gefordert das ich Bewerbungen schreiben muss und diese dann auch nachweise. Ich habe von mir aus und auch freiwillig selber Bewerbungen geschrieben und manche hatten es nicht einmal für nötig gehalten mir den Unterlagen wieder zurück zuschicken.

    In vielen fällen ist es leider so das man ab einem gewissen alter eh kaum die Möglichkeit bekommt auf eine Einstellung, auch wenn das viele anders sehen. Ich habe sogar das Angebot von meinem Vermittler angenommen zu einem Amtsarzt zu gehen. Wo ein erneutes Gutachten erfolgt, um heraus zu finden wie zum einen meine Leistungsfähigkeit überhaupt noch ist.

    Ob ich dann noch eine Arbeit aufnehmen kann, die ich aufgrund meiner Einschränkungen auch machen kann und ob das auch wirklich zutrifft, weis ich selber auch nicht. Was das Problem mit meinen beiden Füßen angeht, so müssen das erst die Untersuchungen durch den Facharzt klären. Aber alles weitere muss sich halt erst zeigen und dann kann man sehen, ob ich noch eine zukunft haben werde, oder ob ich in die Sozialhilfe abgeschoben werde.

    Weil ich eben als nicht mehr Vermittelbar gelte, aber ich werde auch mich auch dann um eine Arbeit bemühmen falls das eintreten sollte.

    Lesbarkeit des Beitrags verbessert

    Grace

  • bisher weis auch noch niemand ...

    Na bitte. topicclosed

    Niemand weiß, was geplant ist. Es ist nur eine (weitere) Idee . Neue Minister bringen immer mal neue Ideen. Minister H.Heil hat auch nicht vor, Zwangsarbeit in D einzuführen.

    Gesetze sind ganz was anderes.

    Und jetzt nochmals zu meinen fragen hier an euch wegen dem Thema

    Welche Fragen? Ich lese keine...

    Leider sind wir weder Hellseher noch sind wir Arbeitsvermittler.

    Erst recht sind wir hier keine Ärzte oder med. Gutachter.

  • Das ihr das Natürlich nicht seit ist mir schon klar nur ich hatte das gefühl das man hier jede Fragenstellung gleich mit einer gegen frage kontert kann sein das

    ich da vielleicht falsch liege, und manchmal stört es mich schon das man die Menschen die auf solche Leistungen Angewiesen sind in einen Topf wirft, in dem man sagt willst du keinen Job machen oder bist du einfach nur Faul, und nicht alle Menschen haben das Glück das sie einen gesunden Körper haben denn dann ist es einfach oder vielleicht auch leichter wenn man seinen Arbeitsplatz verliert einen neuen zubekommen.

    Gruß Getdown

  • Hallo!

    Es wäre hier zu berücksichtigen, dass virtuell bei Unklarheiten nur die

    Frage bleibt.

    nur ich hatte das gefühl das man hier jede Fragenstellung gleich mit einer gegen frage kontert kann sein das

    Denn nur so können Fehler bei der Hilfestellung vermieden werden.

    Gruß

  • Getdown

    Es tut mir leid, aber du hast doch gar keine Frage gestellt.

    Deine Feststellungen und Aussagen hier triffst du selber.

    Was sollen wir denn dazu sagen??

    Ich sage weder, du willst keinen Job machen noch sage ich, du bist zu faul.

    Was soll das also? Wenn dir das andere sagen, hat es nichts mit den Helfern hier im Forum zu tun.

    Wir kennen dich doch überhaupt nicht.

    Bitte überlege dir deine konkreten Fragen, dann versuchen hier alle, dir zu helfen und Hinweise und Empfehlungen zu geben.

  • Das einzige was ich nicht weis können die 40 % die ich nunmal habe mir helfen einen Job zu kriegen den ich dann machen kann, denn in dem Bescheid steht ja nur das ich als behindeter gelte und halt steuerliche vorteile habe, nur was heist das jetzt genau für mich und welcher Arbeitgeber stellt dann solche Arbeitsplätze auch wirklich zur verfügung, oder kommen da nur Behinderten Werkstätten in frage so ab und zu hört man was in der Presse oder halt in den medien selber, und so der experte was solche Fragenstellungen betrifft bin ich leider nicht, nur halt ein einfacher Mensch und mehr auch nicht, und ich wollte hier auch niemanden zu nahe treten

  • Hallo!

    bin ich leider nicht, nur halt ein einfacher Mensch und mehr auch nicht, und ich wollte hier auch niemanden zu nahe treten

    :) Du trittst Niemandem zu nahe Getdown . Aber bei Unklarheiten

    müssen wir leider nachfragen, wenn wir dir wirklich helfen wollen.

    Das ist vielleicht oft unangenehm für den Themenersteller, aber immer

    noch besser als falsche Hilfestellung.

    Gruß

  • Also ich habe mir schon überlegt ob es Sinn macht auf einen normalen Job zu hoffen oder aber wirklich mal über die Möglichkeit Nachzudenken oder es in betracht zu ziehen was das Thema Behinderten - Werkstatt betrifft denn das ist für mich selber die einzige Option die mir vielleicht noch bleibt, das Problem ist ich habe nur ein Fahrrad und ein Auto ist bei meinem Regelsatz einfach nicht drin, und ich würde mir eh keins kaufen nicht einmal dann wenn ich das Geld dafür hätte, denn für mich ist ein Auto wie ein fass ohne Boden, ich Wohne in der Stadt Wesseling das liegt zwischen Köln und Bonn denn eine andere option sehe ich auch nicht vielleicht hat ja der eine oder andere einen Tip wie man da am besten vorgeht.

  • Du tritts mir nicht zu nahe, aber ich kann nur Fragen beantworten.

    können die 40 % die ich nunmal habe mir helfen einen Job zu kriegen den ich dann machen kann ?

    Nein, wenn du damit den Schwerbehinderten-Ausweis meinst.

    Der GdB 40 stellt keine Schwerbehinderung dar.

    Es sind auch nicht %---sondern es eben Grad der Behinderung 40, also GdB 40.

    Wenn ein AG besondere Angaben in Stellenangeboten macht zu *Schwerbehinderte Bewerber*, dann müssten es mind. GdB 50 sein.

    Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Der Schwerbehinderung - Ratgeber für behinderte Menschen - Antragsformulare beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen - Schwerbehindertenausweis und versorgungsmedizinische Grundsätze eingetragen werden.

    Mit GdB 40 geht das noch nicht, aber trotzdem kannst du damit eine Beschäftigung finden.

    Du bist dann eben mit gewissen Einschränkungen vermittelbar und leistungsfähig.

    oder kommen da nur Behinderten Werkstätten in frage ?

    Nein, mit GdB 40 bist du gar keine Person, die nur in einer Werkstatt für Behinderte Arbeit finden.

    Du hast eine (Geh)-Behinderung--- ja.

    Du hast sonstige Einschränkungen/Beeinträchtigungen.

    Aber du bist nicht schwerbehindert.

    Wenn du einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellst und dieser so beschieden wird, dass man den GdB 50 feststellt--- dann würdest du als Schwerbehinderter gelten, vielleicht hast du dann auch das Merkzeichen *G* drin, weil du große Probleme beim Gehen/Laufen hast.

    Dann kämen so wie jetzt auch , trotzdem noch Beschäftigungen in Frage, zB. wo du überwiegend sitzt.

    Denn du bist auch dann noch --erwerbsfähig--, aber mit Einschränkungen.

    Darf ich fragen, wie alt du bist ?

  • Ich bin jetzt 54 Jahre alt und ich habe am 12.09.2018 einen Termin beim VDK Deutschland wo man mir hilft mit dem Ausfüllen von dem Antrag wegen der Verschlimmerung, und ich war auch schon wegen meinem Füßen beim Facharzt und ich muss erst da eine Blutabnahme machen lassen und dann kommen weitere Suchungen, und in dem letzten Gutachten steht nur das ich keine Arbeiten machen soll wo ich lange sitzen, stehen oder laufen soll und halt noch ein paar andere sachen und ich soll keine Arbeiten machen unter Leistungs oder Zeitdruck und auch nicht mehr als 5 kilo haben, und ich muss noch den Antrag ausfüllen um dann einen Termin zubekommen beim Amtsarzt oder halt dem Medizinischen Dienst mehr weis ich zur Zeit auch nicht, ich muss halt jetzt erst mal abwarten und dann weis ich hoffendlich mehr ist halt nicht alles so einfach

  • Dann wünsche ich dir, dass der VDK dir gut hilft bei den Anträgen.

    Wenn das Versorgungsamt wirklich den GdB 50 feststellt, musst du das dem JC mitteilen. DANN nämlich erst bist du offiziell schwerbehindert und bekommst wahrscheinlich einen anderen Vermittler.

    Mit Rente ist dann allerdings wirklich noch ziemlich lange hin.

    Deine Einschränkungen (was du nicht darfst), ist schon festgestellt.

    Dein Vermittler bei JC weiß das und wird dir nur Vermittlungsvorschläge für entspr. Stellen schicken.

    Alles Gute und gute Besserung!

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