Erste Abgabe des ALG II Antrag - Sanktion- Androhung und Arbeitsunfähigkeit

  • Hallo an Alle!

    Ich bin fast 60ig Jahre , bin 30 Jahre selbständig und tlw. Zuzüglich sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Meine Erfahrungen mit dem Jobcenter sind traumatisch . Der letzte Bezug war bis Mitte 2013, danach wurde jede Leistung sanktioniert.

    Seit 2017 bin ich Krankengeldbezug ausgesteuert und sollte längst einen Hartz IV Antrag eingereicht haben. Dieses hatte ich jedoch nicht getan, da sehr negativen Erfahrungen gemacht wurden. Ich hoffte, so schneller gesund zu werden. Obwohl ich keine Einkünfte hatte oder Sparguthaben, sondern durch gute Freunde unterstuezt würde, habe ich minimalistisch mein Leben bestritten

    Im Juli habe ich dann getraut einen formlosen Antrag auf Existenzsicherung zu stellen

    Am nächsten Tag bekam ich eine Einladung mich dann und dann um diese Uhrzeit im Eingangsbereich zu melden.

    Sanktionsandrohung 1 Monat von Mitarbeiterin A.

    Am übernächsten Tag bekam ich eine Einladung zu einem anderen Termin zu einer anderen Uhrzeit , mit dem Hinweis - einen Lebenslauf ausgedruckt mitzubringen. Sanktionsandrohung 3 Monate von Mitarbeiterin B.

    Daraufhin entschuldigte ich mich für beide Termine , da ich momentan arbeitsunfähig bin und nicht persönlich zu den besagten Angaben kommen kann.

    Ebenso hat ich um Auskunft, warum ich Einladungen von 2 Mitarbeiterinnen zu unterschiedlichen. Terminen bekomme?

    Wozu ein Lebenslauf benötigt wird, dass ich diesen uswusf.

    Am nächsten Tag wollte mich die Rufnummer um 8,00 und 11,30 bereits telefonisch kontaktieren Letztendlich bekam ich am nächsten Tag Post natürlich fast ohne inhaltl. Antwort, dafür einen Termin Mitte September zur Abgabe der Unterlagen. Desweiteren würde behauptet, ich hätte noch nie einen Lebenslauf abgeben.

    Inzwischen habe ich Post von Mitarbeiterin C, die auf den abgesagten Termin der Mitarbeiterin A sich bezieht und gleich eine Leistungsversagung ausspricht, weil ich nicht da war. Jene C hatte mir 2013 innerhalb von 5 Tagen 21 Briefnachrichten gesendet mit Ablehnungen, Terminvorgaben wissend , dass ich im Ausland mit Fahrkostenbeihilfe des Jobcenters war und die Post prinzipiell nicht erreichen konnte .

    Heute erhielt ich Post von Mitarbeiterin D, die im Briefkopf Mitarbeiterin B stehen hat und sendetb einen Vermittlungsvorschlag für eine 30 Std Stelle als Reinigungskraft.

    Ich bin immer noch arbeitsunfähig, habe Reha und Klinik mit 16 Wochen absolviert und bin auch da als arbeitsunfähig entlassen wurden. Das wissen die neue nicht so detailliert, weil ich erst jetzt meine Unterlagen selbst hinbringen kann. Vorfristig als die Mitarbeiterin B für mich den Termin gemacht hatte.

    Leider habe ich keine Begleitperdon und bin ängstlich , was da auf mich zukommt.

    Denn eigentlich kann man das doch bereits erkennen, oder?

    Meine Frage nun, wie verhalte ich mich vorteilhaft, um auch eine Bewilligung zu erhalten und nicht in den Schikanen unterzugehen?

    Wieviel Mitarbeiter dürfen sich mit mir beschäftigen?

    Oder was könnt ihr mir noch zu der Geschichte sagen, was hinzunehmen ist, was jedoch eher" individuell" ist?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo und Herzlichen Willkommen :)

    Vorab schaue bitte in deine Konversationen und antworte bitte darauf.

    Wieviel Mitarbeiter dürfen sich mit mir beschäftigen?

    Das kommt ganz darauf an, wie das Jobcenter aufgebaut ist. Man hat die Arbeitsvermittlung und Leistungssachbearbeitung. Während die Arbeitsvermittlung meist aus Arbeitsvermittler/in+ evtl. Vertreter/in besteht, setzt sich die Leistungssachbearbeitung aus oftmals mehreren zuständigen Personen zusammen. Hier gibt es Teamleiter, 1. Sachbearbeiter, Sachbearbeiter, Fachassistenten und Vertreter. Wieviele Personen dann tatsächlich in deinem Fall arbeiten, kann man nicht sagen, aber mind. sind es aber durch Arbeitsvermittlung und Sachbearbeitung schon zwei.

    Meine Frage nun, wie verhalte ich mich vorteilhaft, um auch eine Bewilligung zu erhalten und nicht in den Schikanen unterzugehen?

    Was du als Schikane empfindest, sind oftmals gesetzliche Vorgaben. Werden Dokumente nicht eingereicht, werden die Leistungen versagt oder entzogen.

    Um Probleme zu vermeiden, reicht man alle angeforderten Unterlagen ein. Sollte man Dokumente nicht haben oder benötigt länger um diese zu besorgen, sollte man dies dem Jobcenter nachweislich mitteilen.


    Wie ist denn der momentane stand?

    #1 Hast du einen Antrag gestellt und diesen bereits abgegeben?

    #2 Wurde der gestellte Antrag versagt oder bezieht sich das auf den Altfall?

    #3 Wann sollst du denn Antrag abgeben (nur wenn Antrag noch nicht abgegeben)

    #4 Welche Unterlagen wurden angefordert? (nur wenn Antrag noch nicht abgegeben)

    Hast schon geprüft ob Anspruch auf ALG II besteht?

    Lebst du allein oder mit mehreren Personen (Ehemann etc.) zusammen?

    Wie hoch ist der monatliche Krankengeldanspruch?

    Wie hoch ist die monatliche Miete? Wie hoch die Betriebskosten (ohne Strom)? Wie hoch die Heizkosten?

  • Hallo,

    aus meiner Sicht:

    -Deine Zeitangaben mit den Einladungen können nicht passen. Von Tag zu Tag....

    - Dein formloser Antrag von Juli ist im JC angekommen---und verschiedene Mitarbeiter müssen nun verschiedene Unterlagen von dir haben. Die müssen prüfen und berechnen, ob und wie viel Alg2 du bekommen kannst.

    -Wer noch keine Leistungen erhält und noch gar keinen positiven Bescheid hat, dem kann keine Sanktion angedroht werden. Für 1 Monat gibts auch gar keine Sanktion.

    - Auch für 3 Monate kann das JC einen Nichtleistungsbezieher nicht sanktionieren.

    - Wer arbeitsunfähig ist, kann durchaus einen Meldetermin beim JC wahrnehmen, du sollst dort schließlich nicht arbeiten. Du willst doch endlich klären, wie und wann du wieder Alg2/Hartz4 erhältst.

    - Den Termin zu Mitte September solltest du unbedingt einhalten. Nach Möglichkeit einen Beistand/Freund von deiner Unterstützergruppe mitnehmen, der für dich sprechen kann und darf. Und auch alle Briefe vom JC mitnehmen, die du inzwischen erhalten hast.

    - Eine Leistungsversagung ausgesprochen? Das ist schon ein sehr wichtiger Inhalt! Es sit sicher eine Androhung??

    - Wenn du seit 2013 keine Leistungen vom JC bekommen hast, liegt natürlich auch seit 5 Jahren kein Lebenslauf vor. Logisch.

    - Warum dich sofort jemand vom JC anruft, ist hier bei deiner Geschichte völlig unverständlich. Woher haben die deine Telefonnummer? Es klingt aber so, als wollten sie dir etwas sagen oder etwas fragen, um deinen Antrag endlich fertig zu machen, damit Geld für dich fließt.

    Zu deinen Fragen:

    - Erkennen kann man eigentlich noch nichts. Wer arbeitsunfähig/krank mit Krankenschein ist, kann trotzdem Leistungen erhalten.

    - Es dürfen sich mehrere Mitarbeiter mit deinem Sachverhalt beschäftigen. Es gibt beim JC keinen persönlichen Betreuer, der alles macht.

    - Deine Reha-Unterlagen solltest du auf jeden Fall mitnehmen. Denn das JC muss sehen, dass du aus der Reha auch arbeitsunfähig entlassen bist. Natürlich gehen deine individuellen Diagnosen niemanden beim JC etwas an.

    - Wenn du keine finanzielle Hilfe mehr von Freunden bekommst, solltest du das irgendwie nachweisen. Eine schriftliche Erklärung der Freunde könnte helfen.

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