ALG II Aufstockung bei Teilzeitjob

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage. Ich habe diese Woche Probearbeiten in einer Metzgerei für eine Anstellung mit 20 Wochenstunden.

    Der evtl Lohn wird irgendwo zwischen 8 und 9 Euro liegen.

    Nun mache ich mir Gedanken. Ich habe 2 Kinder 9 und 12 Jahre temporär bei mir. Di, Mi,Do und Sa, So. Allerdings beziehe ich kein Kindergeld oder ähnliches weil die Kinder beim Vater gemeldet sind.

    Fällt das Geld vom Jobcenter bei der Anstellung dann komplett weg?

    Wäre dankbar über Infos. Weil meine Sachbearbeiterin gibt mir keine Information.

    Lg Moni

  • Hallo,

    du wirst nicht so viel verdienen, als dass das Geld vom Jobcenter wegfällt.

    Im Übrigen wäre zu überlegen, dass du das Kindergeld beziehst, wenn die Kinder 5 von 7 Tagen bei dir sind. Das würde dann auch bedeuten, dass der Kindsvater Unterhalt zahlen muss.

  • Hallo,

    wenn die Probearbeit ergibt, dass die Metzgerei dich einstellt, dann verdienst du mit dem Lohn von 8-9 € brutto für 20 Wochenstunden ungefähr 680,- brutto.

    Dann fällt das Geld vom JC natürlich nicht weg, aber es wird weniger.

    Hast du Kinderbetreuung für die Zeit, wo du arbeitest?

  • entschuldige, ich habe die zeiten jetzt nicht dazu geschrieben. Di ab16(nach der Schule) bis Do 07 Uhr (zum Schulbus)

    Sa ab ca 13 Uhr bis So ca 18 Uhr

    Das Amt rechnet mir aber immer den jeweils erdten Tag nicht an. Somit bleibe ich auf den Kosten schonmal sitzen für Essen usw

  • Hallo,

    wenn die Probearbeit ergibt, dass die Metzgerei dich einstellt, dann verdienst du mit dem Lohn von 8-9 € brutto für 20 Wochenstunden ungefähr 680,- brutto.

    Dann fällt das Geld vom JC natürlich nicht weg, aber es wird weniger.

    Hast du Kinderbetreuung für die Zeit, wo du arbeitest?

    Ja. Entweder sond die Kinder in der Schule oder beim Vater. Hatte das mit dem Arbeitgeber besprochen. Und er wäre bereit mir die benötigten Schichten zu geben. :)

  • Hallo!

    Mir fehlen hier Informationen:

    Ich habe 2 Kinder 9 und 12 Jahre temporär bei mir. Di, Mi,Do und Sa, So. Allerdings beziehe ich kein Kindergeld oder ähnliches weil die Kinder beim Vater gemeldet sind.

    Die Kinder sind 5 von 7 Tagen bei dir, wieso sind sie beim Vater gemeldet?

    Sie leben in der Hauptsache bei dir und sollten auch bei dir gemeldet sein.

    Im Übrigen wäre zu überlegen, dass du das Kindergeld beziehst, wenn die Kinder 5 von 7 Tagen bei dir sind. Das würde dann auch bedeuten, dass der Kindsvater Unterhalt zahlen muss.

    Auch hier Fragen, bist du geschieden, lebst du in Trennung?

    Wieso gibt es kein Unterhaltsurteil?

    Warum bekommst du kein Kindergeld?

    Gruß

  • wie oben mit den Uhrzeiten beschrieben leben sie hauptsächlich beim Vater. Weil er laut der Zeiten die Kinder öfters hat. Wurde damals aufgrund meiner Arbeitszeiten so geregelt. Also steht ihm das Kindergeld laut Kindergeldstelle zu. Bei uns lief alles ohne Streit oder Urteile ab.

    Wir sind seid 2012 dauernd getrennt lebend aber noch nicht geschieden.

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage. Ich habe diese Woche Probearbeiten in einer Metzgerei für eine Anstellung mit 20 Wochenstunden.

    Der evtl Lohn wird irgendwo zwischen 8 und 9 Euro liegen.

    ...

    Fällt das Geld vom Jobcenter bei der Anstellung dann komplett weg?

    Bei 8 Euro Stundenlohn kommst Du im Monat auf Brutto 640 Euro.

    Für Zusatzverdienste existiert ein Grundfreibetrag von 100 Euro.

    Dann folgt ein "Freibetrag Stufe I" - hier erhält man 20% für den Wert von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro.

    In Deinem Fall wären dass dann 20% von 540 Euro = 108 Euro.

    Zusammen mit dem Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro solltest Du dann durch diese Tätigkeit also gut 208 Euro zusätzlich zur Verfügung haben.

    Das ist aber nur eine ganz grobe Rechnung, denn evtl. gibt es noch weitere Anrechnungen (z.B. KFZ-Haftpflicht-Versicherung), die Dein Bruttoeinkommen schmälern, so dass Dir evtl. doch noch etwas mehr übrig bleibt.

    Beste Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas-S (29. August 2018 um 02:08)

  • Guten Morgen

    also verstehe ich das richtig, dass ich dür die Arbeit dann grob 208 euro zusätzlich habe plus/minus freibeteäge?.

  • Für Zusatzverdienste existiert ein Grundfreibetrag von 100 Euro.

    Dann folgt ein "Freibetrag Stufe I" - hier erhält man 20% für den Wert von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro.

    Das darf ich mal korrigieren??

    1.Eine Erwerbstätigkeit ist kein Zusatzverdienst. Sondern Einkommen ( geringfügig oder sv-pflichtig) aus Erwerbstätigkeit.

    Für solche Einkommen gilt § 11 b (3) SGB II.

    Bitte dort nachlesen.

    gibt es noch weitere Anrechnungen (z.B. KFZ-Haftpflicht-Versicherung), die Dein Bruttoeinkommen schmälern, so dass Dir evtl. doch noch etwas mehr übrig bleibt.

    2. Die Kosten der KFZ-Haftpflichtversicherung werden nicht *noch weiter angerechnet*, sondern sie sind bereits im Freibetrag von 100,- berücksichtigt.

    Das Bruttoeinkommen wird nicht geschmälert. Nicht durch irgendeine Berechnung des JC.

    Ergänzung:

    Etwas mehr könnte @moni79 als Freibetrag haben, falls ihre Fahrtkosten zur Arbeit mehr als 100,- monatlich betragen.

    Dann müsste sie das nachweisen, und die Differenz zu 100,- wären noch weiterer Freibetrag.


    Das Amt rechnet mir aber immer den jeweils erdten Tag nicht an.

    Was soll das bedeuten? :/

    Welchen ersten Tag?

    Auf was denn anrechnen?

  • also die kinder kommen dienstags erst um 16 uhr nach der schule zu mir. Dieser tag wird zb nicht gerechnet vom Amt, also ich bekomme für diese kosten nichts. Und Samstag das gleiche. Die kinder kommen so ca 13 Uhr und der tag wird auch nicht anerkannt. Begründung: Sie haben ja den Tag beim Vater begonnen.

  • also die kinder kommen dienstags erst um 16 uhr nach der schule zu mir. Dieser tag wird zb nicht gerechnet vom Amt, also ich bekomme für diese kosten nichts. Und Samstag das gleiche. Die kinder kommen so ca 13 Uhr und der tag wird auch nicht anerkannt. Begründung: Sie haben ja den Tag beim Vater begonnen.

    Einen Teil des Regelsatzes würdest du nur bekommen, wenn das Kind mind. 12 Stunden bei dir wäre.

  • Eine Bearbeiterin von einem anderen Jobcenter sagte mir,dass seid Januar 2018 die 12 Stunden Regelung nicht mehr gilt.

    Achja. Ich habe eben mit meinem Arbeitsvermittler telefoniert und der sagte mir das ich keine Fahrtkosten erstattet, beantragen oder verrechnet bekomme.

  • also die kinder

    Meine Empfehlung:

    Wenn du nach der Woche Probearbeit vom Metzger einen Arbeitsvertrag bekommst, dann kläre bitte diese 12-Std.- Regelung für die temporäre BG mit deinem Mann. Vielleicht findet ihr eine bessere Lösung.

    Zahlt denn dein Mann Teile des Kindergeldes an dich? Für die Tage, wo sie bei dir sind?

    Zahlt er Unterhalt für die Kinder?

    der sagte mir das ich keine Fahrtkosten erstattet, beantragen oder verrechnet bekomme.

    Was hast du denn überhaupt gefragt?

    Du hast doch noch gar keinen Arbeitsvertrag--- kriegst du für die Probearbeit Lohn?

    Wie hoch sind denn deine Fahrtkosten, wenn du den Arbeitsvertrag bekommst und in die Metzgerei musst? Das sind ja 4 Tage pro Woche.

  • Pro Strecke 15 km also gesamt 30km.

    Den Vertrag bekomme ich nächste Woche 20 Std/Woche.

    Nein bekomme keinen Lohn.

    Habe halt gefragt was ich beachten muss,ob ich Fahrtkosten erstattet oder mit an oder eingerechnet werden.

    Nein er gibt mir nichts. Ich zahle von den knapp 250 Euro für die Kinder das was bei mir anfällt. Essen , Trinken. Alles andere zahlt er.

    Verstehe ich nicht,warum mir gesagt wird, das dass mit den 12 Stunden nicht mehr gibt.

  • Hallo!

    hmm Eine sehr merkwürdige Sache!

    Verstehe ich nicht,warum mir gesagt wird, das dass mit den 12 Stunden nicht mehr gibt.

    Meine Antwort dazu wäre Folgendes und ich würde dich bitten es gründlich

    zu lesen:

    Fachliche Weisungen zu den Besonderheiten der Temporären Bedarfsgemeinschaft

    Hatte mich hier gestern schon über Einiges gewundert. Du wirst offensichtlich

    nicht richtig, oder unzureichend informiert. Aber dann holen wir das jetzt nach!

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!