Umzug in anderes Bundesland und größere Wohnung mit Säugling

  • Hallo Allerseits,

    mein Lebenspartner und ich wollen demnächst aufgrund meiner Schwangerschaft von in Richtung xxxxx ziehen. Die Umzugsbewilligung vom Jobcenter xxxxxx haben wir inzwischen, nun wurde mir von der neuen zuständigen Stelle gesagt wir müssen, wenn wir umziehen, einen komplett neuen ALG2 Antrag stellen da die Daten nicht übernommen werden, und das müsse persönlich gemacht werden.

    Nun ist meine erste Frage, ob das wirklich nur persönlich geht? Aufgrund des Fahrtwegs von 4-6 Stunden und der Transportkosten ist es uns fast unmöglich vor dem Umzug nach xxxxxxxx zu reisen, nur um den Antrag zu stellen... Die nächste Frage die sich auftut, da wir schon eine Wohnung in aussicht haben, muss der Antrag durch sein, bevor ich den Antrag wegen der neuen Wohnung stellen kann? Das zieht sich alles ganz schön in die Länge und der Geburtstermin ist schon im Januar und ich möchte auch nicht das Wohnungsangebot verlieren da es ziemlich schwer ist in der Gegend angemessene Wohnungen zu finden...

    Jetzt habe ich online außerdem gelesen, dass Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lj. nicht als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zählen, haben wir dann überhaupt ne Chance, dass uns eine Wohnung anhand der Maßstäbe für 3 Personen bewilligt wird?

    Liebe Grüße an alle

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    Grace

  • Hallo,

    Nun ist meine erste Frage, ob das wirklich nur persönlich geht?

    Ja. Nicht nur das - Du mußt für den Antrag auch bereits in der neuen Gemeine gemeldet sein.

    muss der Antrag durch sein, bevor ich den Antrag wegen der neuen Wohnung stellen kann?

    Sofern Du sicher weißt, daß die Miete den angemessenen Kosten der Unterkunft entspricht, brauchst Du keinen Extra-Antrag o.ä. stellen. Du gibst dann die Daten im normalen Antragsformular KDU an.

    Jetzt habe ich online außerdem gelesen, dass Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lj. nicht als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zählen

    Blödsinn.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zur Ergänzung:

    aufgrund meiner Schwangerschaft von in Richtung xxxxx ziehen.

    Ihr wollt wegen der Schwangerschaft nach xxx umziehen?

    Und ihr habt dafür vom jetzigen JC auch schon die Umzugsbewilligung?

    Was steht denn da drin? Ist euer Umzug aus soz-hilfe-rechtlicher Sicht erforderlich?? So stehts?

    Ihr habt in xxx eine Wohnung in Aussicht?

    Was bedeutet das genau?

    Wer würde die Umzugskosten und die Mietkaution bezahlen?

    Viele JC gewähren Kleinstkindern im Rahmen der angemessenen Wohnungsgrößen kein eigenes Zimmer.

    Vielleicht hast du das online gelesen?

    Zur BG gehören sie aber ab Geburt und erhalten schließlich auch Leistungen---als neues BG-Mitglied.

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