JC fordert Aufgabe der Selbstständigkeit

  • Hallo zusammen,

    meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter hat mich darüber Informiert das ich mein Gewerbe aufgeben soll um dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung zu stehen.

    Zu meiner Situation


    Ich bin Angestellt (20 Std/Woche)

    und selbstständig mit mäßigem Einkommen (150-200 EUR /Monat)

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin uns unserer einjährigen Tochter (Freundin ist noch von der Arbeit befreit aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung)

    Ich weis momentan nicht wie ich auf die "Anforderung" reagieren soll. Wenn ich tatsächlich eine neue Vollzeitstelle annehmen muss, kann ich mein Gewerbe nicht mehr ausüben - jedoch laufen Verträge noch weiter (nur weil ich mein Gewerbe "abmelde" erlischt ja nicht unbedingt ein Leistungsvertrag bei einem anderen Unternehmen). Ich würde nach Abschätzungen den Steuerberaters Schulden von über 10.000 Euro anhäufen.

    Kann das Jobcenter das verlangen auch wenn es mich (uns) in den finanziellen Ruin und schlussendlich in die Privatinsolvenz treiben würde?

    Vielleicht weis hier ja jemand Rat.

    Danke!

  • Hallo

    hat mich darüber Informiert das ich mein Gewerbe aufgeben soll

    und

    auf die "Anforderung" reagieren soll.

    Das sind 2 unterschiedliche Dinge. Dazu frage ich nach:

    1. Was steht zu lesen in der Information?

    2. Was steht zu lesen in der *Anforderung*?

    Ohne etwas Schriftliches vom JC brauchst du zunächst nichts machen in Sachen Aufgabe deines Gewerbes.

    Ganz im Gegenteil: Alles tun, um mehr als 150-200,- aus dem Gewerbe zu erzielen.

  • Das sind 2 unterschiedliche Dinge. Dazu frage ich nach:

    1. Was steht zu lesen in der Information?

    2. Was steht zu lesen in der *Anforderung*?

    Ohne etwas Schriftliches vom JC brauchst du zunächst nichts machen in Sachen Aufgabe deines Gewerbes.

    Ganz im Gegenteil: Alles tun, um mehr als 150-200,- aus dem Gewerbe zu erzielen.

    Das ganze war vorerst mündlich ausgesprochen. Trotz meiner Einwände sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wo drinsteht das ich mich um eine Arbeitsstelle in Vollzeit bemühen soll.

    Mir geht es nicht darum nicht arbeiten zu müssen oder sonst etwas sondern um meine Finanzielle Zukunft wenn ich tatsächlich die Selbstständigkeit aufgeben muss.

  • Trotz meiner Einwände sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben...

    Achso.

    Mündlich kann das JC viel absprechen...

    Hast du diese EGV denn unterschrieben?

    Selbst, wenn du unterschrieben hast, bedeutet das gar nicht, dass deine Bewerbungen um VZ-Stellen auch erfolgreich wären.

  • Das ganze war vorerst mündlich ausgesprochen. Trotz meiner Einwände sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wo drinsteht das ich mich um eine Arbeitsstelle in Vollzeit bemühen soll.

    Mir geht es nicht darum nicht arbeiten zu müssen oder sonst etwas sondern um meine Finanzielle Zukunft wenn ich tatsächlich die Selbstständigkeit aufgeben muss.

    Auch wenn du selbstständig bist, kann das Jobcenter euch dazu auffordern, sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bemühen, die das ALG II verringert bzw. wodurch der Anspruch komplett entfällt.

    Gerade wenn du dir um deine finanzielle Zukunft sorgen machst, solltest du dir einen Vollzeitjob suchen. Ich würde die Eingliederungsvereinbarung allerdings ändern und hineinschreiben lassen, dass du die Selbstständigkeit erst dann aufgeben kannst und wirst, wenn z.B. alle Leistungsverträge gekündigt sind, sodass dir keine weiteren laufenden Kosten entstehen.

  • Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht schlicht auf Aufforderung des Jobcenters aufzugeben.


    Viel mehr ist zu berücksichtigen, wie lang die Tätigkeit bereits besteht und ob sie Entwicklungsmöglichkeit bietet.


    Ferner muss man überlegen, wie hoch die zeitliche Belastung ist. Bei 20h/Woche + selbstständige Tätigkeit ist möglicherweise Raum, mehr zu Arbeiten, sei es in (nahezu Vollzeit) mit einer Stelle oder durch einen Minijob.

    Darüber hinaus müsste betrachtet werden, ob die Verträge aus der Selbstständigkeit bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit gekündigt werden können und mit welcher Frist.

  • Darüber hinaus müsste betrachtet werden, ob die Verträge aus der Selbstständigkeit bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit gekündigt werden können und mit welcher Frist.

    Und genau hier ist das Problem. Wenn ich alle Verträge heute zum Laufzeitende Kündige und keine Einnahmen mehr habe, dann würden sich hierdurch nicht bezahlbare Schulden von ca. 10.000 Euro anhäufen. Das ganze ist natürlich auch etwas meine Schuld (zu optimistisch geplante Gewinne) - aber auch den Verträgen komme ich einfach nicht heraus.

  • Hallo,

    Du würdest bei Verträgen,die Dir gerademal 150 - 200 € je Monat Einnahmen bringen, 10.000 € Schulden machen, wenn Du sie kündigst. Dem kann ich irgendwie nicht folgen, weil Einnahmen und Schulden bei Kündigung in keinerlei Relation zueinander stehen.

    Gruß!

  • Hallo,

    so sieht es aber leider aus. Ich habe vor ca. einem Jahr ein paar Verträge abgeschlossen (Leasing) sowie Mietverträge für Software/Hardware. Diese Leistungen wurden von mir dann zum Teil weiter vermietet. Nach einem halben Jahr hat dann mein Größter Kunde Insolvenz angemeldet und ich bin auf diesen Verträgen sitzen geblieben. Diese laufen zum Teil noch 1 1/2 Jahre. Nun schaffe ich es grade so diese Finanziell auszugleichen so das ich überm strich noch jeden Monat mit einem Plus raus komme. Sollten nun die Umsätze ausbleiben geben einer Vollzeitstelle so würde ich halt jeden Monat nurnoch Minus machen und die Verträge nicht mehr zahlen können.

  • Warum beschäftigst du dich jetzt mit deinen Verträgen? Erfülle sie jetzt weiter, kündige nichts.

    Würdest du bitte noch die offenen Fragen in Bezug JC beantworten?

    Hast du die EGV unterschrieben?

    Wenn ja, was genau steht dort drin?

  • Hast du die EGV unterschrieben?

    Hallo,

    ja ich habe die EGV unterschrieben - unter Protest und nur weil mir angedroht wurde das wenn ich nicht unterschreibe mir sofortige Sanktionen drohen.

    In der EGV steht unter Ziele: Ausbau der Teilzeitbeschäftigung und Bemühungen zum Erhalt einer Vollzeitbeschäftigung.

  • unter Protest und nur weil mir angedroht wurde das wenn ich nicht unterschreibe mir sofortige Sanktionen drohen.

    Entschuldigung, aber das glaube ich ganz einfach nicht. nono

    Seit 2011 gibt es bei der Weigerung, eine EGV zu unterschreiben, keine Sanktion bzw. Androhung mehr.

    Die Ziele in der EGV kannst und wirst du doch verfolgen.

    Steht auch drin in der EGV, wie du das machen und dem JC nachweisen sollst?

    Oder stehts nur so *butterweich*? So allgemein? So unkonkret?

  • Entschuldigung, aber das glaube ich ganz einfach nicht. nono

    Seit 2011 gibt es bei der Weigerung, eine EGV zu unterschreiben, keine Sanktion bzw. Androhung mehr.

    Die Ziele in der EGV kannst und wirst du doch verfolgen.

    Steht auch drin in der EGV, wie du das machen und dem JC nachweisen sollst?

    Oder stehts nur so *butterweich*? So allgemein? So unkonkret?

    Aber warum legen die einem Diese EGV dann vor wenn ich keine Konsequenzen hätte wenn ich diese nicht unterschreibe?

    Es steht nur Drin das die Bewertungsbemühungen beim nächsten Termin nachzuweisen sind.

    Alles ganz schwammig formuliert ohne Konkrete Hinweise. Nur das ich mich binnen 7 Tagen zu bewerben habe Wenn ich Stellenangebote zugesandt bekomme.

  • Nur das ich mich binnen 7 Tagen zu bewerben habe Wenn ich Stellenangebote zugesandt bekomme.

    Ich sehe hier noch ganz andere Probleme auf dich zukommen.

    Bewerbungen schreiben und dies dann nachzuweisen dürfte nicht das Problem sein, nur wird

    #1 bei einigen Arbeitgebern nachgefragt werden

    #2 wenn du den Job bekommst und ihn nicht annimmst, würde meiner Meinung nach Kostenersatz geprüft werden müssen

    Eigentlich ist nur Punkt #2 wichtig, denn Kostenersatz würde bedeuten, dass du die Leistungen, solltest du mal aus dem Bezug fallen, zurückzahlen musst.


    Und zudem verstehe ich das mit deiner Selbstständigkeit nicht. Dir sind viele Einnahmen weggebrochen, weil ein Unternehmen in Insolvenz gegangen ist. Was ist, wenn dies einem anderen Unternehmen passiert? Dann wirst du evtl. monatlich Verluste schreiben.

  • Hallo!

    Aber warum legen die einem Diese EGV dann vor wenn ich keine Konsequenzen hätte wenn ich diese nicht unterschreibe?


    Es steht nur Drin das die Bewertungsbemühungen beim nächsten Termin nachzuweisen sind.


    Alles ganz schwammig formuliert ohne Konkrete Hinweise. Nur das ich mich binnen 7 Tagen zu bewerben habe Wenn ich Stellenangebote zugesandt bekomme.

    Vorschlag, diese EGV mal anonymisiert über Dateianhänge des Forum als PDF

    hochladen. Damit man schauen kann, was du unterschrieben hast.

    Gruß

  • Aber warum legen die einem Diese EGV dann vor wenn ich keine Konsequenzen hätte wenn ich diese nicht unterschreibe?

    Ich habe nichts von *keine Konsequenzen* geschrieben.grumble

    Es soll zunächst versucht werden, eine Eingliederungsvereinbarung im Einvernehmen zu schließen .

    Aber direkt unterschreiben muss man sie nicht und eine Androhung einer Sanktion gleich beim Termin--- das ist ein grober Fehler des Vermittlers.

    Aber: Unterschreibst du nicht direkt--- kann der Vermittler dir diese EGV dann als Verwaltungsakt zuschicken. Das ist dann nichts Einvernehmliches mehr, sondern wirkt wie ein *Bescheid*.

    Nur das ich mich binnen 7 Tagen zu bewerben habe Wenn ich Stellenangebote zugesandt bekomme.

    Na, das ist doch erfreulich.

    d.h. du sollst dich nur bewerben, wenn das JC dir Stellenangebote schickt.

    Sollte das so sein, dann lies dir genau durch, was du machen sollst. Es steht alles dort drin.

    Und prüfe bitte, ob ein Stellenangebot für dich zumutbar ist. Nicht alles passt für jedermann. Schließlich kannst du nicht deine anderen Tätigkeiten einfach so vernachlässigen.

    Bewerben heißt noch lange nicht, den Job auch vom Arbeitgeber angeboten zu bekommen.

    Meistens soll man sich binnen 3 Werktagen bewerben.

    Also betrachte deine EGV als das, was sie ist.... butterweich;)

  • Hallo!

    Scheint untergegangen zu sein, also noch einmal!

    Vorschlag, diese EGV mal anonymisiert über Dateianhänge des Forum als PDF


    hochladen. Damit man schauen kann, was du unterschrieben hast.

    Um eine EGV zu beurteilen, muss man sie gesehen haben. Zumal hier

    vom JC die Selbstständigkeit in Frage gestellt wird.

    meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter hat mich darüber Informiert das ich mein Gewerbe aufgeben soll um dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung zu stehen.

    Auch andere Zitate nochmal zusammengefasst:

    Du würdest bei Verträgen,die Dir gerademal 150 - 200 € je Monat Einnahmen bringen, 10.000 € Schulden machen, wenn Du sie kündigst. Dem kann ich irgendwie nicht folgen, weil Einnahmen und Schulden bei Kündigung in keinerlei Relation zueinander stehen.

    Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht schlicht auf Aufforderung des Jobcenters aufzugeben.

    Viel mehr ist zu berücksichtigen, wie lang die Tätigkeit bereits besteht und ob sie Entwicklungsmöglichkeit bietet.

    Ferner muss man überlegen, wie hoch die zeitliche Belastung ist. Bei 20h/Woche + selbstständige Tätigkeit ist möglicherweise Raum, mehr zu Arbeiten, sei es in (nahezu Vollzeit) mit einer Stelle oder durch einen Minijob.

    Darüber hinaus müsste betrachtet werden, ob die Verträge aus der Selbstständigkeit bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit gekündigt werden können und mit welcher Frist.

    Deshalb ist die EGV wichtig und falls sonst noch etwas vom JC gekommen

    ist. Es macht keinen Sinn hier weiter zu machen, wenn man sich nicht den

    Inhalt der unterschriebenen EGV ansehen kann.

    Gruß

  • Hallo, sorry für mein lange Antwort.

    Hier die EGV

  • Hallo!

    In der Tat, du hast das unterschrieben, dass du dich um eine Arbeit mit

    Sozialversicherungspflicht bemühst.

    Zitat

    Sie kümmern sich um den Erhalt und den Ausbau Ihrer Teilzeitbeschäftigung und

    unternehmen Bewerbungsbemühungen um besser bezahlte

    sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse oder Beschäftigungen

    mit höherem Stundenumfang

    Deshalb auch der § 16 Abs.1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III

    Förderung der Eingliederung und Anbahnung in versicherungspflichtige

    Beschäftigung.

    Du kommst nicht umhin dir eine Stelle zu suchen. Wie lange

    läuft die EGV?

    Gruß

  • Aus der EGV geht aber nicht hervor, dass du deine Selbstständigkeit aufgeben sollst. Hast du dies mündlich mitgeteilt bekommen?

    Wenn du zumutbare Stellenangebote ablehnst, ist Kostenersatz zu prüfen. D.h. du musst, sobald es dir möglich ist, ALG II Leistungen ganz oder teilweise zurückzahlen. Auch bist du dazu verpflichtet, deine Hilfebedürftigkeit zu mindern bzw. diese durch Aufnahme eines Vollzeitsjobs zu beenden.

    Ich verstehe nicht, warum du dich so sehr an deine Selbstständigkeit klammerst und dies mit der finanziellen Sicherheit begründest. Dies passt meiner Meinung nach nicht zusammen. Fällt ein weiterer Kunde weg, schreibst du monatlich rote Zahlen und diese wird das Jobcenter nicht übernehmen.

  • Ich verstehe nicht, warum du dich so sehr an deine Selbstständigkeit klammerst und dies mit der finanziellen Sicherheit begründest. Dies passt meiner Meinung nach nicht zusammen. Fällt ein weiterer Kunde weg, schreibst du monatlich rote Zahlen und diese wird das Jobcenter nicht übernehmen.

    Ich würde diese tatsächlich aufgeben wenn ich nicht dann in den Schulden ertrinken würde.

    Wenn ich eine Vollzeitstelle habe kann ich meine Selbstständigkeit nicht mehr ausüben weil mir dann die Zeit tagsüber fehlt.

    Und die Schulden ca. 10.000 EUR die dann auflaufen bekomme ich auch bei einer Vollzeitstelle nicht bezahlt. Gekündigt sind die meisten Verträge bereits.

    Sprich ich würde in ca. einem Jahr dann Privatinsolvenz anmelden müssen.

  • Habe aber auch in 11 Tagen wieder ein Termin beim Jobcenter

    Ich habe deine EGV gelesen.

    Hast du denn bisher Stellenangebote/Vermittlungsvorschläge vom JC bekommen?

    Hast du schon Eigenbemühungen unternommen und kannst Bewerbungen vorweisen?

    Fazit der Rechtslage gem. § 31 SGB II (das sind die *Rechtsfolgen*)

    Wer zumutbare Stellenangebote ablehnt ohne wichtigen Grund und wer keine in der EGV vereinbarten Eigenbemühungen nachweist, der verletzt seine Pflichten , der erhält eine Sanktion in Höhe von 30% des maßg. Regelbedarfs für 3 Monate.

    Ausnahme ist die schärfere Sanktion, falls du U25 bist.

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (8. September 2018 um 09:59)

  • Hast du denn bisher Stellenangebote/Vermittlungsvorschläge vom JC bekommen?

    Hast du schon Eigenbemühungen unternommen und kannst Bewerbungen vorweisen?

    Hallo,

    ja ich habe ein Stellenangebot bekommen. Dies konnte ich allerdings nicht annehmen da die Arbeitsstelle sehr abgelegen liegt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist (vor allem nicht um 5:30 morgens). Denn ich habe zwar einen PKW aber das ist mein betrieblicher PKW den ich natürlich nicht mehr habe wenn ich meine Selbstständigkeit aufgeben "muss".

    Nein, ich habe bisher keine Nachweisbaren Eigenbemühungen unternommen. Ich habe lediglich versucht etwas druck bei meiner Teilzeitstelle aufzubauen um mit den Stunden ggf. etwas höher zu kommen (25 Std. /Woche) - das wäre sogar möglich unter der Voraussetzung das ich dann auch länger dort tätig sein werde und nicht in 2-3 Monaten dann kündige. Was ich aber nun mal nicht versprechen kann wegen der Verpflichtung mir eine Vollzeitstelle zu suchen.

    Ich werde nun am 18. wohl genauer erfahren was nun Sache ist.

    Im Gespräch war auch mir eine Zertifizierung zu bezahlen (wollte meine SB unbedingt) diese ist aber nur Vollzeit möglich (70 Tage) und kostet knapp 7000 Euro)

  • Denn ich habe zwar einen PKW aber das ist mein betrieblicher PKW den ich natürlich nicht mehr habe wenn ich meine Selbstständigkeit aufgeben "muss".

    Ein PKW wäre aber durch die Arbeitsvermittlung förderbar.

    Wie weit ist die Arbeitsstelle denn entfernt?

    Nein, ich habe bisher keine Nachweisbaren Eigenbemühungen unternommen. Ich habe lediglich versucht etwas druck bei meiner Teilzeitstelle aufzubauen um mit den Stunden ggf. etwas höher zu kommen (25 Std. /Woche) - das wäre sogar möglich unter der Voraussetzung das ich dann auch länger dort tätig sein werde und nicht in 2-3 Monaten dann kündige. Was ich aber nun mal nicht versprechen kann wegen der Verpflichtung mir eine Vollzeitstelle zu suchen.

    So argumentiert man nicht vor einem Arbeitgeber und schon gar nicht im Jobcenter. Wenn du die Stunden erhöhst, wäre das Jobcenter vielleicht ein wenig gutmütiger gestellt.

    Zuerst argumentierst du, dass du durch die Aufgabe der Selbstständigkeit evtl. 10.000 € verlieren würdest und dies begründest du mit der finanziellen Sicherheit. Dann kannst du ein Jobangebot nicht annehmen, weil du keinen PKW zur Verfügung hast. Die Stunden kannst du aber auch nicht erhöhen, weil du nicht weisst, ob du nicht in evtl. zwei oder drei Monaten woanders arbeiten wirst. Wenn du so vor dem Sachbearbeiter oder Arbeitsvermittler im Jobcenter argumentierst, dann kommt es als Ausrede rüber. Dies solltest du unbedingt sein lassen.

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