Jobcenter - Alleinerziehend und Kind sechszehn Monate - Auslandaufenthalt möglich

  • Hallo,
    nehmen wir mal an es gäbe ein Kind 16Monate und eine Alleinerziehende Mutter xxxxxxxxxx .
    Diese Mutter möchte sich um die Erziehung bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes kümmern... (der Mindestunterhalt wird vom Vater bezahlt - ist als Künstler im Ausland unterwegs)

    Wäre es für die Mutter möglich auch ins Ausland zu reisen (für 1-2Monate) oder muss Sie für´s Amt in Deutschland bleiben ? (gerne nach England damit das Zweisprachig aufwächst)...

    Besten Dank :)

    Bundesland für Hilfestellung nicht relevant

    Gelöscht! Datenschutz

    Grace

  • Hallo,

    nehmen wir mal an

    Besser konkret:

    Leistungen vom JC erhält nur, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D und an der Meldeadresse hat.

    Und wenn er dort selbst postalisch jeden Werktag erreichbar ist.

    Mit Zustimmung des JC kann ein Leistungsberechtigter sich max. 21 Kalendertage im Jahr woanders aufhalten. Dann würden die Leistungen für diese Zeit weiterhin bezahlt. Längere Aufenthaltsdauern bedeuten Leistungsversagung.

    Wo und als was der Kindsvater sich aufhält, ist irrelevant. In welchem Bundesland man als Leistungsberechtigter nach SGB II wohnt, ist auch nicht relevant. Die Hartz-4-Gesetze gelten bundesweit.

    Diese Mutter möchte sich um die Erziehung bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes kümmern..

    Das darf sie tun.

    Ob ein 16 Monate altes Kind bei einem 1-2 monatigen Auslandsaufenthalt in England 2-sprachig aufwächst?

    Ist evtl. etwas übertrieben?

  • Leider falsche Annahme.

    Sie kann ja ins Ausland---mit Zustimmung und auch mit weiter laufenden Leistungen für beide.

    Nur, wenn sie länger als 21 Tage pro Kalenderjahr bleibt, erhält sie dafür dann (bis zur Rückkehr und persönlichen Meldung) keine Leistungen vom JC.

    Wer sich das trotzdem leisten kann, kann sich das leisten. :)

    Preiswerte Auslands-KV besorgen.

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