Ausbildung und Fragen zu ALG II

  • Hallo Leute, folgende Situation:

    Ich bin 32 Jahre und alleinerziehender Vater (Sohn ist 10 J).
    Neben den ALG2 habe ich einen 450€ Job xxxx und ich habe die Möglichkeit dort eine Ausbildung zum Verkäufer machen zu können.

    Nun stellt sich mir die Frage was ich vom Arbeitsamt diesbezüglich zu erwarten habe, also sprich wird die Wohnung und die Heizkosten für mich und meinen Sohn weiterhin bezahlt? Gibt es weiterhin ALG2 Leistungen wie bisher und das Azubigehalt wird dann angerechnet? Oder falle ich aus den Bezug raus und muss BAB beantragen und wenn steht mir das überhaupt zu?
    Ich will die Ausbildung schon machen aber ich will auch nicht jetzt den Vertrag unterschreiben und dann gucken was das Amt dazu sagt und mein Sohn und ich dann schlimmsten Falls ein paar Wochen ohne Geld dastehen, möchte schon vorher wissen auf was ich mich einstellen muss, was das Amt dazu sagt.

    LG und danke für die Antworten schon mal :)

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    Grace

  • Hallo,

    was ich vom Arbeitsamt diesbezüglich zu erwarten habe,

    Du meinst bestimmt das Jobcenter/JC?

    Wenn du eine Ausbildung machst, bist du grundsätzlich nicht mehr Alg2-leistungsberechtigt.

    Je nach Vergütungshöhe könntest du aber noch einen Zuschuss vom JC bekommen.

    Dein Sohn würde weiterhin Sozialgeld und Unterkunftskosten vom JC und Kindergeld von der Familienkasse und Unterhalt vom Elternteil erhalten...

    BAB würdest du nicht bekommen, weil du wahrscheinlich während der Ausbildung zu Hause wohnen bleibst.

    Das JC kann die neuen geringeren Leistungen erst berechnen und auszahlen, wenn du andere Leistungen (Azubi-Vergütung) bekommst.

    Eine Zahlungslücke darf nicht entstehen.

    Wann würde die Ausbildung beginnen, wenn du dich dafür entscheidest?

  • Hallo,

    Je nach Vergütungshöhe könntest du aber noch einen Zuschuss vom JC bekommen.

    kurze Präzisierung: der Zuschuß gilt nur für etwaige ungedeckte anteiligen Mietkosten.

    BAB würdest du nicht bekommen, weil du wahrscheinlich während der Ausbildung zu Hause wohnen bleibst.

    Das ist nicht richtig. Es besteht ein eigener Haushalt mit eigenem Kind, womit durchaus BAB in Betracht kommt. Beachte bitte, daß BAB gegenüber dem ALG II vorrangig ist. Du selbst kannst für Dich also den Zuschuß für ungedeckte anteiligen Mietkosten erst stellen, wenn das mit dem BAB geklärt ist.

    Gruß!

  • Die Ausbildung würde zum 1.9. beginnen bzw. 3.9. wäre der erste richtige Arbeitstag.

    Und ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern, ich wohne mit meinen Sohn in einer eigenen Wohnung.

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