anrechnung eigentumswohnung

  • hallo allerseits,

    ich habe eine dringende frage...

    darf das jc meine eigentumswohnung als vermögen anrechnen, obwohl diese bereits im vorherigen wohnort als vermögen angerechnet wurde ?


  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Um deine Frage zu beantworten, müsstest du deine Situation ein wenig genauer schildern.

    #1 Du hast eine Eigentumswohnung, aber wohnst nicht in dieser?

    #2 Du hast in Ort XY Leistungen nach dem SGB II bezogen und bist nun durch Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Jobcenters gefallen?

  • Hallo bass386, Hallo Ameise,

    zu 1# : ich habe die eigentumswohnung 2011 von meiner mutter geerbt,zu dem zeitpunkt war sie vermietet und ich im alg2 bezug.das jb im damaligen ort hat mir das daraus resultierende vermögen "angerechnet" so dass ich knapp 1 jahr lang meine alg2 leistung als darlehen bekam.

    zu 2# : genau so ist es.... das jc im neuen wohnort möchte mir nun meine vermietete eigentumswohnung nochmals "anrechnen".

    daher war meine frage ob das rechtens sein kann,dass 2 jc in 2 städten jeweils ein und die gleiche eigentumswohnung "anrechnen"dürfen ?

    vg

  • Corinna ,

    das hab ich jetzt auch verstanden,ich habe fälschlicherweise die hilfeanfrage zuerst in die signatur geschrieben,da ich nicht sofort gefunden habe wie und wo ich eine frage stellen kann.....

    dummerweise hatte ich 2 signaturen erstellt,eine habe ich eben gelöscht,die 2te lässt sich nicht löschen bzw ich weiss nicht wie

    gruß

  • so dass ich knapp 1 jahr lang meine alg2 leistung als darlehen bekam.

    Das JC hat also nichts angerechnet, es hat dir darlehensweise das Alg2 bezahlt.

    Weil der Gesetzgeber sagt, nicht selbst genutzte Immobilien sollen verwertet werden. Das dauert oft oder geht gar nicht und deshalb gibts die Leistungen als Darlehen.

    Solltest du die ETW denn verkaufen?? Was hat das 1. JC von dir verlangt?

    Hat das 1. JC dir die Mieteinnahmen --- als Einkommen--- angerechnet?

    Das wäre korrekt.

    Frage: Warum knapp 1 Jahr lang als Darlehen?

    Du bist nun umgezogen. Die ETW ist noch immer vermietet.

    Werden dir die Mieteinnahmen---als Einkommen angerechnet---?

    Das wäre auch korrekt.

    Die JC haben zwar gewechselt, aber deine ETW und die Mieteinnahmen sind geblieben. Mieteinnahmen sind Einkommen, welches auf Alg2 angerechnet wird.

    Es wird also nicht 2x angerechnet, sondern erst vom 1.JC und nun vom 2.JC.

  • zu 2# : genau so ist es.... das jc im neuen wohnort möchte mir nun meine vermietete eigentumswohnung nochmals "anrechnen".

    daher war meine frage ob das rechtens sein kann,dass 2 jc in 2 städten jeweils ein und die gleiche eigentumswohnung "anrechnen"dürfen ?

    Das Jobcenter muss überprüfen, ob die Eigentumswohnung zu verwerten ist. Wenn du 5 mal umziehst, in 5 verschiedene Bezirke, mit 5 verschiedenen Jobcentern, dann würde dies 5 mal überprüft werden.

  • @bass386

    danke für deine antwort!

    dass das jc dieses überprüfen muss ist mir völlig klar,auch das meine mieteinnahmen auf mein alg2 angerechnet werden ist korrekt und ok.

    es geht mir aber einzig darum,ob meine eigentumswohnung ein 2tes mal als verwertbares vermögen angesehen/angerechnet werden darf !? ich kann mir nicht vorstellen dass das rechtlich erlaubt ist,ich besitze schliesslich nur eine eigentumswohnung und nicht zwei oder fünf....

  • Wie ich schon geschrieben habe, würde das auch mehrmalig überprüft werden. Deine Eigentumswohnung wurde bislang nicht verwertet und somit wird es erneut überprüft werden.

    Deine Argumentation ist falsch, denn hast du zum Beispiel ein Konto mit beispielsweise 10.000 € Guthaben, würde dies bei jeder Antragstellung mit berücksichtigt werden. Dein Vermögen wird bei jeder Antragsstellung berücksichtigt und ggf. auf Verwertbarkeit überprüft.

    Zudem würde deine Argumentation Anreize zum Betrug schaffen. Sprich, du wohnst in Ort A und dort wurde die Eigentumswohnung berücksichtigt. Dann ziehst du in Ort B und deine Eigentumswohnung darf nicht mehr berücksichtigt bzw. verwertet werden, weil dies schon in Ort A geprüft wurde. Würde bedeuten, ich ziehe schnellstmöglich um, um eine Verwertung zu umgehen.

  • auch das meine mieteinnahmen auf mein alg2 angerechnet werden ist korrekt und ok.

    Dann dürfte doch alles rechtens sein.

    Deine einzige ETW ist immer noch dein Eigentum, es ist aber wieder kein geschütztes Vermögen (weil du die Wohnung nicht selbst bewohnst).

    In § 12 SGB II sagt der Gesetzgeber deutlich:

    (3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen...

    4.ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,

    Deswegen: Zu berücksichtigen/zu verwerten ist alles, was nicht selbst genutzt wird oder was unangemessen groß ist.

    Verlangt das neue JC denn überhaupt den Verkauf der ETW?

    Wenn du damals nur ca. 1 Jahr das Alg2 als Darlehen bekamst, dann hat das JC akzeptiert, dass du die ETW nicht verwerten kannst.

    War das in ca. 2012 der Fall ?

    Das Darlehen wurde sicher auch in Zuschuss umgewandelt, oder?

  • vielen dank für eure antworten !

    jetzt seh ich klarer......

    die sache von evtl betrugsversuch ist mir gar nicht in den sinn gekommen !!!

    das jc verlangt nicht den verkauf nur meine zustimmung den wert der eigentumswohnung nach abzug kredit,freibeträge ect in dem sinne anzurechnen dass ich alg2 leistungen wieder als darlehen bekomme.

    das damalige darlehen wurde NICHT in zuschuss umgewandelt.

  • Hast du das Darlehen von 1 Jahr denn damals an das frühere JC zurückgezahlt?

    Und trotzdem die ETW im Eigentum behalten?

    Und immer Mieteinnahmen als Einkommen ---wurden angerechnet---?

    Sehr ungewöhnlich, dass auch jetzt wieder das Alg2 als Darlehen gezahlt wird.

    Wenn das JC den Verkauf NICHT verlangt, und die Mieteinnahmen bedarfsmindernd anrechnet, dann ergibt das mit dem Darlehen keinen Sinn.

    :/

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!