Bedarfsgemeinschaft - Berufsfindungsjahr - Fragen zu Bedarfsgemeinschaft

  • Ich habe ein ähnliches Problem, mein 19 jähriger Sohn hat bis vor einem Monat an einem Berufsfindungsjahr beim CJD teilgenommen, Ausbildungsgeld 111€, Unterbringung bis auf zwei Wochenenden, im Krankheitsfall und in den Ferien im Internat der Einrichtung.

    Ab September soll er in der gleiche Einrichtung unter den gleichen Voraussetzungen wie oben geschildert eine dreijährige Ausbildung beginnen.Ich erhalte aus gesundheitlichen Gründen Hartz 4, mein Sohn war bislang Teil der Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld und die 11€ Mehrverdienst wurden angerechnet.

    Nun wurde er mir komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus gestrichen.Ich versehe nicht warum?

    kann mir jemand weiterhelfen, und fehlen jetzt ca.300€im Monat

  • Hallo,

    er erhält doch eine Ausbildungsvergütung. Weiterhin kann er Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

    Als Auszubildender erhält er kein ALG2 mehr von Jobcenter, sondern allenfalls einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft.

    Allerdings ist es falsch, dass das Jobcenter die Leistungen sofort einstellt. Es muss warten bis Ausbildungsvergütung und Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden. Kläre das auch mit dem Jobcenter ab. Stelle umgehend den Antrag auf BAB bei der Agentur für Arbeit.

  • Ergänzend zu Casa Ausführung kann noch gesagt werden, dass dein Sohn nicht mehr bei dir lebt, sondern im Internat und dort Essen etc. erhält. Deshalb wurde er vermutlich aus der BG gestrichen, aber die KdU müssten weiterhin voll berücksichtigt werden.

  • Stimmt so nicht ganz, er wohnt nur unter der Woche im Internat an den Wochenenden muss er alle zwei Wochen nach Hause, da zu dieser Zeit keine Betreuung angeboten wird, die anderen beiden Wochenenden kann er nach Hause, was er öfters auch macht.Wenn er krank ist und in den Ferien muss er auch Heim. Das Kindergeld wurde mir abgezogen.

    Er erhält außer Essen nichts weiteres im Internat, sonstiges wie Hygieneartikel u, Bekleidung und was sonst noch benötigt wird, muss er selber beschaffen.

    Einen Satz hinzugefügt

    Grace

  • und was sonst noch benötigt wird, muss er selber beschaffen.

    Ja, dafür erhält er doch die Azubi-Vergütung.

    Und wer zahlt seine Wohnkosten im Internat? Und das Essen?

    Was ist mit Abzweigung Kindergeld?

    Was ist mit BAB?

    Und wieso fehlen ---euch--- 300,- Wer ist euch?

    Was genau steht im Bescheid? Sonst kann man nicht weiterhelfen.

  • Und wer zahlt seine Wohnkosten im Internat? Und das Essen?

    Das ist eine "Maßnahme" der BA und wird auch von der BA gezahlt.

    Ob bei solch einer Maßnahme bzw. Ausbildung nach § 122 SGB III überhaupt ein Anspruch auf BAB besteht, muss geklärt werden.

    Hier geht es meiner Meinung nach nur darum, ob evtl. eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

  • Das ist eine "Maßnahme" der BA und wird auch von der BA gezahlt.

    Ob bei solch einer Maßnahme bzw. Ausbildung nach § 122 SGB III überhaupt ein Anspruch auf BAB besteht, muss geklärt werden.

    Hier geht es meiner Meinung nach nur darum, ob evtl. eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

    Ja,genau, BAB werde ich wohl nicht bekommen, lasse aber am kommenden Donnerstag klären, ob eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

    Die Abzweigung für das Kindergeld werde ich auch gleich beantragen

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