Bausparvertrag - Datenabgleich - Anlage Vermögen - Aufnahme Vollzeittätigkeit und Fragen

  • Ich verstehe das so, dass 149,60 Euro angerechnet werden, bzw muss ich zurückzahlen und letztendlich sind 137,40 Euro anrechnungsfrei.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Supertramp ()

  • Falsch, da sich die Freibeträge auf das Bruttogehalt beziehen. Du erhälst somit auf dein Gehalt von 100,01 bis 400,00 € brutto einen Freibetrag in Höhe von 20 % (60,00 €). Insgesamt hast du bei den von dir genannten Zahlen einen Freibetrag von 160,00 €, wovon 126,99 € (Nettogehalt - Freibetrag) anrechenbar sind.

  • Hallo zusammen,


    leider ist mein kleiner Kampf gegen die Windmühlen des Jobcenters noch nicht entschieden. Es tut mir echt leid, dass ich weiterhin um Hilfe bitten muss.


    Ich habe am 11.02. ein Schreiben zur "Anhörung zu Überzahlung" erhalten. Dieses bezog sich, wie ich erhofft habe, nur auf das Gehalt in Höhe von 400 € Brutto, das mir im Januar überwiesen wurde und nicht auf das Darlehen in Höhe von 1000 € von meinem AG, welches am gleichen Tag überwiesen wurde.

    Da die Aufrechhnung der Aufhebungssumme mit der von Bass386 deckte (vielen Dank nochmal an dieser Stelle) und mir das auch einleuchtete, hatte ich keine Einwände und kreuzte auf der "Erklärung zum Anhörungsschreiben" an, dass der Aufgeführte Sachverhalt zu träfe.


    Damit war ich eigentlich der Meinung, dass sich dies zum Glück erledigt hätte. Leider ist dies nicht der Fall.


    Nun habe ich ein weiteres Schreiben zur "Anhörung zu Überzahlung" erhalten, in dem beide Beträge aufgeführt werden (Gehalt und Darlehen).



    Meine Frage:


    Sollt ich erst mit der "Erklärung zum Anhörungsschreiben" reagieren oder bedarf es jetzt schon eines Widerspruchs?


    Bin da etwas überfragt, da es offensichtlich einen bestimmten Zeitraum gibt, in der man Widerspruch einreichen kann und diesen Zeitpunkt möchte ich nur ungern verpassen.



    Tut mir leid, wenn diese Fragen schon irgendwo gestellt wurden. Wenn, dann habe ich wohl nicht gründlich genug gesucht.



    Ich würde mich sehr auf Eure erneute Hilfe freuen,


    Lieben Gruß, Supertramp

  • Ich würde denen kurz und knapp antworten, dass es sich bei den 1.000,00 € um ein zurückzuzahlendes Darlehen handelt und dieses kein Einkommen im Sinne des SGB II ist.

  • Danke für den Tipp. Ich neige gerne dazu gleich einen Roman zu verfassen. Ich versuchs dann mal kurz und bündig zu erklären. Aber ich kann mir vorstellen, dass es bei der einen Antwort nicht bleiben wird.


    Danke nochmal