Bausparvertrag - Datenabgleich - Anlage Vermögen - Aufnahme Vollzeittätigkeit und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich kann Euch mein Leid hier im Thread vortragen und muss kein neues Thema eröffnen, da mein Anliegen doch recht ähnlich dem der TE ist.

    Ich (38) beziehe seit 2013 ALG2.

    Gestern bekam ich ein Schreiben, welches ich nicht wirklich einschätzen kann.

    Und zwar wurde, auf Grund eines Datenabgleichs, festgestellt, dass ich im Jahr 2016 Zinsen in Höhe von 28 Euro "erwirtschaftet" habe.

    An Hand der Dokumenten habe ich auch schon eine Ahnung woher diese 28 Euro kommen.

    Vorzeigen muss ich:

    - Anlage VM

    - Nachweise zu meinem Bausparvertrag (Vertrag, Kontoauszüge, Rückkaufwert, usw.)

    -Nachweise zu allen weiteren Vermögensanlagen (welche aber nicht vorhanden sind)

    Meine Vermutung ist, dass eben diese 28 € die jährlichen Sparzinsen aus meinem Bausparvertrag sind. (Die ich bisher, aus Unwissenheit; bei der Weiterbewilligung natürlich nicht angegeben habe.)

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren vielleicht maximal 600€ drauf. (Hatte den erst kurz davor auszahlen lassen und wieder neu gestartet.)

    Aktueller Wert: 3000€.

    Monatl. Beitrag: 40 €


    Soweit ich informiert bin, liege ich damit noch unter dem Freibetrag.

    Eigentlich habe ich auch nichts wissentlich verheimlicht. Bei Antragstellung musste ich ja auch über alles und jeden Angaben machen und jeden Furz offen legen. Unter anderem auch Kontoauszüge und dergleichen.

    1. Frage: Was steht mir nun bevor?

    Ich gehe mal davon aus, dass ich die Jährlichen Sparzinsen "zurück"zahlen muss, die bisher angefallen sind, obwohl diese nicht auf mein Konto ausgezahlt werden. Ich schätze den Betrag mal auf etwa 150€ (Aus den letzen 5 Jahren)

    Ich hoffe dass ich diese Summe monatlich abstottern kann.

    2. Frage: Was passiert, wenn ich diesen Bausparvertrag auszahlen lasse?

    Wahrscheinlich wird dann von den 3000€ nicht all zu viel übrig bleiben.

    Würde mich über jeden Tipp , Hinweis und ein wenig Licht in meinem Kopf freuen und bedanke mich schon mal im Voraus.

    Lieben Gruß, Supertramp

  • Hallo,

    Zinsen sind Einkommen.

    Beim automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II hat das JC erkannt, dass du Kapitalerträge erwirtschaftet hast. So heißt das nun mal;-).

    Das JC sieht aber die €-Summe nicht und das System erzeugt nun das, was du da erhalten hast ... viel Papier hin und her.

    Kapitalerträge sind dem JC zu melden. Denn es sind Einnahmen in Geld. Du hast also die Meldepflicht . Ob diese Einnahmen dann angerechnet werden oder Freibeträge sind, entscheidet das JC.

    Bitte weise also wie verlangt mit Anlage VM und dem BSV und Kontoauszügen nach.

    Wann hast du in 2016 die Zinsgutschrift auf dein Konto erhalten?

    Für das Jahr 2017 hast du auch schon Zinsgutschriften erhalten, diese Kapitalerträge solltest du auch melden.

    Das ist jetzt viel einfacher und unaufwändiger, als wenn du wieder wegen dem nächsten Datenabgleich sämtliche Nachweise bringen musst.

    Was steht dir bevor?

    Es kommt drauf an, wann die Zinsgutschrift erstellt wurde. Es gab zum 1.8.2016 eine kleine Gesetzesänderung, es gibt ab 1.8.2016 den Freibetrag von 100,- p.a. für Kapitalerträge.

    Lege die Nachweise vor, und erkläre, dass du es leider einfach vergessen hast.

    Was passiert bei Auszahlung des BSV?

    Dann wird dein verbleibendes Bauspar-Vermögen auf dein Girokonto überwiesen. Es ist dann für dich verfügbar/bereites Mittel .

    Wenn dein gesamtes Geldvermögen damit den Vermögens-Freibetrag (38x150 +750) nicht übersteigt, passiert ---nichts---.

    Es ist dein Schonvermögen.

  • Hallo Ameise,

    danke für deine schnelle Antwort.

    Die Zinsgutschrift wohl wohl jeweils zum 31.12. des Jahres erstellt. Da diese 2016/17 weit unter 100€ liegen, dürften die beiden Beträge verschont bleiben. Bleiben dann wohl nur noch die Jahre davor, die "erstattet" werden müssen.

    Dann muss ich es nur noch schaffen, diesen VM erfolgreich auszufüllen. Bin da im Thema Finanz/Fachausdrücken leider nicht sehr talentiert.

    Das fängt ja schon bei dem Punkt "Freistellungsaufträge" an. -> Auf dem letzten Kontoauszug des BSVs ist zum Beispiel vermerkt: Freistellungsauftrag zum 31.12.2017 : 282,00€.

    Diesen Betrag muss ich dann wohl dort angeben, oder?

  • Zinsgutschrift:

    Hast du diese Bausparzinsen auf dein Girokonto bekommen? Wird die Zinssumme nicht eigentlich immer in das Guthaben des BSV gepackt? (Es sind immer Kapitalerträge)

    Auf dem (BSV)-Kontoauszug steht das Datum der Gutschrift.

    31.12.2017 --- Zinsen für das lfd. Jahr 2017. Da gilt auch der 100,- Freibetrag, nichts wird angerechnet oder zurückgefordert.

    31.12. 2016---Zinsen für das lfd. Jahr 2016. Hier waren es 28,-. Da galt die Gesetzesänderung schon und du hast den Freibetrag von 100.,- gar nicht ausgeschöpft, man wird also nichts anrechnen oder zurückfordern. ---

    Vorherige Zeiträume bis 2013. Bisher verlangt das JC die Nachweise für diese Jahre nicht?

    Meine Empfehlung:

    Trotzdem alles vorlegen. Ob das JC dann daraus eine Rückforderung zimmert, kannst du abwarten.

    Wenn man reumutig und vergesslich ist, und das auch zugibt und die Meldungen nachholt, verzichten viele SB auch auf weitere *ordnungspolitische* Massnahmen.

    Zur Anlage VM:

    Zu deinen verschiedenen Konten gibt es Freistellungsaufträge.

    Beim BSV ist 282,- anzugeben. JA.

    Und unter Punkt 3.5 sind die Angaben zum BSV einzutragen.

    Ansonsten dein Kontostand Giro aktuell.

    Bargeld akteull, wie in der Geldbörse oder Hosentasche.

    Hast du andere *Vermögenswerte*, diese bitte auch angeben.

  • Ihr seid echt genial. Ein Riesen Dankeschön an dich Ameise und natürlich auch an den Rest des Forums.

    Du hast Recht. Natürlich werden die Zinsen auf den BSV angerechnet. Da wird nix aufs Girokonto überwiesen.

    Da hätte ich nur noch eine letzte Frage:

    Wo vermerke ich dieses Kapitaleinkommen in Form der Sparzinzen auf dem Weiterbewilligungsantrag, den ich halbjährlich einreichen muss?

  • Ja, das geht im WBA.

    Unter Punkt 3.2---Ich erziele Einkommen---dort JA ankreuzen.

    Dann auf Seite 3 oben wird nach sonstigen Einnahmen gefragt

    <<<einmalige Einnahmen und unregelmäßige Einnahmen (z. B. Steuerrückerstattungen, Insolvenzgeld, Zinsen, sonstige Kapitalerträge, Erbschaften, Schenkungen)>>>

    Dort trägst du den unermesslich hohen Zinsbetrag ein und als Nachweis legst du eine Kopie des Kontoauszuges bei.

    Es geht auch noch formaler, nämlich mit einem Formular VÄM, für alle möglichen Veränderungen. Das ist zeitnaher und aktueller.

    Dort unter Punkt 4.2 wird nach Einkommen gefragt, u.a. Zinsen. Dort trägst du den unermesslich hohen Zinsbetrag ein.

    Auch hier eine Kopie dieses Kontoauszuges anhängen.

    Dort unter Punkt 1 nur deine pers. Daten. Wenn sich nichts anderes geändert hat, brauchst du nichts anderes ausfüllen.

    Zuletzt noch Datum und deine Unterschrift--- und ab zum JC.

    Am besten immer gleich Anfang Januar machen. Kann mans nicht vergessen.

    Findest du die Formulare zu Hartz 4 im Internet?:/

  • Ausgezeichnet, genauer geht's ja nicht mehr. Merci nochmal.

    Und wenn es gut läuft, bin ich nächsten Januar mit meiner Umschulung fertig und werde vielleicht übernommen. Dann hab ich den ganzen Käse erstmal hinter mir.

    Bin mal gespannt auf welche Ideen die bis dahin noch so kommen.

    Ja, habe die Formulare gefunden. Wobei der VÄM wohl dann in Verbindung mit dem EK-Formular abgegeben werden muss, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Danke :)

    Einmal editiert, zuletzt von Supertramp (19. August 2018 um 13:02)

  • Hallo Zusammen,

    ich habe am 25.01. endlich eine Vollzeitbeschäftigung begonnen. Natürlich habe ich meinen Sachbearbeiter zeitnah informiert um die Bezüge von ALG 2 zu beenden.

    Dazu einige Details:

    Ich bezog ALG 2 und begann in dieser Zeit eine Umschulung, wobei die Argentur der Träger dieser Ausbildung war. Während meiner Umschulung habe ich bei dem Ausbildungsbetrieb einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der mit bestehen der Prüfung in Kraft tritt.

    Dies erfolgte am 25.01.2019. Am 14.01. wurde mein Sachbearbeiter, bei einem Termin darüber Informiert. Diesem habe ich auch eine Kopie des Arbeitsvertrages übergeben, woraus der Beginn der Tätigkeit, die höhe des Einkommens und die Dauer der Beschäftigung hervorgeht. Kurz, ich bin nicht mehr auf ALG 2 angewiesen.

    Jedoch benötigte ich für den Monat Februar einen gewissen Geldbetrag, um meine Kosten zu decken, da mein erstes Gehalt natürlich erst am Ende des Monats von meinem Arbeitgeber ausgezahlt wird und der Bezug von ALG 2 mit sofortiger Wirkung beendet wurde. Daraufhin hat mir mein Arbeitgeber einen Kredit in Höhe eines Monatslohns gewährt, den ich im Laufe des Jahres zurückzahlen werde.

    Das Gehalt für die 5 Arbeitstage im Januar und der Kedit wurden heute auf mein Konto Überwiesen.

    Nun möchte das Jobcenter einen Einblick in meine Kontoauszüge und ein ausgefülltes EK-Formular.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob das Jobcenter diese beträge auf meinen Bezug vom Januar anrechnen wird/kann.

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus bei denjenigen, die mich in dieser Sache etwas erleuchten.^^

    Mit freundlichen Grüßen, Supertramp

  • Das Gehalt wird nach dem Zuflussprinzip im Januar angerechnet. Der Kredit für die Überbrückung dürfte nicht angerechnet werden, evtl. werden aber Kreditvertrag etc. vom Jobcenter angefordert.

  • Vielen dank für die Antwort. :)

    Aber mal aus reiner Interesse...

    Werden Kredite grundsätzlich auf ALG 2 angerechnet?

    Es handelt sich ja nicht um eine Schenkung oder einen Lottogewinn.

  • Schönen Tag zusammen,

    Da ich auf Grund eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr auf ALG 2 angewiesen bin und auch keine Leistungen mehr bekomme, da ich dies meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt habe, befinde ich mich nun in einer misslichen Lage.

    Der Punkt ist, dass ich ende Januar am 25.01. ein Arbeitverhältnis bei meinem Jetzigen Arbeitgeber begonnen habe. Für den Januar habe ich noch Leistungen empfangen. Und für den kurzen Zeitraum im Januar hat mir mein AG ende Januar ein Gehalt ausgezahlt, welches natürlich auf meine Leistungen im Januar angerechnet wird.

    Bis dahin ist alles OK.

    Um den Zeitraum, bis mein erstes volles Gehalt ende Februar ausgezahlt wird zu überbrücken, habe ich beim AG ein Darlehen aufgenommen, das vertraglich festgelegt wurde, dass ich dieses im Laufe des Jahres zurückgezahlt wird.

    Das Problem ist, dass die Dame von der Personalbuchhaltung so schnell war und mir dieses Darlehen schon ende Januar auf mein Konto überwiesen hat.


    Nach telefonischer Rücksprache mit dem Jobcenter wurde mir mitgeteil, dass dieses Darlehen ebenfalls auf die Leistungen nach dem Zuflussprinzip im Januar angerechnet wird.

    Nach einiger Recherche bin ich dann auf ein Urteil des Bundessolzielgerichts vom 17.06.2010, B 14 AS 46/09 R gestoßen, wonach

    entschieden wurde, dass "Zuwendungen von dritter Seite nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II angerechnet werden dürfen, wenn diese als Darlehen gewährt werden. Entscheidend ist insoweit nicht der Zweck der Zuwendung, sondern die Rückzahlungsverpflichtung." ...welche in meinem Fall vertraglich festgehalten wurde.

    Ist dieses Urteil bereits veraltet?


    Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen.

  • Wenn ein Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung vorliegt, darf das Darlehen nicht angerechnet werden.

  • Danke @bass386. Offensichtlich hat das Jobcenter das inzwischen auch so gesehen. Zumindest wurde bisher nur das Gehalt für die 5 Arbeitstage im Januar berücksichtigt.

    Aber irgendwie verstehe ich deren Rechnung nicht.

    Angenommen ich habe im Januar 400 € Brutto verdient. Wovon 286,99 € Netto übrigblieben.

    Verstehe ich das richtig? Von den 286,99 € habe ich 100 € Freibetrag. Und von den restlichen 186,99 € darf ich 20% behalten. Zusammengerechnet kann ich von den 286,99 € 137,40 € behalten und 149,59 € werden angerechnet.

    Oder verstehe ich da was falsch?

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

    Lieben Gruß

  • Einkommen 286,99 Euro
    Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) -100 Euro
    verbleibendes Einkommen 186,99 Euro
    20% von 186,99 Euro -37,40 Euro
    anzurechnendes Einkommen 149,60 Euro

    Also bleiben noch 137,40 Euro übrig. Oder wo stehe ich da auf dem Schlauch?

    Einmal editiert, zuletzt von Supertramp (17. Februar 2019 um 21:13)

  • Hallo!

    Also bleiben noch 137,40 Euro übrig.

    :?: Was meinst du mit "übrig":?: Jedes Einkommen reduziert die Regelleistung vom JC.

    Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf von derzeit (ab 2018) 416 Euro um 280 Euro auf 136 Euro gemindert würde.

    Regelsatz für Alleinstehenden 424 Euro seit Januar 2019.

    Gruß

  • Falsch, da sich die Freibeträge auf das Bruttogehalt beziehen. Du erhälst somit auf dein Gehalt von 100,01 bis 400,00 € brutto einen Freibetrag in Höhe von 20 % (60,00 €). Insgesamt hast du bei den von dir genannten Zahlen einen Freibetrag von 160,00 €, wovon 126,99 € (Nettogehalt - Freibetrag) anrechenbar sind.

  • Hallo zusammen,

    leider ist mein kleiner Kampf gegen die Windmühlen des Jobcenters noch nicht entschieden. Es tut mir echt leid, dass ich weiterhin um Hilfe bitten muss.

    Ich habe am 11.02. ein Schreiben zur "Anhörung zu Überzahlung" erhalten. Dieses bezog sich, wie ich erhofft habe, nur auf das Gehalt in Höhe von 400 € Brutto, das mir im Januar überwiesen wurde und nicht auf das Darlehen in Höhe von 1000 € von meinem AG, welches am gleichen Tag überwiesen wurde.

    Da die Aufrechhnung der Aufhebungssumme mit der von Bass386 deckte (vielen Dank nochmal an dieser Stelle) und mir das auch einleuchtete, hatte ich keine Einwände und kreuzte auf der "Erklärung zum Anhörungsschreiben" an, dass der Aufgeführte Sachverhalt zu träfe.

    Damit war ich eigentlich der Meinung, dass sich dies zum Glück erledigt hätte. Leider ist dies nicht der Fall.

    Nun habe ich ein weiteres Schreiben zur "Anhörung zu Überzahlung" erhalten, in dem beide Beträge aufgeführt werden (Gehalt und Darlehen).


    Meine Frage:

    Sollt ich erst mit der "Erklärung zum Anhörungsschreiben" reagieren oder bedarf es jetzt schon eines Widerspruchs?

    Bin da etwas überfragt, da es offensichtlich einen bestimmten Zeitraum gibt, in der man Widerspruch einreichen kann und diesen Zeitpunkt möchte ich nur ungern verpassen.


    Tut mir leid, wenn diese Fragen schon irgendwo gestellt wurden. Wenn, dann habe ich wohl nicht gründlich genug gesucht.


    Ich würde mich sehr auf Eure erneute Hilfe freuen,

    Lieben Gruß, Supertramp

  • Ich würde denen kurz und knapp antworten, dass es sich bei den 1.000,00 € um ein zurückzuzahlendes Darlehen handelt und dieses kein Einkommen im Sinne des SGB II ist.

  • Danke für den Tipp. Ich neige gerne dazu gleich einen Roman zu verfassen. Ich versuchs dann mal kurz und bündig zu erklären. Aber ich kann mir vorstellen, dass es bei der einen Antwort nicht bleiben wird.

    Danke nochmal

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